Haltung eines Listenhundes

_Bea

Hallo ihr Lieben,

nachdem ich im Internet nicht wirklich fündig geworden bin, versuche ich nun hier, Antworten auf meine Frage zu bekommen.
Mein Mann und ich sind schon länger auf der Suche nach einem Hund. Wir haben beide jahrelange Erfahrung mit Hunden, eine geeignete Wohnung und können den Hund mit zur Arbeit nehmen (selbstständig).

Wie der Zufall es so möchte, hat ein Bekannter unseres Geschäftspartners gestern gefragt, ob wir nicht seinen Listenhund (NRW) übernehmen wollen. Denn er verstößt gegen die Auflagen und der Hund soll nun beschlagnahmt werden.
Wir würden ihm natürlich gerne helfen und das Tier zu uns nehmen, denn kein Hund soll wegen des Halters im Tierheim sein.

Mein Mann ist allerdings vorbestraft. Wenn wir den Hund nun auf mich anmelden und er nur als Begleitperson fungiert, gibt es dann die Möglichkeit, eine Halteerlaubnis zu bekommen? Denn einen triftigen Grund haben wir ja.
Ich freue mich auf eure Antworten!
 
  • 19. April 2024
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Hi _Bea ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nein
NRW triftiger Grund: Hund aus dem Tierheim
 
Ihr dürft den Hund nicht von privat übernehmen, sondern nur aus einem Tierheim.
 
Okay, dann weiß ich in dieser Hinsicht schon Bescheid.

wisst ihr, wie es bei der Sache mit der Anmeldung aussieht?
 
Du kriegst den Hund nicht angemeldet, weil er von privat stammt und nicht aus dem Tierheim.
 
@_Bea hier kannst du alles nachlesen



Ich denke, einen Hund aus einem Tierheim könntest du auf dich anmelden.
Aber dein Mann dürfte noch nicht mal alleine Gassi gehen
 
@_Bea

Ihr könnt höchstens mit dem Tierheim vor Ort abklären, ob ihr den Hund mit Vermittlung des Tierheims übernehmen könnt, ohne dass er dort allzu lange ist. Ihr solltet allerdings vorher mit dem Ordnungsamt (und auch mit eurem Vermieter, falls ihr zur Miete wohnt) alles Nötige abklären. Dein Mann wird den Hund nicht übernehmen können und nicht ausführen dürfen - beides erfordert ein sauberes Führungszeugnis.
 
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