Halteverordnungen für Rottweiler

Witega

Guten Morgen,
aus gegebenem Anlass wende ich mich hier an dieses Forum. Meine Mutter (81) wundert sich schon seit einiger Zeit warum in ihrem Garten immer große Tierspuren sind. Am Wochenende hat sich das Geheimnis dann gelüftet in Form eines ca 70 kg schweren Rottweilers, der von den neuen Nachbarn auf das Grundstück meiner Mutter kann, da das Nachbargrundstück nicht eingezäunt ist. Als wir auf die Terasse wollten haben wir erst mal vom Fenster aus den Hund verscheucht, er wurde dann auch von einem ca 4jährigen Mädchen wieder aufs Nachbargrundstück gescheucht, das ebenfalls im Garten meiner Mutter stand. Bin dann auf die Terasse und hab rübergerufen, dass der Hund nichts bei uns verloren hat, das Tier hat mich dann erst mal wütend angeknurrt. Als ich daraufhin die Nachbarin aufsuchen wollte, die wir noch nicht kennen raste der Hund wütend bellend auf mich los, mit aufgestelltem Fell und bellte und knurrte mich permanent an. Musste dann das Kind bitten, die Mutter an die Tür zu holen weil nicht mal ne Klingel am Gartenttürchen war (an dem ein Schild mit vorsicht vor dem Hund hängt) Die Mutter kam dann auch und hatte sichtlich Mühe das wütende Tier ins Haus zu schaffen. Leider hat sie mich so gut wie gar nicht verstanden, da sie fast kein Deutsch spricht, hat aber immerhin die Telefonnr aufgeschrieben und ihr Mann wollte anrufen, was er natürlich nicht getan hat. Wieder zu Hause musste ich erst mal meine Mutter beruhigen, die panische Angst vor Hunden hat und zitternd im wohnzimmer saß.
Meine Frage ist nun, wie komm ich diesen Leuten bei dass die ihren Hund, der in Bayern unter die Kampfhundklasse II fällt nicht frei laufen lassen und vor allem nicht auf das Grundstück meiner Mutter. Wir wollen ja nicht gleich mit dem Anwalt kommen, aber andererseits ist mir das Leben meiner Mutter doch ein bisschen mehr wert als der Hund des Nachbarn. Wie sieht die Rechtslage denn da genau aus. Wäre für ANtworten wirklich dankbar.
Gruß
Witega
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Witega ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zaun ziehen und gut is'.
Ansonsten nochmal bei den Nachbarn klingeln und reden.
 
Tochter der Nachbarin war heut morgen da und wollte die Bretter entfernen und als meine Mutter meinte sie soll sie bitte da lassen weil sie angst hätte wurde meine Mutter ziemlich frech und dumm von dem 14jährigen mädchen beschimpft, der Hund sei lammfromm und hätte ne polizeiausbildung.....wers glaubt.... haben jetzt das Ordnungsamt eingeschaltet da offensichtlich noch mehr Nachbarn Probleme haben und ein Gespräch nicht möglich ist....
Ausserdem wieso soll meine Mutter für nen Zaun Geld ausgeben der zu einem anderen Grundstück gehört.....
 
Ok find ich jetzt nicht schön das ihr gleich das OA eingeschaltet habt. Du postet um halb 11 frühs was man machen kann und 2 Stunden später wird doch das OA eingeschaltet. Wenn die Frau nicht gut Deutsch kann, dann hätte ich halt auf den Mann des Hauses gewartet, mal schauen was der gesagt hätte. Vielleicht sind die Herrschaften ja doch ganz nett und du weisst auch nicht vieviele Nachbarn sie am Wochenende schon angepammt haben. Und sie sind ja neu her gezogen, vielleicht hatten sie ja noch gute Absichten einen Zaun um das Grundstück zu ziehen?
Oder stört es vielleicht nur weil es Rottweiler, ein sog. Kampfhund ist?
Frage ist keineswegs böse gemeint.
 
ja ich hab vor zwei stunden gepostet aber wir warten seit samstag auf nen anruf vom nachbarn....und oa deshalb weil das kuhdorf so klein ist dass auf der gemeinde zwei leute für alles zuständig sind. Und ich hab nichts gegen rottweiler, bin mit einem aufgewachsen. Nur ich hab was gegen hunde die auf fremder Leute grundstücke rumrennen und einen anknurren und wenn man dann zu den nachbarn geht um mit denen zu reden auf einen losgehen. Und dass der Nachbar selber nicht kommt sondern seine minderjährige tochter vorschickt zeigt eigentlich schon alles... Und ich hab auch nichts ggegen Ausländer falls das als nächstes kommt.....Offensichtlich ist mit den Leuten nicht zu reden sonst wäre auch nich der Briefkasten zugeklebt und es wäre eine klingel an der Tür
 
Ja du hast schon recht das ein fremder Hund nichts auf dem Grundstück des Nachbarn bzw. bei euch zu suchen hat. Ich hätte es dennoch erst noch einmal friedlich versucht.
Ich weiss nicht wie die rechtliche Lage ist, da kann ich dir leider nicht helfen. Als bei uns der Wesenstest abgenommen wurde, haben die auch nach dem Zaun geschaut, ob er hoch genug ist und ausbruchssicher und ob wir ein Schild haben, der auf einen Hund aufmerksam macht. Allerdings hab ich angegeben, das unser Rotti auch den ganzen Garten frei nutzen darf ohne das ich immer hinten dran stehe.
Ich denke das OA wird sich die Sache jetzt anschauen und den HH des Rottis Auflagen geben.
 
Und wenn richtig gut für euch läuft..kommt er ins TH ;)
 
ausserdem wollte ich eigentlich nur wissen wie die rechtliche situation ist.....

Rein rechtlich darf der Hund Auch wenn er ein Anlage 2er ist NACH bestandenen Wesenstest und erteilen des Negativzeugnisses, OHNE Auflagen gehalten werden, genauso wie jeder Dackel, Pudel usw.

Das Ordnungsamt ist nicht berechtigt wie es bei chrissisteve geschehen ist, Zäune zu fordern oder zu kontrollieren. (Baurechtliche Vorschriften spielen da auch eine Rolle)

Euer Grundstück hat der Hund natürlich nicht zu betreten, auch keine Fremden Menschen usw. das durch zusetzten wäre aber eine Zivilsache und wie schon angemerkt- das einfachste wäre: Ihr baut einen Zaun um euren Garten, wenn ihr keinen (Hunde)Besuch wollt.

Ich bin der Ansicht, das ihr euch nicht gleich auf einen Nachbarschaftsstreit einlassen sollt. Wie es aussieht sind eure neuen Nachbarn doch erst zugezogen und wahrscheinlich deshalb auch noch kein Namenschild usw. vorhanden.

Nimm Kontakt zu dem deutsch sprechenden Mann auf und frage nach was noch kommt, vielleicht ist schon geplant einen Zaun zu ziehen.
 
Sorry, aber wenn ich irgendwo hin ziehe und mein neues Grundstück noch keinen Zaun hat, dann kann mein Hund leider auch solange nicht frei im Garten laufen.

Von meinen schon seit langem dort lebenden neuen Nachbarn zu verlangen, das sie dann gefälligst eine Zaun zu bauen haben, damit mein Hund ihre Gärten nicht betreten kann, ist schon ziemlich kraß..... :rolleyes:

Die Dame ist 81, hat Angst vor Hunden.... stellt Euch mal vor der Rotti taucht überraschend vor ihr aus, sie erschrickt sich, stürzt, verletzt sich schwer.....
Hat 'se halt Pech gehabt, was hat 'se auch keinen Zaun.....

Das ist jetzt nicht Euer Ernst, oder.... :unsicher:

Mehr als zwei Tage hätte ich auch nicht auf den Anruf des angeblich deutsch sprechenden Vaters gewartet und auch der nicht-deutsch sprechenden Mutter sollte klar sein, das der Hund in Nachbars Garten nix zu suchen hat und das sie dafür zu sorgen hat, daß das nicht mehr vorkommt.

Und soooo schnell wird der Wuffel auch nicht im TH landen......
Auf dem "Land" sind selbst bayrische OA's ziemlich "gemütlich", der Rotti ist eh nur L2 und nach Ablegung des WT ein "ganz normaler" Hund (außer in Bezug auf die Steuer, das Geld nehmen dann die Gemeinden doch noch gerne mit.... :eg:).
Die werden da hin fahren, den HH - hoffentlich ist Papa denn dann auch mal da - erklären, wie's in Zukunft bitte abläuft und das auch kontrollieren.

Sollte der HH-Papa allerdings querschiessen und die "ist mir doch egal..."-Schiene fahren, dann.... :unsicher:
 
und wer hat jetzt gesagt, das es ok ist das der Hund im Nachbargarten herumläuft? Er ist grundsätzlich nicht Leinen oder Maulkorbpflichtig - das heißt aber doch nicht automatisch das er alleine durch den Ort rennen kann...
 
@ Candavio:

Ich kann definitiv aus eigener Erfahrung nicht bestätigen, dass Ordnungsämter auf dem Land, wenn es um Listenhunde geht, gemütlich sind. Wie kommst Du darauf?

Es stimmt auch nicht, dass ein Kat. 2-Hund, nur weil er den Wesenstest bestanden hat, wie ein "normaler" Hund behandelt wird/werden muss.

Der bestandene WT hat nur Auswirkungen auf die Halteerlaubnis, d. h. die Vermutung, dass der Hund ein Kampfhund ist entfällt, mit der Rechtsfolge, dass die Haltung des Hundes nicht erlaubnispflichtig ist. Daraus folgt nicht, dass Anordnungen von vornherein ausscheiden und der fragliche Hund nunmehr wie ein "herkömmlicher" Hund zu behandeln wäre (Urteil des BayVGH vom 18.02.2004).

Das bedeutet, dass eine Gemeinde trotz bestandenem WT gemäß Art. 18 Abs. 2 LStVG sehr wohl Anordnungen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang, Anbringung von Warnschildern, etc. treffen kann und das tun sie auch. Ich hab auch Auflagen in meinem Negativzeugnis.

Davon einmal abgesehen, finde ich es auch nicht gut, dass der Besitzer seinen Hund in einem nicht umzäunten Garten einfach frei herumhopsen lässt.
 
Hi Gelfi,

dann zieh um zu uns Oberbayern.... ;)
In allen Gemeinden hier im Umkreis - südl. von München - in denen ich L2'er, und das sind meist Rottis, kenne - und das sind einige - leben die "völlig ungeniert".
Die ohne WT haben eiiiiigentlich Leinenzwang, kümmert aber keinen, solange nix passiert.
Die Gemeinde weist bei der Anmeldung auf die Absolvierung des WT hin, meist kommt da aber nie was nach.
Und die mit bestandenem WT sind völlig normale Hunde ohne jegliche Auflagen.
Außer bei der HuSteuer, die bleibt erhöht, das "kleine Zugeld" nehmen die meist eh "klammen" Gemeinden gerne mit.

Ich hab mich wohl auch mißverständlich ausgedrückt.
In all diesen Gemeinden - auch welche mit gut über 5000 Einwohnern - gibt es - mangels "Größe" - kein OA.
Man trabt halt ins Rathaus, spricht beim SB vor - der sich neben vielem anderen auch um die hundesterlichen Belange kümmert - meldet Wuffel an - ab und zu kommt noch die Frage, ob es denn ein "Kampfhund" sei, aber eher selten - füllt den Zettel aus - am besten die Einzugsermächtigung für die HuSteuer gleich mit - das freut den SB dann - bekommt von dem seine HuMarke und das war's dann für das restliche Hundeleben an Kontakt mit den Staatsdienern........
Sofern eben - wie schon gesagt - "nix" passiert.

Ich finde das hier schon recht "gemütlich"..... ;)
 
@ Candavio:

Das bedeutet, dass eine Gemeinde trotz bestandenem WT gemäß Art. 18 Abs. 2 LStVG sehr wohl Anordnungen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang, Anbringung von Warnschildern, etc. treffen kann und das tun sie auch. Ich hab auch Auflagen in meinem Negativzeugnis.
Dazu gibt es aber einige auch neuere urteile, das Leinenzwang z.B. nur verhängt werden darf, wenn es gerechtfertigt ist. Das kann ein "nicht abrufbar sein", Jagdtrieb oder ein anspringen von Menschen.
Die Auflagen müssen verhältnismäßig sein - sicher, weil ich selbst betroffen war, nach meiner Klage musste das OA die Auflagen streichen.
 
Auch wenn man gegen diese Beliebigkeit der Auflagen im Negativzeugnis vermutlich klagen muss - es gibt ein Licht am Ende des Tunnels:

Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen.
(Aktenzeichen 10 BV 06.3053)
 
gibts hier was neues?

also ich fands schon dreisst, dass der, wohl provisorisch, aufgestellte zaun von ner 14 jährigen entfernt wurde.

vielleicht dachten die beim einzug, der garten gehört noch mit dazu.

sorr<, ich liebe mein vieh auch, aber er hat nicht die nachbarn zu belästigen.

jetzt in der jahreszeit, wird die alte dame selten draussen sein, aber was ist, wenns wieder schön wird?
 
Sicher kann sich eine Gemeinde auch nicht alles herausnehmen und Auflagen müssen verhältnismäßig sein. Mir wollte man einen generellen Leinenzwang an einer 1,5 m langen Leine für Attila auferlegen. Dies habe ich nicht akzeptiert. Wenn die Gemeinde allerdings sagt, dass der Hund z. B. in bebautem Gemeindegebiet an der Leine zu führen ist, wird es wohl nichts bringen gegen diese Auflage zu klagen, mal ganz davon abgesehen, dass ich ihn innerhalb der Ortschaft ohnehin nicht frei laufen lassen würde.

Ich wollte nur deutlich machen, dass ein bestandener WT nicht bedeutet, dass die Gemeinde dann den Hund automatisch wie einen "normalen" Hund behandeln muss, und dass man es auf dem Land nicht unbedingt einfacher hat als in der Stadt, wenn man einen Listenhund anmeldet.

Ich habe mit der Gemeinde hier bei uns schon so einige Kämpfe ausgefochten, u. a. auch, weil man mir die Haltung eines Rottweilers ganz untersagen wollte. Das Ganze hat sich über Monate hingezogen und war ziemlich nervenaufreibend.

Erstaunlich eigentlich, dass man hier bei uns trotzdem noch keine Kampfhundesteuer zahlen muss. Ich zahl nämlich momentan nur 25,00 EUR Hundesteuer im Jahr - noch.
 
@ gelfi ...doch es "bringt" durch aus etwas sich gegen Auflagen und nicht gerechtfertigte Bestimmungen zu wehren, wenn die gesetzliche Grundlage für diese Anordnungen nicht existent ist!

Immer ganz gleich um welche Thematik es geht, ich denke dabei auch z.B. an (fehl)Entscheidungen Jugendamtes, Hartz4 Bescheide oder egal was.

Jeder Mensch der so etwas einfach hin nimmt unterstützt es auch.

btw. auch zum Leinenzwang innerorts gibt es Urteile, das dies nur rechtens ist wenn für alle Hunde, bzw. Hunde aller Rassen z.B. ab 50cm Leinenzwang gilt. Alles andere ist Willkür der Ämter und nicht zu tolerieren.

Zurück zum Thema - wie schon gesagt das heißt natürlich nicht, das es zu tolerieren ist das der Hund andere wie hier die ältere Nachbarin belästigt.
 
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