Witega
Guten Morgen,
aus gegebenem Anlass wende ich mich hier an dieses Forum. Meine Mutter (81) wundert sich schon seit einiger Zeit warum in ihrem Garten immer große Tierspuren sind. Am Wochenende hat sich das Geheimnis dann gelüftet in Form eines ca 70 kg schweren Rottweilers, der von den neuen Nachbarn auf das Grundstück meiner Mutter kann, da das Nachbargrundstück nicht eingezäunt ist. Als wir auf die Terasse wollten haben wir erst mal vom Fenster aus den Hund verscheucht, er wurde dann auch von einem ca 4jährigen Mädchen wieder aufs Nachbargrundstück gescheucht, das ebenfalls im Garten meiner Mutter stand. Bin dann auf die Terasse und hab rübergerufen, dass der Hund nichts bei uns verloren hat, das Tier hat mich dann erst mal wütend angeknurrt. Als ich daraufhin die Nachbarin aufsuchen wollte, die wir noch nicht kennen raste der Hund wütend bellend auf mich los, mit aufgestelltem Fell und bellte und knurrte mich permanent an. Musste dann das Kind bitten, die Mutter an die Tür zu holen weil nicht mal ne Klingel am Gartenttürchen war (an dem ein Schild mit vorsicht vor dem Hund hängt) Die Mutter kam dann auch und hatte sichtlich Mühe das wütende Tier ins Haus zu schaffen. Leider hat sie mich so gut wie gar nicht verstanden, da sie fast kein Deutsch spricht, hat aber immerhin die Telefonnr aufgeschrieben und ihr Mann wollte anrufen, was er natürlich nicht getan hat. Wieder zu Hause musste ich erst mal meine Mutter beruhigen, die panische Angst vor Hunden hat und zitternd im wohnzimmer saß.
Meine Frage ist nun, wie komm ich diesen Leuten bei dass die ihren Hund, der in Bayern unter die Kampfhundklasse II fällt nicht frei laufen lassen und vor allem nicht auf das Grundstück meiner Mutter. Wir wollen ja nicht gleich mit dem Anwalt kommen, aber andererseits ist mir das Leben meiner Mutter doch ein bisschen mehr wert als der Hund des Nachbarn. Wie sieht die Rechtslage denn da genau aus. Wäre für ANtworten wirklich dankbar.
Gruß
Witega
aus gegebenem Anlass wende ich mich hier an dieses Forum. Meine Mutter (81) wundert sich schon seit einiger Zeit warum in ihrem Garten immer große Tierspuren sind. Am Wochenende hat sich das Geheimnis dann gelüftet in Form eines ca 70 kg schweren Rottweilers, der von den neuen Nachbarn auf das Grundstück meiner Mutter kann, da das Nachbargrundstück nicht eingezäunt ist. Als wir auf die Terasse wollten haben wir erst mal vom Fenster aus den Hund verscheucht, er wurde dann auch von einem ca 4jährigen Mädchen wieder aufs Nachbargrundstück gescheucht, das ebenfalls im Garten meiner Mutter stand. Bin dann auf die Terasse und hab rübergerufen, dass der Hund nichts bei uns verloren hat, das Tier hat mich dann erst mal wütend angeknurrt. Als ich daraufhin die Nachbarin aufsuchen wollte, die wir noch nicht kennen raste der Hund wütend bellend auf mich los, mit aufgestelltem Fell und bellte und knurrte mich permanent an. Musste dann das Kind bitten, die Mutter an die Tür zu holen weil nicht mal ne Klingel am Gartenttürchen war (an dem ein Schild mit vorsicht vor dem Hund hängt) Die Mutter kam dann auch und hatte sichtlich Mühe das wütende Tier ins Haus zu schaffen. Leider hat sie mich so gut wie gar nicht verstanden, da sie fast kein Deutsch spricht, hat aber immerhin die Telefonnr aufgeschrieben und ihr Mann wollte anrufen, was er natürlich nicht getan hat. Wieder zu Hause musste ich erst mal meine Mutter beruhigen, die panische Angst vor Hunden hat und zitternd im wohnzimmer saß.
Meine Frage ist nun, wie komm ich diesen Leuten bei dass die ihren Hund, der in Bayern unter die Kampfhundklasse II fällt nicht frei laufen lassen und vor allem nicht auf das Grundstück meiner Mutter. Wir wollen ja nicht gleich mit dem Anwalt kommen, aber andererseits ist mir das Leben meiner Mutter doch ein bisschen mehr wert als der Hund des Nachbarn. Wie sieht die Rechtslage denn da genau aus. Wäre für ANtworten wirklich dankbar.
Gruß
Witega