Fehlleistung des Tages Thread..

Ah , dann bist Du ja auf der sicheren Seite !!:hallo:


LG Barbara
 
Ah , dann bist Du ja auf der sicheren Seite !!:hallo:


LG Barbara

Das stimmt leider nicht :( Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man die Polizei informiert. Sollte der Zettel abhanden kommen (oder der Fahrer bösartig sein), dann kannst du gleich mal mit 3-5 Monaten Führerscheinentzug rechnen. Entweder warten bis der Halter kommt oder Polizei. Alles andere ist Glücksspiel.

Meinen Vater hat sogar mal jemand wegen Fahrerflucht angezeigt, obwohl beide die Daten ausgetauscht hatten (was mein Vater dann zum Glück an Hand der Kenntnis der Versicherungsdaten des anderen Halters auch belegen konnte).
 
Ja, mir ist das auch so ähnlich ergangen: ich bin mit einem Rücklicht meines alten Busses gegen das Nummernschild eines total verblötschten Auto gekommen . Wir haben uns darauf geeinigt , dass ich das Nummernschild bezahle.- Vier Wochen später erstattet die Tusnelda Anzeige , nimmt sich einen Strafverteidiger! , der sich auf seiner Internetseite damit brüstet erfolgreich Mörder verteidigt zu haben (kein Scherz).

Das Ende vom Lied , 680 Euro und höhere Einstufung in der Versicherung . Ich hatte kurz vorher einen Fahrzeugwechsel und die Cosmos hat nicht automatisch die Rechtschutzversicherung vom Auto vorher übernommen, - man sollte das Kleingedruckte auch lesen....

LG Barbara
 
Ich mache gerade den LKW Führerschein und muss mich tatsächlich auch mit der "normalen Theorieprüfung" rumschlagen.

Dort wird bei Sachbeschädigung gefordert, dass man mindestens (!) 30 Minuten am Unfallort zu warten hat.

Kommt keiner, dann einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und umgehend persönlich bei der Polizei aufschlagen und den Schaden melden (es könnte ja schließlich Alkohol im Spiel sein).

Wenn man sich nicht daran hält, liegt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) vor. Das kostet erstens viel Geld (Strafe), kostet Punkte in Flensburg, ergibt Führerscheinentzug und die eigene Versicherung kann die Leistungspflicht verweigern. Man kann also ggf. auf den Kosten der Reparatur des anderen Fahrzeuges sitzen bleiben :heul:
 
Als mir jemand vor ca. 3 Jahre. Bei Glatteis ins parkende Auto gerutscht ist und nachdem er gewartet hat und ich nicht kam sofort zur Polizei hin ist hat er mir erzählt er bekommt trotzdem ne Anzeige wegen Fahrerflucht. Er hätte beim Auto warten müssen und die Polizei dorthin kommen lassen. Der Mann tat mir echt leid er hat alles mögliche gemacht und trotzdem ne Anzeige kassiert, weiß aber nicht wie es ausgegangen ist :(
 
grummel, bin mit meiner Autotür an ander Autotür gestossen. War am Parkplatz an der Kirche. Hab es gleich gesagt. Pfarrer sagt es weiter und kümmert sich mit darum. Mal sehn, was passiert. Hab meine Versicherung schon angerufen, aber noch nicht erreicht.

hat sich in Wohlgefallen aufgelöst.
 
Fehlleistung vom Kangal... mit geklauter Magarine in der Schnute um Ausgang bitten :wand::gerissen:
 

Anhänge

Die Brotbox mit einem belegten Weck drin aufm Wohnzimmertisch stehen lassen.
Dumm nur, wenn man vergisst, daß der Herr Hund die öffnen kann und dabei nichtmal Spuren daran hinterlässt. Ich schätze es hat geschmeckt.
 
Im Stall stehen und fragen wo der Stallbesi nun wieder den Strohballen hingeräumt hat. Dezenter Hinweis das ich genau davor stehen würde:rolleyes::unsicher:
 
Ich liebe Sonderangebote :love:

Deswegen habe ich Meg Meg´s (Chuhuahuamädel) Trockenfutter im Grossgebinde bestellt, weil im Angebot.
4x4 Kilo zum Hammerpreis.

Tja, Chris rechnete mir dann vor, dass wir nun für 1050 Tage Futter für die Kleine haben. :rolleyes:

Dumm, wenn man nur grosse Hunde gewöhnt ist :D
 
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