unterstützen könnte man sich einmal durch Weitergabe von Wissen.
Juristischen Taktiken zB.
Andernfalls ... halt's ... !
Ich sehe schwarz.
LOL!
Also wichtig ist das Wort "andernfalls". Ich gab der Frau "Juristin" also definitiv gelegenheit, Ihre Anwürfe gegen mich zu begründen, allerdings gab ich ihr nur die Gelegenheit, das mit SUBSTANZ zu tun, denn ... ANDERNFALLS ... usw.
Versuche mal als Wärter in einem wirklich großen Irrenhaus mit 1.000 Insassen Führung durchzusetzen, so daß Dir die Insassen nach draußen folgen und fortan vernünftige Dinge tun.
Kannst Du mir folgen?
Der "Planet der Nacktaffen" ist ein GIGANTISCHES Irrenhaus, mit sehr wenigen Wärtern, die noch nicht dem Wahnsinn selbst anheim gefallen sind, und noch viel weniger Experten in Sachen Rehabilitation und Führung, um die Rehabilitierten fortan und ohne sie weiterhin großartig kontrollieren zu müssen, geistig gesunde Dinge vollführen zu lassen und zwar zunehmend SELBSTBESTIMMT!
Kannst Du mir folgen?
Ich sehe mich hier zwar nicht in der Pflicht irgendetwas zu begründen, möchte aber trotzdem die "Gelegenheit" nutzen (@Jackie sorry vorab fürs OT)...
Ich sehe schwarz.
LOL!
Also wichtig ist das Wort "andernfalls". Ich gab der Frau "Juristin" also definitiv gelegenheit, Ihre Anwürfe gegen mich zu begründen, allerdings gab ich ihr nur die Gelegenheit, das mit SUBSTANZ zu tun, denn ... ANDERNFALLS ... usw.
Ich sehe mich hier zwar nicht in der Pflicht irgendetwas zu begründen, möchte aber trotzdem die "Gelegenheit" nutzen (@Jackie sorry vorab fürs OT) zu dem von *Schnorch* ständig wiederholten Ratschlag des "Widerspruchs mit aufschiebender Wirkung" etwas zu sagen.
Meiner Meinung nach ist dieser Ratschlag unzutreffend und damit auch "gefährlich" für diejenigen in Thüringen, die ihn befolgen möchten.
Ich werde versuchen, mich nicht zu juristisch auszudrücken
Es gibt sozusagen zwei Kategorien von "gefährlichen Hunden" in Thüringen. Einmal die, ich nenne sie mal Kat.1 Hunde, die von Gesetzes wegen dazu gemacht werden (Rasseliste) und diejenigen, ich nenne sie mal Kat.2 Hunde, die aufgrund eines Vorfalls (Beißen etc.) als gefährlicher Hund "eingestuft" werden.
Grundlage für Kat.1 Hunde ist das Gesetz als solches. Grundlage für Kat.2 Hunde ist ein Verwaltungsakt. Und nur ein solcher Verwaltungsakt kann mit dem Widerspruch angefochten werden. Grundsätzlich hat ein solcher Widerspruch aufschiebende Wirkung, es sei denn (wie im vorliegenden Gesetz), es wird ausdrücklich angeordnet, daß der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Im Falle von Kat.1 Hunden ist überhaupt kein Raum für irgendeinen Widerspruch, weil es keinen Verwaltungsakt gibt (außer im Falle einer Beschlagnahme, die dann wiederum ein Verwaltungsakt darstellt). Von daher ist der Hinweis von *Schnorch* auf irgendeinen Umkehrschluß schlicht falsch.
Sollte jemand ins Detail gehende rechtliche Erörterungen wünschen, möge er sich bitte an einen Anwalt wenden
oha, was geht denn hier ab
@ Murphy :
es ist schlimm genug, wenn in HH immer noch Hunde getötet werden
und das darf so nicht geduldet werden.
Alles richtig.
Ich bin eine total Aussenstehende und kenne weder die Seite des TH noch die
der Ehrenamtlichen und ich kenne auch keine Frau D.
nochmals... es wird vom HTV gemeldet... der HTV unternimmt nicht wirklich viel für die hunde. und du weißt, dass ich recht habe, dass ich die hintergründe kenne. ich habe mich monatelang mit diesem tierSCHUTZverein beschäftigt und weiß mehr, wie man denkt... ich weiß auch, das alles hier mitgelesen wird und ich weiß auch, wieviele hunde dieses jahr schon getötet wurden. hast du dir die zahl genau angesehen, die ich geschrieben habe ??
Ich finde es einen grossen Funken Hoffnung, wenn überhaupt etwas geschieht.
da hast du recht..
In Unkenntnis sämtlicher Hintergründe kann ich nur spekulieren.
Ich denke, die Gassigänger lieben die Hunde über alles, das Leid
ist für mich als Besucherin schon kaum zu ertragen.
natürlich lieben sie die hunde, dies würde ich nie im leben anzweifeln..
Wunderbare Hunde, mit bestandenem Wesenstest und trotzdem zu einem elenden
Leben hinter Gittern verurteilt.
muss nicht sein, wenn sie die hunde in andere tierheime geben, was sie zwar tun, aber die kriterien sind haareraufend... ich nenne nur einen namen... Nicole K.
Weil die zuständige Hamburger Politik es untersagt, dass diese Hunde in HH
angemeldet werden dürfen.
Das ist so schlimm, das kann sich niemand vorstellen.
oh doch , kann ich...
Ich glaube, nur Brandenburg ist ebenso unerträglich.
und bayern ??
Wie schön wäre die Hamburger Hundewelt, wenn man bei Erfüllung
der Auflagen einen Hund aus dem TH Hamburg aufnehmen dürfte.
ist klar, kann ich mehr wie nachvollziehen.
Ist aber leider nicht möglich.
So krass ist Hamburg.
hamburg ist ein zentraler punkt. dicht bei ist aber auch NDS und schleswig holstein.d.h. man KANN wegziehen, was ich auf jeden fall auch machen würde...
Ich stelle mir vor, den Gassigängern sind für weitere Einflüsse die Hände
gebunden.
bedingt..
Vielleicht verbietet man ihnen dann den Zugang zu ihren Schützlingen,
wenn sie da intensiv die Stimme erheben ?
so sieht es aus... und da keine einheit ( wie immer ) besteht, stehen sie auf verlorenen posten..
Wie gesagt, das ist meine Spekulation, aber es würde es erklären.
Besser ein kleiner Schritt, als gar nichts versuchen.
( habt Ihr denn schon unterschrieben oder tut Ihr das aus Prinzip nicht,
weil ihr aus naheliegendem Grund nicht eine Aktion in HH unterstützt ?)
doch ich habe ganz am anfang schon unterschrieben, FÜR die hunde..
Ich sehe schwarz.
LOL!
Also wichtig ist das Wort "andernfalls". Ich gab der Frau "Juristin" also definitiv gelegenheit, Ihre Anwürfe gegen mich zu begründen, allerdings gab ich ihr nur die Gelegenheit, das mit SUBSTANZ zu tun, denn ... ANDERNFALLS ... usw.
Ich sehe mich hier zwar nicht in der Pflicht irgendetwas zu begründen, möchte aber trotzdem die "Gelegenheit" nutzen (@Jackie sorry vorab fürs OT) zu dem von *Schnorch* ständig wiederholten Ratschlag des "Widerspruchs mit aufschiebender Wirkung" etwas zu sagen.
Meiner Meinung nach ist dieser Ratschlag unzutreffend und damit auch "gefährlich" für diejenigen in Thüringen, die ihn befolgen möchten.
Ich werde versuchen, mich nicht zu juristisch auszudrücken
Es gibt sozusagen zwei Kategorien von "gefährlichen Hunden" in Thüringen. Einmal die, ich nenne sie mal Kat.1 Hunde, die von Gesetzes wegen dazu gemacht werden (Rasseliste) und diejenigen, ich nenne sie mal Kat.2 Hunde, die aufgrund eines Vorfalls (Beißen etc.) als gefährlicher Hund "eingestuft" werden.
Grundlage für Kat.1 Hunde ist das Gesetz als solches. Grundlage für Kat.2 Hunde ist ein Verwaltungsakt. Und nur ein solcher Verwaltungsakt kann mit dem Widerspruch angefochten werden. Grundsätzlich hat ein solcher Widerspruch aufschiebende Wirkung, es sei denn (wie im vorliegenden Gesetz), es wird ausdrücklich angeordnet, daß der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Im Falle von Kat.1 Hunden ist überhaupt kein Raum für irgendeinen Widerspruch, weil es keinen Verwaltungsakt gibt (außer im Falle einer Beschlagnahme, die dann wiederum ein Verwaltungsakt darstellt). Von daher ist der Hinweis von *Schnorch* auf irgendeinen Umkehrschluß schlicht falsch.
Sollte jemand ins Detail gehende rechtliche Erörterungen wünschen, möge er sich bitte an einen Anwalt wenden
@ Schnorch Ich hoffe nicht, dass alle, die Deinem Ratschlag folgen und damit scheitern, hinterher an Deine Tür klopfen und sagen: der *Schnorch* hat doch gesagt DAS HAT AUFSCHIEBENDE WIRKUNG!!! Aber sicher doch!
Könnte verdammt laut werden
Wer keine Ahnung hat, wie Du, >einfach mal die Presse falten<
Halt's .... !
Da will er mir den Mund verbieten weil er die Wahrheit nicht erträgt. Oder war´s das Maul? Putzig, echt putziges Kerlchen bist du.
Bestes Beispiel wie es nicht laufen sollte. Weitere Fragen erübrigen sich wohl hiermit.
So sehen sie also aus, die Retter der Listenhunde. Bravo, das kann ja nur von Erfolg gekrönt sein
Ihr wundert euch nicht wirklich das es mit solchen Menschen nicht funktioniert?
Peinlich, peinlich
Da kommt ein geistig umnachtetes Kerlchen hier her, hat nix geleistet, nichts getan und geht dann Leute an die schon was erreicht haben. Beim dem Geisteszustand bekomme ich Angst
Halt's ....!
Kein Einzelkämpfer, sondern ein einzeln kämpfendes Grüppchen. Und ich hatte irgendwo mal geschrieben die Tage, daß es nur ganz ganz wenige sind, die in der Lage sind, den Kampf aufzunehmen.
Kein Einzelkämpfer, sondern ein einzeln kämpfendes Grüppchen. Und ich hatte irgendwo mal geschrieben die Tage, daß es nur ganz ganz wenige sind, die in der Lage sind, den Kampf aufzunehmen.
Richtig, und du bist es sicherlich nicht! Du bist einer derjenigen die durch ihr Nichtwissen, ihr Proletentum und Auftreten alles zunichte machen. Bei Leute wie dir kann man sich bedanken das es so ist wie es ist.
Corinna, nun lass dir doch mal was von einem Fachmann sagenDer wird mit seiner netten Art, seinem Fachwissen und seiner Kompetenz alle Gerichte und Gegner überzeugen!
Kein Einzelkämpfer, sondern ein einzeln kämpfendes Grüppchen. Und ich hatte irgendwo mal geschrieben die Tage, daß es nur ganz ganz wenige sind, die in der Lage sind, den Kampf aufzunehmen.
Richtig, und du bist es sicherlich nicht! Du bist einer derjenigen die durch ihr Nichtwissen, ihr Proletentum und Auftreten alles zunichte machen. Bei Leute wie dir kann man sich bedanken das es so ist wie es ist.
Corinna, nun lass dir doch mal was von einem Fachmann sagenDer wird mit seiner netten Art, seinem Fachwissen und seiner Kompetenz alle Gerichte und Gegner überzeugen!
Mein abschließendes Urteil zu Dir werde ich mir bei Gelegenheit bilden, Frau "Juristin".
Meike, wenn Du mich nicht leiden kannst, dann ignorierst Du mich bitte einfach und auch meine Postings. Können wir uns auf diesen kleinen gemeinsamen Nenner einigen? Oder möchtest Du mich weiterhin, ggf. auch zwanghaft provozieren?
mal ne frage das mit der nichtaufschiebenden wirkung heist doch blos das der hund trotz widerspruchs eingezogen bleibt oder?
mal ne frage das mit der nichtaufschiebenden wirkung heist doch blos das der hund trotz widerspruchs eingezogen bleibt oder?
Ja. Aber es ist sehr ungewiss, ob und wann der Halter ihn wiederbekommt.