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unterstützen könnte man sich einmal durch Weitergabe von Wissen.
Juristischen Taktiken zB.
Wir haben schon versucht die Thüringer zu unterstützen.
Durch zahllose Schreiben an Politiker, Kommentare, Unterschriften, Petitionen.
Einige sind sogar dorthin gereist.
Die Enttäuschung war riesengross, als es dann doch zu dem Unheil kam.
Wenn Euer Weg gangbar ist, dann sollten andere Bundesländer vielleicht davon lernen.
Unterstützen kann man sich mit Aktionen usw.
 
  • 21. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi marismeña ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
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unterstützen könnte man sich einmal durch Weitergabe von Wissen.
Juristischen Taktiken zB.

Gut, das ist ein klares Wort. Wir geben gern hier unsere Erkenntnisse und Vorgehensweisen weiter und auch die Ergebnisse dazu, sofern die meßbar sind, bspw. in Form von rechtskräftigen Urteilen, Zeitungsberichten etc.

Was daraus andere machen muß ihnen überlassen werden. Der Autor eines Buches weiß schließlich auch nicht, was andere mit seinem Buch anfangen und will es manchmal auch gar nicht wissen. manche benutzen vielleicht die Seiten, um alte Fische darin einzuwickeln ...

Natürlich hoffen und denken wir, damit anderen wirksam zu helfen, die die selbe Art Gegner vor sich haben. Wir hoffen und wünschen, daß diese anderen wo ganz anders in DE diese selbe Art Gegner dort in ihrem Bereich entweder schnellstens weichgeklopft oder aber ausgeschaltet bekommen, wenn nur das zielführend erscheint und meist in der Tat auch zielführend ist.

Wie schaltet man einen Politiker aus? Nun, Fragen Sie mal Meister Wulff! Der weiß wie man das erreicht. Alle paar Jahre kann man das auch mit einem Stimmzettel erreichen, WENN mehrere ähnliche - genügend viele - zusammenkommen.

Im Krieg ist alles erlaubt, im Kalten Krieg allerdings nur solche Waffen und Aktionen, die ihn als das definieren: Kalter Krieg. Wer echte Waffen gegen echte Politiker oder hohe Staatsbeamte einsetzen will oder gar muß, um einen Heißen Krieg zu haben (so wie in Libyen oder in Afganistan etc. etc.), der muß das auf eigene Verantwortung tun, wenn er meint, es sei der richtige Weg. Manchmal hat er sogar recht damit. Und wenn es hier in diesem Lande (eigentlich global gesehen!) mit den Staatsbeamten und Politikern und den ganzen anderen "Herrenmenschen" (in der Wirtschaft und dem Bankensektor) so weitergeht, dann wird es ohnehin dort hinkommen, da braucht man kein Genie sein, um das sicher zu wissen. Vermutlich stehen wir auch kurz davor, jedenfalls sind die Indizien und Beweise unübersehbar und in Hülle und Fülle vorhanden.

........

Nun beantworte mir die Frage, die ich schon stellte:

Sag mir mal, ob Du je erkannt hast, WER genau der Gegner in HH ist! (Auch) DEIN Gegner in Sachen "Rasseliste" und dem damit verbundenen Horrorquatsch.

Wer ist hier Gegner resp. Feind??
 

Ich sehe mich hier zwar nicht in der Pflicht irgendetwas zu begründen, möchte aber trotzdem die "Gelegenheit" nutzen (@Jackie sorry vorab fürs OT) zu dem von *Schnorch* ständig wiederholten Ratschlag des "Widerspruchs mit aufschiebender Wirkung" etwas zu sagen.

Meiner Meinung nach ist dieser Ratschlag unzutreffend und damit auch "gefährlich" für diejenigen in Thüringen, die ihn befolgen möchten.

Ich werde versuchen, mich nicht zu juristisch auszudrücken

Es gibt sozusagen zwei Kategorien von "gefährlichen Hunden" in Thüringen. Einmal die, ich nenne sie mal Kat.1 Hunde, die von Gesetzes wegen dazu gemacht werden (Rasseliste) und diejenigen, ich nenne sie mal Kat.2 Hunde, die aufgrund eines Vorfalls (Beißen etc.) als gefährlicher Hund "eingestuft" werden.

Grundlage für Kat.1 Hunde ist das Gesetz als solches. Grundlage für Kat.2 Hunde ist ein Verwaltungsakt. Und nur ein solcher Verwaltungsakt kann mit dem Widerspruch angefochten werden. Grundsätzlich hat ein solcher Widerspruch aufschiebende Wirkung, es sei denn (wie im vorliegenden Gesetz), es wird ausdrücklich angeordnet, daß der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Im Falle von Kat.1 Hunden ist überhaupt kein Raum für irgendeinen Widerspruch, weil es keinen Verwaltungsakt gibt (außer im Falle einer Beschlagnahme, die dann wiederum ein Verwaltungsakt darstellt). Von daher ist der Hinweis von *Schnorch* auf irgendeinen Umkehrschluß schlicht falsch.

Sollte jemand ins Detail gehende rechtliche Erörterungen wünschen, möge er sich bitte an einen Anwalt wenden
 
Versuche mal als Wärter in einem wirklich großen Irrenhaus mit 1.000 Insassen Führung durchzusetzen, so daß Dir die Insassen nach draußen folgen und fortan vernünftige Dinge tun.

Kannst Du mir folgen?

Also Du bist der Wärter und die anderen HH sind die Irren, ja? Naja, also mit Einstellung kannst Du bestimmt keinen bewegen. Und der Wärter hat die "Führungsqualitäten" NICHT.


Ich finde es für diese Thematik ein bisschen weit ausgeholt.

Bleib doch einfach mal auf dem Teppich und bei den Fakten. Diese ganze Polemik ist doch unnötig.
 

genau das ist richtig.. ich werde es aber nochmal genau auseinander splitten.. von daher kann ein listi besitzer nicht damit rechnen, das es eine aussetzung gibt. der hund wird beschlagnahmt und dann kann er klagen, während der hund im tierheim sitzt. oft genug erlebt.

ich betone es nochmal.. dies hätte man vermeiden können, WENN alle vollgas gegeben hätten..
 
 

Wer hat denn auch was von "Pflicht" in Bezug auf Dich geschrieben, Frau "Juristin"??!

Zur Sache und danke, daß Du Dich dazu herabgelassen hast, nun mal was substanzielles zu liefern:

Zitat: "Meiner Meinung nach ist dieser Ratschlag unzutreffend und damit auch "gefährlich" für diejenigen in Thüringen, die ihn befolgen möchten."

Schön, daß Du das "meiner Meinung nach" geschrieben hast, was andeutet, daß Du selbst irgendwo anerkennst, damit ggf. auch falsch zu liegen, sprich: andere "Meinungen" könnten dem stichhaltig entgegenstehen. Und daran ist es nämlich auch!

Aber Meinungen zählen eigentlich auch nicht viel, es zählen die Fakten, hier die juristischen.

Selbstverständlich geht man nur oder erst dann in Widerspruch und Klage, wenn ein Verwaltungsakt, basierend auf der "Rasseliste" und den damit zusammenhängenden Regelungen, erlassen wird! Vorher ... warum sollte man??!

Nur wird es ja sehr schnell zu einem solchen (ersten) Verwalzungsakt kommen, in dem schon mal die Behörde im Falle eines Hundes, der bekanntermaßen oder auch angenommenermaßen ein "Listenhund" ist bzw. so ausschaut, eben als solcher im Sinne des Gesetzes einstuft. Bei mir bspw. ist das genau so gewesen. UND DAS greift man dann sofort bzw. innerhalb der Rechtsmittelfrist mit Widerspruch oder ggf. auch Klage (bei abschlägigem Widerspruchsbescheid) an.

Nichts anderes habe ich ausgesagt! DU hast mir einfach nur was untergeschoben, nämlich ich wüßte nicht, daß man einen § im Gesetz selbst mit Klage und Widerspruch nicht angreifen könne. Ich habe nie behauptet, man könne!

Du mußt auch mal lesen und verstehen, was ich wirklich schreibe. Und ich habe da nicht nur meine Auffssung geschrieben, sondern einfach das Gesetz an relevanter Stelle zitiert, Frau "Juristin". Das war und ich zitiere mich nun selbst nun noch einmal:

................

Hier der Gesetzestext, der relevant ist:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGefG:

"Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-
Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ..."


§ 3 Abs. 2 Satz 4 ThürTierGefG:

"Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes
nach Satz 1 Nr. 2
[Hund gefährlich aufgrund von Vorkommnis] durch die zuständige Behörde haben keine aufschiebende Wirkung."

Im Umkehrschluß bedeutet das, daß Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach Satz 1 Nr. 1 (obige Rasseliste) durch die zuständige Behörde AUFSCHIEBENDE WIRKUNG haben!

D. h. also, daß solange das Verfahren läuft und das kann wirklich lange dauern bis zum BVerfG, solange jedenfalls darf der betreffende Hund NICHT als "Listenhund" eingestuft werden und die Regeln, die einen "Listenhund" an die Kandarre nehmen, können getrost ignoriert werden!!!"

Zitatende

............

Das hier wichtige habe ich mit der Farbe violett gekennzeichnet:

FESTSTELLUNG ... es gibt dann also einen FESTSTELLENDEN Verwaltungsakt! ... und dagegen klagt man dann bzw. geht erst mal in Widerspruch UND DAS HAT AUFSCHIEBENDE WIRKUNG!!! Aber sicher doch!

..........

Wenn Frau "Juristin" hier was anderes erzählt, ist sie keine oder nur eine äußerst schlechte.
 
@ Schnorch Ich hoffe nicht, dass alle, die Deinem Ratschlag folgen und damit scheitern, hinterher an Deine Tür klopfen und sagen: der *Schnorch* hat doch gesagt DAS HAT AUFSCHIEBENDE WIRKUNG!!! Aber sicher doch!
Könnte verdammt laut werden

Wer keine Ahnung hat, wie Du, >einfach mal die Presse falten<
 

Interessant, wie Du auf Argumente reagierst. Aber absolut nichts neues. Typisch für Leute wie Dich, die eher auf der falschen Seite stehen.

Mein abschließendes Urteil zu Dir werde ich mir bei Gelegenheit bilden, Frau "Juristin".
 
Schnorch ich würde dich bitten dieses `Halts......* zu unterlassen. Von User zu User, es ist extrem störend
 

Du bist einfach nur peinlich. Tu den Hunden einen Gefallen und lass sie in Ruhe
 
Kein Einzelkämpfer, sondern ein einzeln kämpfendes Grüppchen. Und ich hatte irgendwo mal geschrieben die Tage, daß es nur ganz ganz wenige sind, die in der Lage sind, den Kampf aufzunehmen.

Richtig, und du bist es sicherlich nicht! Du bist einer derjenigen die durch ihr Nichtwissen, ihr Proletentum und Auftreten alles zunichte machen. Bei Leute wie dir kann man sich bedanken das es so ist wie es ist.

Corinna, nun lass dir doch mal was von einem Fachmann sagen Der wird mit seiner netten Art, seinem Fachwissen und seiner Kompetenz alle Gerichte und Gegner überzeugen!
 

Schnalt's ...

..........

Was ist denn gegen ein "Halt's ...!" einzuwenden? Könnte es bedeuten, daß jemand was halten soll, weil es sonst herunterfällt und kaputt gehen könnte? Nun, zum Beispiel ein Kopf mit Hirnmasse darin (oder auch nicht, je nach dem ...).
 

Meike, wenn Du mich nicht leiden kannst, dann ignorierst Du mich bitte einfach und auch meine Postings. Können wir uns auf diesen kleinen gemeinsamen Nenner einigen? Oder möchtest Du mich weiterhin, ggf. auch zwanghaft provozieren?
 
Meike, wenn Du mich nicht leiden kannst, dann ignorierst Du mich bitte einfach und auch meine Postings. Können wir uns auf diesen kleinen gemeinsamen Nenner einigen? Oder möchtest Du mich weiterhin, ggf. auch zwanghaft provozieren?

Du wirst trotz mehrfacher Versuche mir meinen Mund nicht verbieten, dazu bist du eindeutig nicht in der Position. Deine Interpretation meiner Postings ist genau so schief gelaufen wie die der Paragraphen. Vielleicht kommst du von selbst drauf. Obwohl die Chancen da bei dir echt schlecht stehen bei deiner bornierten Art.
 
mal ne frage das mit der nichtaufschiebenden wirkung heist doch blos das der hund trotz widerspruchs eingezogen bleibt oder?
 

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