was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identischDas problem was ich dabei sehe ist wenn der Mastiff bei euch gelistet ist, haben die Behörden nicht ganz unrecht.
Es wird doch überall betont das die "Rasse" ja den Mastiff beinhaltet.
Da der Boerboel ja nicht anerkannt ist wird eine phänotypische Begutachtung sagen Mastiff schlag.
Ist doch das selbe wie beim Pitbull.
ist zum Glück nicht dasselbe, sondern nur ein Kat2-Hund. Im äußersten Falle machst Du den Wesenstest und vorbei ist es mit dem gefährlichen Hund.
.....Nicht FCI anerkannte Rassen stehen auf der Liste ... also wird man ja die Anerkennung durch die FCI nicht als Maß der Dinge genommen haben.. ....
....
was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identisch................
jo, das hab ich bei dem Thema nicht bedacht da nicht relevant, aber ist richtig....
was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identisch................
...und das zuchtverbot
pete
Ich hoffe der wird uns keine Probleme machen.ist zum Glück nicht dasselbe, sondern nur ein Kat2-Hund. Im äußersten Falle machst Du den Wesenstest und vorbei ist es mit dem gefährlichen Hund.
wenn dein Hund anders eingestuft wird, dann ja.Allerdings werde ich nun eh den erweiterten Nachweis erbringen müssen oder?
Kontaktiere auf jeden Fall den Anwalt der dir genannt wurde, nicht das du nachher Probleme bekommst!
Verstoß gegen das LHG wegen nichtanmelden/nichtkorrektanmelden eines Kat.2 Hundes das kann dich die Erlaubnis kosten und der SA scheint nicht wirklich Pro-Hund zu sein.
Wieso hast du Angst vor der Verhaltensprüfung? Die musst du ja nicht ablegen (eine Pflicht besteht ja nicht), aber solange dein Hund die Prüfung nicht erfolgreich mit dir ablegt hat muss der Hund dann eben einen MK tragen
das haben schon ganz andere Leute mit ihren Hunden geschafftJa eben.Wieso hast du Angst vor der Verhaltensprüfung? Die musst du ja nicht ablegen (eine Pflicht besteht ja nicht), aber solange dein Hund die Prüfung nicht erfolgreich mit dir ablegt hat muss der Hund dann eben einen MK tragen
Und dass wo sie keiner Fliege was tun würde.
Ich hoffe doch sehr, dass wir da durch kommen.
...
......
Die Begutachtung Ihres Tieres durch einen Amtveterinär, bezüglich einer
entsprechenden Phänotypbestimmung, behalte ich mir vor.
......
das ist eigentlich das einzig interessante. diese typiesierung wird auskunft darüber geben, ob es sich um eine "mischung" irgendwelcher hunde nach § 3 oder § 10 handelt. ist dies nachweislich der fall, greifen die jeweiligen vorschriften. ist es nicht der fall, greifen sie nicht. alles andere ist dummes zeugs, egal ob hier oder im brief geschrieben.
pete
Daumendrück*Ohne Papiere wird es wohl darauf hinauslaufen, dass man Cira als Mastiff- oder Bullmastiffmix einstufen wird.
Ich werde Herrn Weidemann morgen anrufen und nachfragen, wie ich mich verhalten soll.
Vielen Dank an Alle.
...