Einstufung als gefährlicher Hund/Ich brauche Euren Rat

Das problem was ich dabei sehe ist wenn der Mastiff bei euch gelistet ist, haben die Behörden nicht ganz unrecht.
Es wird doch überall betont das die "Rasse" ja den Mastiff beinhaltet.
Da der Boerboel ja nicht anerkannt ist wird eine phänotypische Begutachtung sagen Mastiff schlag.


Ist doch das selbe wie beim Pitbull.


ist zum Glück nicht dasselbe, sondern nur ein Kat2-Hund. Im äußersten Falle machst Du den Wesenstest und vorbei ist es mit dem gefährlichen Hund.
was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identisch ;)

ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.................
 
  • 28. März 2024
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Hi Darla ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich würde nicht gleich zum Anwalt gehen, ich lese es wie Gina. Ich würde wenn du hast die Papiere Fotos von den Eltern wären auch gut und damit dann zum Amt gehen.

habt ihr die Sachkunde für 20/40 die solltet ihr zumindest haben und auch mitnehmen sowie den haftpflichtnachweis (die Versicherung braucht ihr ja auch bei 20/40)

Sandra
 
.....Nicht FCI anerkannte Rassen stehen auf der Liste ... also wird man ja die Anerkennung durch die FCI nicht als Maß der Dinge genommen haben.. ....

weder der vdh, noch der übergeordnete fci haben in deutschland die möglichkeit listen mit gesetzes- oder verordnungskraft zu erlassen. daher sind sie unbeachtlich bei der bewertung. was nun genau beachtlich ist steht jedoch in den sternen. insoweit haben sich die gesetzesverfasser bedeckt gehalten.

....
was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identisch................

...und das zuchtverbot


pete
 
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was in NRW aber Topf wie Deckel ist: § 3 Hunde und § 1o Hunde haben die Gleichen Auflagen (der einzige Unterschied ist, dass man den § 3 Hund nicht von Privat sondern nur aus dem TS übernehmen darf), die restlichen Auflagen sind identisch................

...und das zuchtverbot


pete
jo, das hab ich bei dem Thema nicht bedacht da nicht relevant, aber ist richtig :)
 
Pete so habe ich es auch aufgefasst, fraglich ist was denn nun beachtlich ist ?? Der reine Phänotyp ?

Da sehe ich zwischen Bullmastiff und Boerbel soviel oder wenig unterscheid wie zwischen OEB /Continental etc und American Bulldog zwischen Mini und Standard, oder Großer Schweizer Sennenhund ( in CH z.T gelistet) und Rottweiler.. wie soll das weitergehen wenn die damit durchkommen ??
 
was ist beachtlich? gute frage, nächste frage. der gesetzgeber bedient sich bei seinen texten einer anzahl von begriffen, welche ansich nicht gesetzesfest definiert sind. was ist ein rottweiler? wer entscheidet, was ein rottweiler ist? das ist gesetzlich nicht geregelt.
am ende ist es so. sieht es aus wie ein rottweiler oder ein hund, der in der gesellschaft oder von irgend welchen verbänden als rottweiler geführt wird, dann ist es ein rottweiler. völlig unsinnig aber so ist es halt. oder wir gehen von der genetischen seite heran. hat der hund ein rottweilergen, dann ist er zumindest ein rottweilermischling.

fraglich ist nur, wie weit hier die genetiker sind. ich weiß es nicht.

pete
 
Ich denke nicht das sie soweit sind, zumal wenn dann allenfalls bestimmte "Kombinationen" als Rassetypisch angesehen werden können... aber ich gaube so unterschiedlich wird das zwischen den Sennenhunden und den Rottweilern z.B nicht sein als das man das ZWEIFELSFREI feststellen könnte.

Kann aber gerne mal meinem Bruder fragen, der ist "vom Fach" und kommt die Tage nach Deutschland.


Hm und hat dieser Umstand das die Definitionen nicht Gesetzesfest sind das Potential das Gesetz als solches in eine Überarbetung zu schicken ?? *dooffrag*
 
Vielen Dank, für Eure zahlreichen Antworten.
Leider hat Cira keine Papiere, die ich beim Amt vorzeigen könnte, so gesehen gilt sie als Mischling.
Ich habe sie vor einem halben Jahr von Privat als Nothund übernommen.

ist zum Glück nicht dasselbe, sondern nur ein Kat2-Hund. Im äußersten Falle machst Du den Wesenstest und vorbei ist es mit dem gefährlichen Hund.
Ich hoffe der wird uns keine Probleme machen.
Sie ist zwar absolut lieb, aber bei fremden Menschen auch recht misstrauisch und zurückhaltend, vor allem bei Männern, außerdem reagiert sie ängstlich vor unbekannten Dingen.
Ich habe schon die unterschiedlichsten Sachen von Wesenstesten gehört und
ich hoffe dass wir nicht an Niemanden geraten der ihr sehr arg zusetzt und Angst macht.
Ansonsten ist sie superlieb und sozial, sie liebt Kinder und alle anderen Hunde.
Nur fremden Erwachsenen nähert sie sich lieber im eigenen Tempo und mag sich nicht von jedem anfassen lassen.
Wenn man sie in Ruhe lässt, geht sie nach einer Weile von selbst auf die Leute zu und lässt sich streicheln, allerdings auch nicht bei jedem, was ich aber auch völlig okay finde.
Ich hoffe nicht, dass das beim Wesenstest ein Problem darstellt.

Chip, Haftpflicht und Sachkunde für 20/40 Hund haben wir.
Ich muss aber mal nachfragen, ob die Sachkunde noch anerkannt wird, ich habe sie bereits vor 10 Jahren, für unseren letzten Hund gemacht.
Allerdings werde ich nun eh den erweiterten Nachweis erbringen müssen oder?

Ich werde mich morgen mit dem Amtsmenschen in Verbindung setzen und mal hören was er zu sagen hat.

...
 
Allerdings werde ich nun eh den erweiterten Nachweis erbringen müssen oder?
wenn dein Hund anders eingestuft wird, dann ja.

Wieso hast du Angst vor der Verhaltensprüfung? Die musst du ja nicht ablegen (eine Pflicht besteht ja nicht), aber solange dein Hund die Prüfung nicht erfolgreich mit dir ablegt hat muss der Hund dann eben einen MK tragen :(

ruf Lars Weidemann an, bei dem bist du bestens aufgehoben :)
 
Kontaktiere auf jeden Fall den Anwalt der dir genannt wurde, nicht das du nachher Probleme bekommst!
Verstoß gegen das LHG wegen nichtanmelden/nichtkorrektanmelden eines Kat.2 Hundes das kann dich die Erlaubnis kosten und der SA scheint nicht wirklich Pro-Hund zu sein. Der Weidemann ist wirklich nett und kompetent! Lieber vorher schlau machen, grade wenn du keine Nachweise bzgl. der Rasse hast ( Emails oder so vorhanden ?? ) Die Sachkunde für 20/40er Hunde reicht nicht, du müsstest die "große" beim Amtsvet machen. Es gibt zwischen Kat.1 und 2 noch einen Unterschied, den WT kann auch ein anderer Sachverständiger als der Amtsvet machen.
 
Kontaktiere auf jeden Fall den Anwalt der dir genannt wurde, nicht das du nachher Probleme bekommst!
Verstoß gegen das LHG wegen nichtanmelden/nichtkorrektanmelden eines Kat.2 Hundes das kann dich die Erlaubnis kosten und der SA scheint nicht wirklich Pro-Hund zu sein.

Jetzt mach mich nicht fertig. Wieso denn nicht korrekt angemeldet?
Ich habe sie doch als Boerboel angemeldet. :uhh:
Eventuell könnte ich es über die Vorbesitzerin zum Züchter zurückverfolgen und so nachweisen, dass Cira ein Boerboel ist.
Der Vater hat Papiere aus Südafrika, die Mutter hat allerdings keine Papiere, soweit ich weiß.

Jetzt habe ich einen ziemlich großen Stein im Magen, hoffentlich bekommen wir diesbezüglich nicht noch Probleme, dass es solche Konsequenzen haben könnte, daran habe ich gar nicht gedacht.
Ich will doch meinen Hund nicht am Ende noch hergeben müssen, das wäre ja furchtbar...
Ich bezahle ja schließlich und mache alles, was getan werden muss, wenn es muss. :(

Wieso hast du Angst vor der Verhaltensprüfung? Die musst du ja nicht ablegen (eine Pflicht besteht ja nicht), aber solange dein Hund die Prüfung nicht erfolgreich mit dir ablegt hat muss der Hund dann eben einen MK tragen :(

Ja eben.
Und dass wo sie keiner Fliege was tun würde. :(
Ich hoffe doch sehr, dass wir da durch kommen.

...
 
Wieso hast du Angst vor der Verhaltensprüfung? Die musst du ja nicht ablegen (eine Pflicht besteht ja nicht), aber solange dein Hund die Prüfung nicht erfolgreich mit dir ablegt hat muss der Hund dann eben einen MK tragen :(
Ja eben.
Und dass wo sie keiner Fliege was tun würde. :(
Ich hoffe doch sehr, dass wir da durch kommen.

...
das haben schon ganz andere Leute mit ihren Hunden geschafft ;)
 
Laß' das bitte alles über einen Anwalt laufen......das ist der einzig richtige Schritt.
Kontaktdaten von Hr. Weidemann hast du bekommen.
 
......
Die Begutachtung Ihres Tieres durch einen Amtveterinär, bezüglich einer
entsprechenden Phänotypbestimmung, behalte ich mir vor.
......

das ist eigentlich das einzig interessante. diese typiesierung wird auskunft darüber geben, ob es sich um eine "mischung" irgendwelcher hunde nach § 3 oder § 10 handelt. ist dies nachweislich der fall, greifen die jeweiligen vorschriften. ist es nicht der fall, greifen sie nicht. alles andere ist dummes zeugs, egal ob hier oder im brief geschrieben.

pete

Ohne Papiere wird es wohl genau darauf hinaus laufen :(
Ich habe die Sache mit meiner Boerboelhündin durch.
Das Ordnungsamt stand bei uns sogar direkt vor der Tür und wollte die Hunde fotografieren.
Danach bin ich mit Papieren und Hund zum OA, ein Termin beim Amts Vet wurde gemacht.
Elsa wurde dort von drei Leuten auf den Kopf gestellt vermessen, Chip geprüft, Zähne kontolliert, gemessen, gewogen............ich hatte Glück das sie meine Zähne nicht auch noch überprüfen wollten;)

Weil Elsa der erste Boerboel dort war wurden ihre Papiere zur vorgesetzten Behörde geschickt und diese hat sie Dank des 1.BCD (Boerboeverein) anerkannt.
Ich habe es schriftlich das Elsa ein 20/40 Hund ist, aber halt nur mit Papieren die vom Amt auch genau überprüft werden.

LG Iris
 
Ohne Papiere wird es wohl darauf hinauslaufen, dass man Cira als Mastiff- oder Bullmastiffmix einstufen wird.
Ich werde Herrn Weidemann morgen anrufen und nachfragen, wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank an Alle.

...
 
Ohne anerkannte Papiere hast du ein Problem, dann hat das Amt leider recht und du kannst nichts machen. Papiere der EBBASA und SABT werden von vielen OÄmtern in NRW anerkannt, aber nur diese.
 
Was mir einfällt: Bei der EBBASA hast du die Möglichkeit auf einem Appraisal Registerpapiere zu bekommen. Damit kann man nicht züchten, aber für die Anmeldung müsste es reichen.

Der Termin für dieses Jahr steht noch nicht fest, ist aber immer im Frühsommer.

Termine werden dann auch im bekannt gegeben
 
mich würde mal interessieren ob es hier neuigkeiten gibt???
 
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