Einstufung als gefährlicher Hund/Ich brauche Euren Rat

Was mir einfällt: Bei der EBBASA hast du die Möglichkeit auf einem Appraisal Registerpapiere zu bekommen. Damit kann man nicht züchten, aber für die Anmeldung müsste es reichen. ....

interessant! Gibt es die Papiere, obgleich die Rasse nicht FCI-anerkannt ist?
Und wenn ja, so müßt das auf alle Fälle auschend sein.
 
  • 28. März 2024
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Hi persilia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja natürlich, der Boerboel ist eine eigenständige Rasse (der Nationalhund Süd Afrikas überhaupt, direkt nach dem Staffie der dort auch gerne gehalten wird). Er ist aber NICHT FCI anerkannt. Zum Glück! Das ist von unserem Verein (ich bin Deutschlandvertretung der ) auch nicht angestrebt, wobei die KUSA in Süd Afrika das wiederum auch hier in Europa anstrebt...

Die Papiere dieser Vereine werden auch von den OÄmtern NRWs anerkannt. Allerdings wirklich nur diese weil das die einzig zuchtbuchführenden Vereine sind. Appraisals der EBBASA dieses Jahr zwischen Mai und Juni, Termine im Forum oder auf der Homepage.
 
Entschuldigt bitte, ich habe einige Zeit nicht ins Forum geschaut, weil es noch keine echten Neuigkeiten gibt.
Danke für Euer Interesse, hier mal eine kleine Zwischenmeldung.

Wir haben nächste Woche einen Termin beim OA.
Ich habe mit dem SA telefoniert, er machte am Telefon einen ganz netten Eindruck, ich hoffe das sich das nächste Woche im Büro auch bestätigt.
Ich habe ihm den Sachverhalt dargelegt, er sagte ich möchte mit sämtlichen Papieren, die ich zusammenbekommen kann dann nächste Woche in sein Büro kommen, wenn ich möchte kann ich Cira gern mitbringen.

Ich hatte mit dem Vorstand des 1. BCD gesprochen, sie hat mir einen Beleg eines Mitgliedes zukommen lassen, der aussagt, das besagtes Mitglied seinen BB in Duisburg normal als 20/40 Hund anmelden konnte.
Allerdings hat dieser Hund Boerboel-Papiere.

Über das Internet konnte ich Ciras "Züchter" herausfinden, der mir Kopien der Papiere der Eltern zukommen lassen will.
Wenn das nicht reicht, müssen wir weitersehen.

Meike sprach ja davon beim Appraisal Registerpapiere zu beantragen, das habe ich auf jeden Fall schonmal ins Auge gefasst, wenn das noch erforderlich ist.
Ich hoffe nur dass uns bis dahin kein Amtstierarzt aufs Auge gedrückt wird, der Cira als Mix einstufen wird.
Meine zweite Hoffnung ist, dass sie diese Registerpapiere auch bekommen wird, da sie für einen BB recht klein ist und ihr Schwanz etwas mißgebildet ist, sie hat eine recht kurze Knickrute.

Ich bin im Moment leicht frustriert, dass man doch von sovielen Kleinigkeiten und Wohlwollen abhängig ist, obwohl der Hund keine Fliege was tut.
Aber ihr kennt das ja nur zu gut.

Hoffentlich wird diese dämliche und ungerechte Hundeverordnung bald in den Ofen gefeuert, wo sie hingehört.

Danke für Eure nette Unterstützung. :hallo:

...
 
Hallo, ich habe eine Frage, wie sieht das aus wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird? Bekommt man da ein extra bescheid? Wir haben einen Schäferhund der läuft normal als großer Hund, er hat aber die Auflage leinen und Maulkorbpflicht wegen eines Vorfalls, er ist erst 2 und wir wohnen in NRW. Ist er jetzt automatisch eingestuft oder nicht? Kennt sich da einer aus?
 
@Sanna.24 das wird dir das Zuständige OA mitteilen können, ich vermute aber, daß es so sein wird, eigentlich sollte das in dem Bescheid den ihr bekommen habt auch drinstehen.
 
Nein da stand nichts drin, auch auf dem Steuerbescheid steht noch große Hunde.. Hm dann weiß ich auch nicht.
 
Der Steuerbescheid wird nicht vom Ordnungsamt erstellt...
 
Ok danke, dachte hier gäbs Leute die wissen wie so ein Wisch aussieht wo drauf steht wie oder als was der Hund jetzt geführt wird.. Einen Satz wie, wir haben ihren Hund als gefährlich eingestuft lese ich nirgends.. Aber vielleicht wird das erst kommen wenn er 4 ist und erwachsen oder so ‍♀️
 
Der Hund ist doch erwachsen - oder was meinst Du?

Ihr müsst doch einen Bescheid zur Maulkorb- und zur Leinenpflicht bekommen haben? Darin müsste doch das stehen, was Du wissen möchtest.

Der Steuerbescheid wird halt von einer anderen Stelle erlassen
 
Nein er muss mit 4 Jahren noch mal zum test, da er mit 2 noch nicht als ausgewachsen zählt.. Da stand nichts von einer extra einstufung, nur das bis zum 4 Lebensjahr erstmal die Auflagen bleiben
 
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