Mannheim/B.-W. 22.4.02
Hunde bestimmter Rassen dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg nicht pauschal als Kampfhunde eingestuft werden, ohne dem Halter die Chance zur Widerlegung dieser Annahme zu geben (AZ.: 1 S 1667/00).
Der VGH erklärte am Montag in Mannheim Vorschriften in der Polizeiverordnung der badischen Stadt für ungültig, nach denen die Hunderassen Pitbull, American Staffordshire und Bullterrier als unwiderlegbar gefährlich gelten, weil sie auf Angriffslust und Kampfbereitschaft gezüchtet worden seien. Sie benötigen in Mannheim deshalb eine Genehmigung, müssen gekennzeichnet werden und einen Maulkorb tragen. Das verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, urteilten die Richter.
Alle Hundehalter müssten, wie in der Gefahrhundeverordnung des Landes vorgesehen, die Chance erhalte, mit einer Prüfung das friedliche Wesen ihres Hundes nachzuweisen und ihn von der Maulkorbpflicht zu befreien, befand der VGH. Die Richter gaben damit einem Hundehalter recht. Dieser hatte geklagt, sein Tier werde gegenüber anderen, ähnlich gefährlichen Hunden diskriminiert. Eine Revision ließ der VGH nicht zu, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Grüße
Andrea
Sam & Laika
Hunde bestimmter Rassen dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg nicht pauschal als Kampfhunde eingestuft werden, ohne dem Halter die Chance zur Widerlegung dieser Annahme zu geben (AZ.: 1 S 1667/00).
Der VGH erklärte am Montag in Mannheim Vorschriften in der Polizeiverordnung der badischen Stadt für ungültig, nach denen die Hunderassen Pitbull, American Staffordshire und Bullterrier als unwiderlegbar gefährlich gelten, weil sie auf Angriffslust und Kampfbereitschaft gezüchtet worden seien. Sie benötigen in Mannheim deshalb eine Genehmigung, müssen gekennzeichnet werden und einen Maulkorb tragen. Das verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, urteilten die Richter.
Alle Hundehalter müssten, wie in der Gefahrhundeverordnung des Landes vorgesehen, die Chance erhalte, mit einer Prüfung das friedliche Wesen ihres Hundes nachzuweisen und ihn von der Maulkorbpflicht zu befreien, befand der VGH. Die Richter gaben damit einem Hundehalter recht. Dieser hatte geklagt, sein Tier werde gegenüber anderen, ähnlich gefährlichen Hunden diskriminiert. Eine Revision ließ der VGH nicht zu, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Grüße
Andrea
Sam & Laika