eBay- Skandal Hundefell

[Manny(BOR)] schrieb:
...ich IT Studiert ( FA Informatik Systemintegration ). :lol:
Nach dem Fernabsatzgesetz, hat jeder Käufer (privat oder gewerblich), das Recht von einem, nach dem Fernabsatzgesetz geschloßenen Vertrag zurück zu treten!!! ( besonders, wenn der Artikel nicht warheitsgemäß angeboten wird :eg: )

hallo,

nun, ob eine Ausbildung im Bereich "Systemintegration" die richtige Qualifikation ist, ebay-Verkäufe rechtlich bewerten zu können?

Meines Erachtens ist es wichtig zu unterscheiden, ob man von einem Händler kauft oder von einem privaten Verkäufer.


Leitsätze:
1. Wer sich auf ein Widerrufsrecht nach 312b ff
355 BGB beruft, trägt die Beweislast dafür, dass der Anspruchsgegner Unternehmer i.S. des § 14 Abs. 1 BGB ist.

2. Unternehmer i.S. des § 14 Abs. 1 BGS ist, wer ste­tig Gegenstände ankauft, um sie über das Internet weiter zu vertreiben. Allein aus der Tatsache aber, dass jemand eine Vielzahl von Rechtsgeschäften über eine Auktionsplattform im Internet tätigt, kann nicht auf seine Unternehmereigenschaft geschlossen wer­den. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass es sich hier lediglich um private Rechtsgeschäfte handelt.


Ich möchte dies einfach als Warnung aussprechen für alle, die zwar guten Willens sind, aber vielleicht noch einmal über mögliche Folgen nachdenken sollten.
Folgen könnten (außer der Pflicht, den Vertrag zu erfüllen) weiterhin sein:
  • Schadenersatz
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten



Ein Beispiel für ein Urteil, was einen ebay-Käufer zur Abnahme von Ware und deren Bezahlung, verurteilte:


Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 d Abs. 1 i.V. mit § 355 BGB steht dem Beklagten ebenfalls nicht zu. Ein solches Widerrufsrecht steht dem Verbraucher nur im Rahmen von Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 b BGB zu, was voraussetzt, dass dem Verbraucher ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gegenübersteht. Vorliegend sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Klägerin als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.
 
  • 3. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Andreas schrieb:
hallo,

nun, ob eine Ausbildung im Bereich "Systemintegration" die richtige Qualifikation ist, ebay-Verkäufe rechtlich bewerten zu können?

Meines Erachtens ist es wichtig zu unterscheiden, ob man von einem Händler kauft oder von einem privaten Verkäufer.

Hallo Andreas,

1. Fachinformatik ist keine "Ausbildung", sondern ein Studium!
Es gibt da schon große Unterschiede zu den ganzen MCSE´s, MCSA´s, MCP´s und Network+lern :D
Du kannst Dich gerne einmal über die Studieninhalte informieren :lol:
...egal :p
2. Deine Info´s sind anscheinend nicht mehr so ganz aktuell.
Denn von jedem Vertrag, der online geschloßen wurde, hast Du das Recht, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurück zu treten :D

Etwas anders sieht es aber bei Auktionen aus. :rolleyes:
...auch egal :p

Wie schon erwähnt, habe ich keine Panik vor solchen Leuten und deren Anwälten :lol:
...sollte ich irgend welche Kosten haben, zahle ich die halt!
Jedoch, ein Versuch (und mit Sicherheit nicht der Letzte) war´s (ist´s) wert.

Nun Ja, eigentlich ging es mir darum, daß sich möglichst Viele bei eBay beschwern, daß eBay solche Artikel ( Hude- / Katzenfell ) anbietet, obwohl eBay es garnicht nötig hat.
Sieht man ja an der positiven Einstellung von eBay, daß dort keine lebenden Tiere angeboten werden dürfen
:love:

Mit Sicherheit wollte ich hier niemanden dazu verleiten, Spaßgebote abzugeben!!!

Bin ich evtl. mißverstanden? :(

Gruß
Manny
 
Becky1981 schrieb:
Das wär ja auch noch was. Den Mantel einfach günstig ersteigern und ihn zu hause verbrennen. Dabei einige Fotos machen und diese dann dem Verkäufer per MAil schicken. :) Der würde blöd gucken....

Ich als Verkäufer würde da wohl nicht blöde gucken....

Was ich verkauft habe, gehört mir nicht mehr und der neue Besitzer kann doch machen damit, was er will, und dazu gehört z.B. auch verbrennen.

Mich würd´s sogar freuen, wenn einer so blöde ist :D
 
hallo Manny
[Manny(BOR)] schrieb:
Denn von jedem Vertrag, der online geschloßen wurde, hast Du das Recht, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurück zu treten

wie kommst du darauf, wo steht das?

Die sechs ausdrücklich genannten Ausnahmefälle nach § 312 d BGB Abs. 4 hast du bei dieser verkürzten Darstellung auch vergessen.

Hier meine Quellen, die ein Widerrufsrecht nur bei Verkauf durch Unternehmer sehen:

Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.
...
Bei Internetauktionen besteht somit, soweit der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, für Käufer regelmäßig ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB. Hierbei wird nicht unterschieden, ob die Ware über die Sofort-Kaufen-Option oder über eine klassische Auktion erworben wurde.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock



und


Voraussetzung für ein solches Widerrufsrecht sei, dass es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher und bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt.



Ich halte die Methode des Kaufes und des Widerrufs nicht für eine angemessene Umgehensweise und möchte auf die möglichen Schadenersatzforderungen des Verkäufers noch mal hinweisen.
 
kein Fell:

gemeldet hab ich schon aber wär schön wenn noch ein paar mitmelden.
 
wauzimama schrieb:
kein Fell:

gemeldet hab ich schon aber wär schön wenn noch ein paar mitmelden.

Hi..das iss ja wieder ein starkes Stück und dann hiess es es dürfen keine Lebewesen bei ebay versteigert werden..mein Komment dazu werde ich zu ebay schicken...:motz:

LG

P.S. Hab bei ebay ein meldung zwecks regelverstoss gemacht..die antwort kann zwischen 24-48 Stunden dauern..na dann bleibt einem ja noch die Hoffnung denn in 1Tag und 21 Stunden iss das Gebot beendet..:unsicher:
 
wauzimama schrieb:
kein Fell:

gemeldet hab ich schon aber wär schön wenn noch ein paar mitmelden.

Was´n das wieder für ein Spin...? :heul:
Ich könnte manchmal brech.., was da alles bei eBay versteigert wird... :(

Spricht aber gegen die eBay- AGB´s!!! :unsicher:

melde ich auch sofort...
 
ich hab auch schon hingeschrieben:

Mitteilung über unzulässige Angebote und Suchanzeigen > Verbotene Artikel > Lebende Tiere Item Number(s:( 4420103885

bei ebay hier auf "email" klicken und einloggen:
 
:D wollt nur mal mitteilen, dass ebay das angebot gestrichen hat, von daher hats zumindest bei dem Staffi was gebracht...wäre ja noch schöner Lebewesen per Post zu versenden..Hoffe die Besitzer gehen nun den richtigen Weg um ihn zu vermitteln..;)
 


:zufrieden:

Gibt übrigens schon wieder diverse gaewolf artikel bei ebay.. :sauer:
 
Grrrrrrrrrrrrrrr :sauer:

hab diese Auktion bei Ebay gemeldet, das darf doch nicht wahr sein!

Und lest mal das Kleingedruckte... ich könnt mich glatt vergessen:sauer:

Sie bieten hier auf keine Jacke, sondern auf eine Postkarte mit Tiermotiv.



 
welche meinst du?
die mit der postkarte is doch ok
 
es geht doch dabei nur um aufklärung!
das leute, die nen gaewolf mantel wollen und dafür bei ebay suchen, klicken dadrauf und informieren sich darüber, wie die hergestellt werden und, im idealfall, lassen sie es dann sein
 
Rincewind schrieb:
es geht doch dabei nur um aufklärung!
das leute, die nen gaewolf mantel wollen und dafür bei ebay suchen, klicken dadrauf und informieren sich darüber, wie die hergestellt werden und, im idealfall, lassen sie es dann sein

Aufklärung ist ja auch ok, aber nicht in einer Plattform wo Kinder verkehren und mit dem Suchwort "Hund" solche Bilder zu Gesicht bekommen.
 
mit "hund" findet man auch nix

Außerdem kann man auch bei google und co innerhalb von 20 sekunden solche Bilder finden.

Finde die Idee sehr gut und hoffe, dass vielleicht der ein oder andere pelz-fan es sich anders überlegt hat
 
finde die eday auch gut. mal ganz davon abgesehen dass kinder in einem gewissen Alter, die von sowas wirklich erschreckt werden können, m. M. nach gar nicht allein ins web dürfen.
Ab nem gewissen alter schadet aufklärung auch nicht.
finde die auktion wirklich gut.
 
Hallo,

gebt mal bei ebay als Suchbegriffe "Katzenfell" und "Gaewolf" ein. Da koennt Ihr unter anderem unsere Aktion "Aufklaerungsangebote" sehen. :garfield:

Viele Gruesse - Mausi(likatze) :hallo: ++
 
Finde diese Aufklärungsangebote auch sehr gut.

@Mausili: Bitte stell dich doch mal vor.
 
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