[Manny(BOR)] schrieb:...ich IT Studiert ( FA Informatik Systemintegration ).
Nach dem Fernabsatzgesetz, hat jeder Käufer (privat oder gewerblich), das Recht von einem, nach dem Fernabsatzgesetz geschloßenen Vertrag zurück zu treten!!! ( besonders, wenn der Artikel nicht warheitsgemäß angeboten wird )
hallo,
nun, ob eine Ausbildung im Bereich "Systemintegration" die richtige Qualifikation ist, ebay-Verkäufe rechtlich bewerten zu können?
Meines Erachtens ist es wichtig zu unterscheiden, ob man von einem Händler kauft oder von einem privaten Verkäufer.
Leitsätze:
1. Wer sich auf ein Widerrufsrecht nach 312b ff
355 BGB beruft, trägt die Beweislast dafür, dass der Anspruchsgegner Unternehmer i.S. des § 14 Abs. 1 BGB ist.
2. Unternehmer i.S. des § 14 Abs. 1 BGS ist, wer stetig Gegenstände ankauft, um sie über das Internet weiter zu vertreiben. Allein aus der Tatsache aber, dass jemand eine Vielzahl von Rechtsgeschäften über eine Auktionsplattform im Internet tätigt, kann nicht auf seine Unternehmereigenschaft geschlossen werden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass es sich hier lediglich um private Rechtsgeschäfte handelt.
Ich möchte dies einfach als Warnung aussprechen für alle, die zwar guten Willens sind, aber vielleicht noch einmal über mögliche Folgen nachdenken sollten.
Folgen könnten (außer der Pflicht, den Vertrag zu erfüllen) weiterhin sein:
- Schadenersatz
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
Ein Beispiel für ein Urteil, was einen ebay-Käufer zur Abnahme von Ware und deren Bezahlung, verurteilte:
Ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 d Abs. 1 i.V. mit § 355 BGB steht dem Beklagten ebenfalls nicht zu. Ein solches Widerrufsrecht steht dem Verbraucher nur im Rahmen von Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 b BGB zu, was voraussetzt, dass dem Verbraucher ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gegenübersteht. Vorliegend sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Klägerin als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat.