Durchführung der LHV in Köln
Gestern kamen nach einem gescheiterten Versuch am Vortag die Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung des Landes bei der Stadtverwaltung an. Damit ist der Erlass gültig. Die Bestimmungen haben in vielen Punkten Klarheit für die Umsetzung der neuen, strengen Regelungen gebracht; sie zeigen aber auch noch einmal deutlich das Dilemma der Stadtverwaltung, die die Verordnung nun durchsetzen muss: Rund 18.000 sogenannte "große Hunde" in Köln, also die, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind, werden Kräfte binden, während die drängendere Aufgabe, nämlich der Kampf gegen die echten Kampfhunde, weiterhin vor vielen praktischen Problemen stehen wird.
Die rund 80 Mitarbeiter der Bezirksämter und Kölns Politessen werden nun "im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit" Anleinpflicht und Maulkorbzwang auf Kölns Straßen kontrollieren und Verstöße ahnden müssen. "Über zusätzliches Personal werden wir erst entscheiden, wenn wir erste Erfahrungen mit der neuen Regelung gemacht haben", sagt Inge Schürmann vom städtischen Presseamt. Die neuen Stellen, die jetzt schon eingerichtet werden, können sich nur um die neuen bürokratischen Aufgaben in der Verwaltung kümmern: Alle Hunde müssen in den Bezirksämtern angemeldet werden; wer einen großen oder einen als gefährlich eingestuften Hund halten will, muss sich einer Halterprüfung unterziehen; wer große Hunde von der Anlein- oder Maulkorbpflicht befreien will, muss seinen Hund zu einem "Wesenstest" anmelden.
"Wir gehen davon aus, dass wir Ende November/Anfang Dezember die ersten Prüfungstermine in den Bezirksämtern anbieten können", sagt Schürmann. Die Ausführungsbestimmungen beschreiben auch, was in diesen Tests passieren soll. So wird zum Beispiel die Friedfertigkeit eines Hundes mit diversen Reaktionstests mit aufgespannten Regenschirmen und fallengelassenen Schlüsselbunden geprüft. Die Sachkundeprüfung der Hundehalter ähnelt stark einer theoretischen Führerscheinprüfung. Geklärt ist nun auch, wie man einen von Anlein- und Maulkorbpflicht befreiten Hund erkennen kann: Nach bestandenem "Wesens~test" wird eine fünf Zentimeter große, grüne Plakette mit dem Mikrochip des Hundes und dem Namen des Halters an das Halsband des Tieres gehängt.
"Die Ausführungsbestimmungen lassen uns ein wenig Spielraum," sagt die Sprecherin der Stadtverwaltung trotz der vielen Regelungen, die die "großen Hunde" betreffen. Köln werde sich bei der Planung des Überwachungskonzeptes stark auf die echten Kampfhunde konzentrieren und dabei eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Schürmann: "Wir werden im Umgang mit den wirklich gefährlichen Hunden nicht zimperlich sein."
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merlin
Gestern kamen nach einem gescheiterten Versuch am Vortag die Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung des Landes bei der Stadtverwaltung an. Damit ist der Erlass gültig. Die Bestimmungen haben in vielen Punkten Klarheit für die Umsetzung der neuen, strengen Regelungen gebracht; sie zeigen aber auch noch einmal deutlich das Dilemma der Stadtverwaltung, die die Verordnung nun durchsetzen muss: Rund 18.000 sogenannte "große Hunde" in Köln, also die, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind, werden Kräfte binden, während die drängendere Aufgabe, nämlich der Kampf gegen die echten Kampfhunde, weiterhin vor vielen praktischen Problemen stehen wird.
Die rund 80 Mitarbeiter der Bezirksämter und Kölns Politessen werden nun "im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit" Anleinpflicht und Maulkorbzwang auf Kölns Straßen kontrollieren und Verstöße ahnden müssen. "Über zusätzliches Personal werden wir erst entscheiden, wenn wir erste Erfahrungen mit der neuen Regelung gemacht haben", sagt Inge Schürmann vom städtischen Presseamt. Die neuen Stellen, die jetzt schon eingerichtet werden, können sich nur um die neuen bürokratischen Aufgaben in der Verwaltung kümmern: Alle Hunde müssen in den Bezirksämtern angemeldet werden; wer einen großen oder einen als gefährlich eingestuften Hund halten will, muss sich einer Halterprüfung unterziehen; wer große Hunde von der Anlein- oder Maulkorbpflicht befreien will, muss seinen Hund zu einem "Wesenstest" anmelden.
"Wir gehen davon aus, dass wir Ende November/Anfang Dezember die ersten Prüfungstermine in den Bezirksämtern anbieten können", sagt Schürmann. Die Ausführungsbestimmungen beschreiben auch, was in diesen Tests passieren soll. So wird zum Beispiel die Friedfertigkeit eines Hundes mit diversen Reaktionstests mit aufgespannten Regenschirmen und fallengelassenen Schlüsselbunden geprüft. Die Sachkundeprüfung der Hundehalter ähnelt stark einer theoretischen Führerscheinprüfung. Geklärt ist nun auch, wie man einen von Anlein- und Maulkorbpflicht befreiten Hund erkennen kann: Nach bestandenem "Wesens~test" wird eine fünf Zentimeter große, grüne Plakette mit dem Mikrochip des Hundes und dem Namen des Halters an das Halsband des Tieres gehängt.
"Die Ausführungsbestimmungen lassen uns ein wenig Spielraum," sagt die Sprecherin der Stadtverwaltung trotz der vielen Regelungen, die die "großen Hunde" betreffen. Köln werde sich bei der Planung des Überwachungskonzeptes stark auf die echten Kampfhunde konzentrieren und dabei eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Schürmann: "Wir werden im Umgang mit den wirklich gefährlichen Hunden nicht zimperlich sein."
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