Durchführung der HV in Sachsen
Wer einen gefährlichen Hund hat, muss in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Auch die Haltung dieser Tiere wird eingeschränkt. Im Landkreis Meißen liegt jetzt ein Gesetz vor, das das Halten gefährlicher Hunde reglementiert.
Jetzt geht es Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier an das Fell. Ab sofort ist das Züchten und Handeln dieser Tiere verboten. Wer einen solchen Hund hat, muss ihn beim Ordnungsamt des Landkreises melden. Außerdem besteht Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Das trifft auch auf andere gefährliche Hunde zu. "Alle Hunde, die sich gegenüber Menschen oder anderen Tieren als aggressiv erwiesen haben, gelten als gefährlich. Dies gilt auch bei Einzelfällen", erläutert Ordnungsamtschef Reinhard Bennewitz.
Wer einen solchen Hund besitzt, und sei es nur ein wütender kleiner Spitz, muss sich beim Landratsamt melden. Der Hund wird dort registriert. Das Landratsamt schickt die Anmeldung auch an die Gemeinden des Landkreises - damit diese den vierbeinigen Freund bei der Hundesteuer besonders berücksichtigen können. Für ein gefährliches Tier muss Herrchen nämlich in Zukunft mehr Steuern bezahlen als für ein Schoßhündchen. "Wer so einen Hund besitzt, muss eben in den sauren Apfel beißen und mehr Geld ausgeben", meint Reinhard Bennewitz. 600 bis 700 Mark jährliche Steuern sind da durchaus vorstellbar, meint der Amtsleiter. Aber das regelt jede Kommune selber.
Stichtag für die Anmeldung ist der 31. Dezember. Wer bis dahin seinen American Stafford, Pitbull, Bullterrier oder andere aggressive Hunde nicht angemeldet hat, muss mit Besuch vom Amt und den entsprechenden Verfahrenskosten und einem Bußgeld rechnen.
Denn wenn die Beamten von einem gefährlichen Hund Wind bekommen, wird der Fall überprüft. "Dabei rechnen wir mit Hinweisen aus der Bevölkerung. Es rufen ja jetzt schon genügend Leute deswegen bei uns an", ist der Ordnungsamtschef optimistisch, auch nicht gemeldeten aggressiven Hunden auf die Spur zu kommen.
Ist das Tier tatsächlich aggressiv, was das Amt genau prüft - im Zweifelsfall muss Herrchen ein Gutachten erstellen lassen -, muss der Besitzer einen Hundeführerschein ablegen und eine Haftpflicht vorweisen. Nur dann darf er den Hund auch behalten. "Jetzt haben wir endlich die Situation, dass nicht mehr wir dem Besitzer nachweisen müssen, dass sein Tier tatsächlich gefährlich ist, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist", sagt Reinhard Bennewitz.
Den Hundeführerschein müssen alle Halter gefährlicher Tiere ablegen, die nach dem 1. Januar nächsten Jahres ihr Tier anmelden beziehungsweise einen solchen Hund kaufen. Apropos kaufen: Wer dann einen gefährlichen Hund halten will, muss sich die Erlaubnis dazu im Ordnungsamt holen. "Wer straffällig geworden ist, bekommt keine Erlaubnis. Solche Leute sind nicht zuverlässig genug", schränkt Reinhard Bennewitz sofort den Personenkreis ein.
Den Hundeführerschein kann man bei Hundeschulen oder Hundevereinen ablegen. Er besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung muss man beim Landratsamt bestehen. Dort sitzt der Hundehalter dann einer Prüfungskommission von mindestens drei Beamten gegenüber, die Fragen rund um den Vierbeiner stellen. "Dabei müssen die Leute nachweisen, dass sie über Wesen, Haltung, Bedürfnisse und Pflege von Hunden Bescheid wissen", erklärt der Leiter des Ordnungsamtes.
Wer einen gefährlichen Hund hat, muss in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Auch die Haltung dieser Tiere wird eingeschränkt. Im Landkreis Meißen liegt jetzt ein Gesetz vor, das das Halten gefährlicher Hunde reglementiert.
Jetzt geht es Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier an das Fell. Ab sofort ist das Züchten und Handeln dieser Tiere verboten. Wer einen solchen Hund hat, muss ihn beim Ordnungsamt des Landkreises melden. Außerdem besteht Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Das trifft auch auf andere gefährliche Hunde zu. "Alle Hunde, die sich gegenüber Menschen oder anderen Tieren als aggressiv erwiesen haben, gelten als gefährlich. Dies gilt auch bei Einzelfällen", erläutert Ordnungsamtschef Reinhard Bennewitz.
Wer einen solchen Hund besitzt, und sei es nur ein wütender kleiner Spitz, muss sich beim Landratsamt melden. Der Hund wird dort registriert. Das Landratsamt schickt die Anmeldung auch an die Gemeinden des Landkreises - damit diese den vierbeinigen Freund bei der Hundesteuer besonders berücksichtigen können. Für ein gefährliches Tier muss Herrchen nämlich in Zukunft mehr Steuern bezahlen als für ein Schoßhündchen. "Wer so einen Hund besitzt, muss eben in den sauren Apfel beißen und mehr Geld ausgeben", meint Reinhard Bennewitz. 600 bis 700 Mark jährliche Steuern sind da durchaus vorstellbar, meint der Amtsleiter. Aber das regelt jede Kommune selber.
Stichtag für die Anmeldung ist der 31. Dezember. Wer bis dahin seinen American Stafford, Pitbull, Bullterrier oder andere aggressive Hunde nicht angemeldet hat, muss mit Besuch vom Amt und den entsprechenden Verfahrenskosten und einem Bußgeld rechnen.
Denn wenn die Beamten von einem gefährlichen Hund Wind bekommen, wird der Fall überprüft. "Dabei rechnen wir mit Hinweisen aus der Bevölkerung. Es rufen ja jetzt schon genügend Leute deswegen bei uns an", ist der Ordnungsamtschef optimistisch, auch nicht gemeldeten aggressiven Hunden auf die Spur zu kommen.
Ist das Tier tatsächlich aggressiv, was das Amt genau prüft - im Zweifelsfall muss Herrchen ein Gutachten erstellen lassen -, muss der Besitzer einen Hundeführerschein ablegen und eine Haftpflicht vorweisen. Nur dann darf er den Hund auch behalten. "Jetzt haben wir endlich die Situation, dass nicht mehr wir dem Besitzer nachweisen müssen, dass sein Tier tatsächlich gefährlich ist, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist", sagt Reinhard Bennewitz.
Den Hundeführerschein müssen alle Halter gefährlicher Tiere ablegen, die nach dem 1. Januar nächsten Jahres ihr Tier anmelden beziehungsweise einen solchen Hund kaufen. Apropos kaufen: Wer dann einen gefährlichen Hund halten will, muss sich die Erlaubnis dazu im Ordnungsamt holen. "Wer straffällig geworden ist, bekommt keine Erlaubnis. Solche Leute sind nicht zuverlässig genug", schränkt Reinhard Bennewitz sofort den Personenkreis ein.
Den Hundeführerschein kann man bei Hundeschulen oder Hundevereinen ablegen. Er besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung muss man beim Landratsamt bestehen. Dort sitzt der Hundehalter dann einer Prüfungskommission von mindestens drei Beamten gegenüber, die Fragen rund um den Vierbeiner stellen. "Dabei müssen die Leute nachweisen, dass sie über Wesen, Haltung, Bedürfnisse und Pflege von Hunden Bescheid wissen", erklärt der Leiter des Ordnungsamtes.