Durchführung der HV in Sachsen

merlin

20 Jahre Mitglied
Durchführung der HV in Sachsen

Wer einen gefährlichen Hund hat, muss in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Auch die Haltung dieser Tiere wird eingeschränkt. Im Landkreis Meißen liegt jetzt ein Gesetz vor, das das Halten gefährlicher Hunde reglementiert.
Jetzt geht es Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier an das Fell. Ab sofort ist das Züchten und Handeln dieser Tiere verboten. Wer einen solchen Hund hat, muss ihn beim Ordnungsamt des Landkreises melden. Außerdem besteht Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Das trifft auch auf andere gefährliche Hunde zu. "Alle Hunde, die sich gegenüber Menschen oder anderen Tieren als aggressiv erwiesen haben, gelten als gefährlich. Dies gilt auch bei Einzelfällen", erläutert Ordnungsamtschef Reinhard Bennewitz.
Wer einen solchen Hund besitzt, und sei es nur ein wütender kleiner Spitz, muss sich beim Landratsamt melden. Der Hund wird dort registriert. Das Landratsamt schickt die Anmeldung auch an die Gemeinden des Landkreises - damit diese den vierbeinigen Freund bei der Hundesteuer besonders berücksichtigen können. Für ein gefährliches Tier muss Herrchen nämlich in Zukunft mehr Steuern bezahlen als für ein Schoßhündchen. "Wer so einen Hund besitzt, muss eben in den sauren Apfel beißen und mehr Geld ausgeben", meint Reinhard Bennewitz. 600 bis 700 Mark jährliche Steuern sind da durchaus vorstellbar, meint der Amtsleiter. Aber das regelt jede Kommune selber.
Stichtag für die Anmeldung ist der 31. Dezember. Wer bis dahin seinen American Stafford, Pitbull, Bullterrier oder andere aggressive Hunde nicht angemeldet hat, muss mit Besuch vom Amt und den entsprechenden Verfahrenskosten und einem Bußgeld rechnen.
Denn wenn die Beamten von einem gefährlichen Hund Wind bekommen, wird der Fall überprüft. "Dabei rechnen wir mit Hinweisen aus der Bevölkerung. Es rufen ja jetzt schon genügend Leute deswegen bei uns an", ist der Ordnungsamtschef optimistisch, auch nicht gemeldeten aggressiven Hunden auf die Spur zu kommen.
Ist das Tier tatsächlich aggressiv, was das Amt genau prüft - im Zweifelsfall muss Herrchen ein Gutachten erstellen lassen -, muss der Besitzer einen Hundeführerschein ablegen und eine Haftpflicht vorweisen. Nur dann darf er den Hund auch behalten. "Jetzt haben wir endlich die Situation, dass nicht mehr wir dem Besitzer nachweisen müssen, dass sein Tier tatsächlich gefährlich ist, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist", sagt Reinhard Bennewitz.
Den Hundeführerschein müssen alle Halter gefährlicher Tiere ablegen, die nach dem 1. Januar nächsten Jahres ihr Tier anmelden beziehungsweise einen solchen Hund kaufen. Apropos kaufen: Wer dann einen gefährlichen Hund halten will, muss sich die Erlaubnis dazu im Ordnungsamt holen. "Wer straffällig geworden ist, bekommt keine Erlaubnis. Solche Leute sind nicht zuverlässig genug", schränkt Reinhard Bennewitz sofort den Personenkreis ein.
Den Hundeführerschein kann man bei Hundeschulen oder Hundevereinen ablegen. Er besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.
Die theoretische Prüfung muss man beim Landratsamt bestehen. Dort sitzt der Hundehalter dann einer Prüfungskommission von mindestens drei Beamten gegenüber, die Fragen rund um den Vierbeiner stellen. "Dabei müssen die Leute nachweisen, dass sie über Wesen, Haltung, Bedürfnisse und Pflege von Hunden Bescheid wissen", erklärt der Leiter des Ordnungsamtes.
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallo Merlin,

wo hast du das her? Ich brauch was offizielles zum nachlesen. Bis jetzt war ja noch nichts richtig in Kraft in Sachsen.

cu
Bulli
 
Hi Bulli !

Auf der Seite unter "News" stehen auf der rechten Seite
verschiedene Artikel mit Datumsangabe (dieser ist vom 11.10.2000), aber keine Info woher die Artikel stammen.

Vielleicht hilft es Dir weiter.

Schöne Grüße
merlin



[Dieser Beitrag wurde von merlin am 13. Oktober 2000 editiert.]
 
Hallo Bulli !

Das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" ist in Sachsen seit dem 1.9.00 in Kraft !
Nachlesen kannst Du es bei
Eine offizielle Mitteilung über die Entscheidung zur Rassenliste konnte ich leider nicht finden.

Liebe Rottigrüße von Vera
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Durchführung der HV in Sachsen“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

merlin
Hallo Merlin, ich finde es super von Dir, dass Du wirklich alles bezüglich dieses Themas zu lesen scheinst. Ich habe das heute morgen in der recklinghäuser Zeitung gelesen, aber ich finde, eigentlich war das doch alles schon bekannt, oder? Sensationell was neues ist dabei nicht rumgekommen...
Antworten
1
Aufrufe
3K
klitschko
klitschko
merlin
Durchführung der LHV in Köln Gestern kamen nach einem gescheiterten Versuch am Vortag die Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung des Landes bei der Stadtverwaltung an. Damit ist der Erlass gültig. Die Bestimmungen haben in vielen Punkten Klarheit für die Umsetzung der neuen, strengen...
Antworten
0
Aufrufe
857
merlin
merlin
Durchführung der LHV in Köln Gestern kamen nach einem gescheiterten Versuch am Vortag die Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung des Landes bei der Stadtverwaltung an. Damit ist der Erlass gültig. Die Bestimmungen haben in vielen Punkten Klarheit für die Umsetzung der neuen, strengen...
Antworten
0
Aufrufe
755
merlin
Grazi
AmStaff-Mix Rudi Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. AmStaff-Mix, American Staffordshire Terrier-Mischling, bedingt verträglich, erfahrene Hundehalter gesucht Name: Rudi Rasse: American Staffordshire Terrier x Boxer x Labrador Geschlecht: Rüde Kastrationsstatus...
Antworten
0
Aufrufe
124
Grazi
bxjunkie
Antworten
1
Aufrufe
151
IgorAndersen
IgorAndersen
Zurück
Oben Unten