Schlachtmethode als rechtsextremes Thema
Wichtiges Thema rechtsextremer Tierschützer ist das "Schächten". Unter Schächten versteht man die rituelle Schlachtmethode des betäubungslosen Schlachtens, wie sie im Judentum und auch im Islam vorschriftsmäßig ausgeführt werden muss: Mit einem Halsschnitt werden Schlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt, was die rasche Bewusstlosigkeit des Schlachttieres und sein völliges Ausbluten gewährleistet, um dem Blutgenussverbot zu entsprechen.
In Europa wird das betäubungslose Schlachten in einigen Ländern als Ausnahme vom Betäubungsgebot der jeweiligen Tierschutzgesetze erlaubt. In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof in einem Urteil von 1998 Schächten aus religiösen Gründen erlaubt. Auch seitens der Europäischen Union sind Ausnahmen von der Betäubungspflicht für rituelle Schlachtungen vorgesehen
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In der Bundesrepublik verbietet § 4 a Tierschutzgesetz das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung - eine Ausnahmegenehmigung darf jedoch erteilt werden, wenn es "erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen". Im Januar 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass muslimische Metzger ebenso wie jüdische eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können
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Stichwortgeber aus der Schweiz
Als Vorreiter und Stichwortgeber für Rechtsextremisten zum Thema "Schächten" kann der Schweizer Erwin Kessler angesehen werden. Der 63-jährige Präsident des sogenannten "Vereins gegen Tierfabriken (VgT)" war bereits 1998 wegen Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz zu einer Haftstrafe von 45 Tagen verurteilt worden. Urteilsbegründend gewertet wurden Sätze wie: "Wenn Juden massenhaft Tiere durch Schächten umbringen, dann sind sie nicht besser als ihre früheren Nazi-Henker, dann zeigen sie den gleichen Überlegenheitswahn gegenüber anderen Lebewesen und fühlen sich in gleich verwerflicher Weise berechtigt, diese brutal umzubringen".
Im November 2004 hatte das Zürcher Obergericht Kessler zu einer Haftstrafe von fünf Monaten wegen Rassendiskriminierung und Körperverletzung verurteilt. Kesslers Verteidiger hatten sich jedoch geweigert, zu den Rassismus-Vorwürfen zu plädieren, weil sie sich dadurch ebenfalls der Rassendiskriminierung schuldig machen würden. Deshalb wurde dieses Urteil vom Kassationsgericht (oberster kantonaler Gerichtshof) aufgehoben. Die erstinstanzliche Verhandlung muss am Bezirksgericht Bülach noch einmal wiederholt werden.
Kessler, der auf die Verurteilung von 1998 mit verschiedensten Einsprüchen reagiert hatte, setzte sich vor Antritt der 45-tägigen Haft, die im September 2000 letztinstanzlich durch das Bundesgericht bestätigt worden war, ins Ausland ab. Auf Kesslers Webseiten wird unter Verweis auf die bezüglich des Straftatbestandes der Volksverhetzung anderslautende Gesetzgebung in Ungarn erklärt: "Es gibt deshalb auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition geschützt ist". Am Neujahrstag 2007 - an dem Tag, an dem die Verjährung eintrat - tauchte Kessler wieder auf.