Dringend Hilfe für Dobermann benötigt!

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Gelöschtes Mitglied 18164

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Wer kann helfen?

Wir benötigen dringend Hilfe.
Anfang September wurde bei uns ein Dobermann abgegeben. Der Besitzer holte ihn von einem Züchter, wo er nicht viel kennengelernt hatte.

Er hatte es gut gemeint und wusste nicht einzuschätzen, wie viel Arbeit er mit einem Dobermann hat. So war er komplett überfordert und nach einem Beißvorfall gab er ihn bei uns ab.
Guz ist im April 2011 geboren und ist ein liebenswerter Kerl. Er kennt die Grundkommandos und führt sie begeistert und fordernd aus. Guz ist den Menschen sehr zugetan und möchte eigentlich keinen Schritt ohne uns machen. Im Freilauf ist er mit anderen Hunden gut verträglich.

Bei uns steht er sehr unter Stress und er äußert dies auf eine Weise, die uns ganz und gar nicht gefällt. Denn er beißt sich selbst…dennoch verletzt er sich nicht…noch nicht.
Gut ist kein böser Hund! Er ist nicht aggressiv!

Er liebt seine Menschen und ist …typisch Dobi…ein Energie geladenes Trampelpferd. Bei Berührungen fällt er in einer Art Starre und genießt von 0 auf 100 den Kontakt. Sicherheit und hundeverständliche Führung geben ihn ebenfalls Sicherheit. Leider ist der junge Rüde kein Stadthund.

Er hat sehr große Probleme mit Fahrrädern und alles was schneller ist. Leider bekommt man Guz in diesen Situationen schwer zu bändigen. Auch in diesen Situationen ist er weder laut noch aggressiv.

Dennoch will er überall hinterher jagen, so kam es leider auch bei seinem Besitzer zum Beißunfall. Er sprang aus dem Auto und packte einen Radfahrer ins Bein (keine bösen Verletzungen).
So wurden Guz Auflagen vom Amt auferlegt und wenn er den Wesenstest nicht besteht, wird er eingeschläfert! Und genau das wollen wir verhindern.
Im Tierheim wird mit Guz trainiert. Leider je nach Zeit und die ist ohnehin schon zu knapp. So macht er eher Rückschritte als Fortschritte. Nun suchen wir dringend ein neues zu Hause. Bei Leuten die Dobi-Erfahrung haben und mit ihm arbeiten um den Wesenstest zu bestehen.
Oder eine Organisation, die sich ausschließlich mit solchen Fällen befassen und ebenfalls mit Guz arbeiten.
Wer kann uns da helfen? Hat jemand Ideen oder möglicher Weise einen Platz?
Es wäre sehr sehr schade wenn er sterben muss.


Vielen Dank im Voraus

Kontakt:
Bei mir oder


Tierheim Peine
Fritz-Stegen-Allee 20
31226 Peine
Tel.: 0 51 71 - 5 25 58
Fax: 0 51 71 - 58 99 62
Email: [email protected]


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  • 28. April 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 18164 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Bild hat leider nicht geklappt...ich war mal so frei:
Guz.JPG
 
Ja meine Kollegin...leider ist der letzte Satz nicht mehr aktuell
 
Der Hund ist doch in NDS, oder?
Wieso wird der eingeschläfert, wenn er den Test nicht besteht?
 
Das ist eine sehr gute Frage...jeder Amtsbereich hat sein Vet.amt und bei unserer Zuständigkeit hat man sich so entschieden. Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln und stelle ihre fachliche Kompetenz so in Frage.
 
:verwirrt:
Nur zu (meinem) besseren Verständnis :
Wenn der Hund jetzt sofort da wegkommt, ist er in Sicherheit ?
Oder ist der Wesentest auf jeden Fall DORT durchzuführen ?
 
Es geht in erster Linie erst einmal darum, dass mit Guz gearbeitet wird um den Wesenstest zubestehen. Inwiefern er in anderen Bundesländern (falls es dort Möglichkeiten gibt) den Wesenstest machen muss, ist unklar. Das wäre dann mit den Interessenten oder Orgas und den dort zuständigen Vet.amtes zu klären.

Er muss dringend raus aus dem Tierheim und in erfahrenen Händen, wo man mit ihm trainiert. Im Tierheim herrscht leider immer ernormer Stress und gerade dobis haben sehr darunter zu leiden. Mal abgesehen von seinen jetztigen seelischen Leiden und das, was er bereits schon mitbrachte.
 
Das NHundG sieht anscheinend keine Regelung vor, falls ein Hund den WT nicht besteht. Zumindest hab ich nichts gefunden. Die Ausführungsbestimmungen für den WT auf der HP des Ministeriums sind aber noch für das alte Gesetz geschrieben. Ich würde beim Ministerium mal anfragen, wie die aktuellen Bestimmungen sind.

Die Anordnung der Einschläferung braucht eine Ermächtigungsgrundlage, die das NHundG nicht hergibt. Falls im Bescheid vom OA tatsächlich die Einschläferung bei Nichtbestehen angedroht wurde, würde ich das von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Ich bin mir fast sicher, dass diese Anordnung rechtswidrig ist.

Außerdem erging der Bescheid/die Anordnung an den alten Besitzer (Addressat des Schreibens), oder? Der hat sich aber zur Abgabe entschieden (wahrscheinlich wurde ihm das im Bescheid als Alternative genannt), damit ist der Bescheid für Euch als TH nicht bindend. Solange der Hund also bei Euch ist, kann Euch kein OA nach dem NHundG irgendwas, da Ihr nicht erlaubnispflichtig seid. Theoretisch könntet Ihr den Hund vermitteln und der neue Besitzer hätte bis zu 6 Monaten Zeit, den WT zu machen.

Wahrscheinlich wäre für den Hund das Beste, ihn in ein anderes BL zu vermitteln. Vielleicht gibts aber vom Ministerium auch noch was zum Verfahren bei Nichtbestehen...tut doch mal bitte fragen tun...:D
 
Ja das mag ja alles sein und bevor Hunde in meiner Anwesenheit eingeschläfert werden, muss schon was geschehen.
Leider wird uns so Druck gemacht und jedes Vet.amt hat so seine Ansichten. Natürlich geben wir den Hund nicht einfach so frei!
Doch hilft es dem Dobi leider nicht weiter in seinem Problem. Deshalb suchen wir dringend jemanden, der Dobi-erfahren ist, sachkundig ist und mit solchen Problemen umgehen kann...und natürlich mit ihm arbeitet. Es ist schwer jemanden zu finden, der einen Dobi nimmt, der draußen eine halbe Katastrophe ist, Radfahrer jagen will und Auflagen vom Amt hat. Interessentin sind hin und wieder mal da, aber wenn die hören "Wesenstest" oder mit ihm vor die Tür gehen...will ihn niemand haben.
Wir haben auch in Kappeln bei Frau Dr. Umlauf angefragt. So suchen wir dringend eine Orga...oder Zentrum die sich mit solchen Fällen ausschließlich befassen.
Fakt ist...er muss in erfahrenen Händen und dringend aus dem Th. Er kaut immer mehr auf sich herum und lässt sich kaum davon abbringen. Uns fehlt die nötige Zeit, ausschließlich mit Guz zu arbeiten.
Er geht seelisch und psychisch mehr und mehr kaputt.
 
Die Auflagen sind doch nicht gültig für ein anderes Bundesland oder einen neuen Besitzer? Ich würde meinen, daß wenn er z.B. nach Sachsen käme, es hier kein OA interessiert, ob der Hund einen WT hat/machen muss. Nur wenn er hier auffällig geworden wäre.
 
Ich denke wo kein Kläger da kein Richter oder?
Hab schon mal nen auffällig gewordenen Hund ins andere Bundesland übergeben. Das Vet.amt hat vom Wesenstest abgesehen...aber nur aus dem Grund, da die neuen Halter sachkundig waren und/ oder beruflich mit solchen Fällen zu tun haben.
 
Normalerweise, bzw oft, wird es weitergeben wenn ein Hund auffällig war. Aber in manchem Bundesländern muß ein "gefährlicher Hund" keinen WT machen, sondern kann einfach mit Auflagen gehalten werden.
Aber wie ich schon schrieb, warum lässt sich das TH so einen Streß machen? Das TH braucht keine Erlaubniss den Hund zu halten. Und wenn das VetAmt weiter Streß macht, würde ich mich da rechtlich beraten lassen.
 
Normalerweise, bzw oft, wird es weitergeben wenn ein Hund auffällig war. Aber in manchem Bundesländern muß ein "gefährlicher Hund" keinen WT machen, sondern kann einfach mit Auflagen gehalten werden.
Aber wie ich schon schrieb, warum lässt sich das TH so einen Streß machen? Das TH braucht keine Erlaubniss den Hund zu halten. Und wenn das VetAmt weiter Streß macht, würde ich mich da rechtlich beraten lassen.

Ja das frag ich mich auch schon länger!! In mancher Hinsicht ist der ein oder andere doch immer der aller größte Experte für sich;).Wenn du verstehst was ich meine...
 
Ja haben wir...und der Vorbesitzer tat es ebenfalls bevor er ihn bei uns abgab. Sie haben weder Platz noch Pflegestellen...leider
 
Das Thema "Guz" kann dann bitte geschlossen werden!
 
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