Eines frag ich mich aber noch: Ist es denn jetzt sicher, dass er zu ner Straftat aufruft?
Kennt sich da jemand aus? Nicht dass wir hier was ins Rollen bringen und danach selbst dran kommen, weil wir ihn "zu unrecht" (ich meine im rechtlichen Sinne) anzeigen.
Dieses Käseblatt gehört zum Gong Verlag. Und jetzt ratet mal, welche Magazine die noch verlegen:Vielleicht sollte man mal die Chefredakteurin der "Ein Herz für Tiere" damit konfrontieren? E-mail: Ursula.Birr@herz-fuer-tiere.de
- Ein Herz für Tiere
- Hart voor Dieren
- Partner Hund
- Geliebte Katze
- Aquarium live
- Katzen extra
- Das Deutsche Hundemagazin
- Gesunde Tierliebe
- du und das tier
Würde mich mal interessieren, ob deren Herz auch die SoKas einschließt...
Falls nicht, den ganzen Verlag konsequent boykottieren.
Eines frag ich mich aber noch: Ist es denn jetzt sicher, dass er zu ner Straftat aufruft?
Das zu beurteilen, liegt nicht an uns, sondern am Staatsanwalt.
Kennt sich da jemand aus? Nicht dass wir hier was ins Rollen bringen und danach selbst dran kommen, weil wir ihn "zu unrecht" (ich meine im rechtlichen Sinne) anzeigen.
Wir zeigen ihn nicht zu Unrecht an, denn der Verdacht einer Straftat ist da. Schwarz auf Weiss. Ob der Staatsanwalt das genauso sieht oder das Verfahren einstellt, ist nicht unser Bier.
Wobei mir bei näherer Betrachtung gerade selbst auffällt, dass wir ja nicht "wissentlich falsche Angaben" machen und ihn dadurch zu unrecht anzeigen würden....
Hinweis
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich strafbar. ...
Hallo,
habe gerade auch was für den Presserat geschrieben, geht morgen zur Post. Eine Mail an diesen Chefredakteur spare ich mir...
Sehr geehrte Damen und Herren,
....
Mit freundlichen Grüßen
Ich nochmal,
eine Anstiftung zu einer Straftat ( § 26 StGB) setzt voraus, dass ein Anderer eine vorsätzliche rechtswidrige Tat begangen hat (Versuch oder Vollendung).
Kommt also wohl nicht in Betracht.
Wenn, dann wohl eher § 111 StGB oder § 130 StGB:
§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
Gibt es hier Juristen?
Wenn ja, macht es Sinn solche Aussagen anzuzeigen und ihn vor Gericht zu zerren?
Darf ich das als Privatperson oder muss ein Verein hinter mir stehen?
Darf doch nicht sein, dass er Leser zu Straftaten auffordert.
Oh, wenn man den Beitrag sogar am Wochenende rausgenommen hat, dann hat dort wohl jemand sehr kalte Füsse bekommen. Aber soll er ruhig schon mal anfangen, warme Strümpfe zu stricken.....
Viele Grüße
Trollmama