der nachbar...welche rechte haben wir?

bones

KSG-Bullizist™
15 Jahre Mitglied
Wir wohnen in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Bis vor kurzem waren alle sehr freundlich, die Hunde werden vergöttert. Jetzt erfuhr ich vom Neffen der Vermieterin, dass ein Mieter mächtig gegen uns hetzt. Das Treppenhaus würde stinken, weil unsere Hunde in die Wohnung bzw. ins Treppenhaus sch... (!!!)
Das ist natürlich völliger Quatsch, und der Neffe weiss das auch. Problem: Die Vermieterin ist eine betagte Dame, ihre besten Freunde sind, Ihr ahnt es, besagtes Nachbar-Ehepaar.
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Der Neffe sagte mir, der Nachbar sei im Mieterschutzbund, und würde garantiert alles versuchen, um uns "rauszubekommen", er habe uns einfach "gefressen". Wir haben dem Kerl nie etwas getan, im Gegenteil, wir bewegen uns seit unserem Einzug im Nov 2000 auf Zehenspitzen, sind zuvorkommend und freundlich - und jetzt das. Eigentlich liebt die Vermieterin unsere Hunde, aber ich fürchte, sie ist beeinflussbar, und der Nachbar wird das ausnutzen. Laut Mietvertrag ist übrigens die Haltung von 2 Staffbulls erlaubt.
1. Kann ein Mieter aufgrund erfundener Beeinträchtigungen Mietminderung durchsetzen?
Die Beeinträchtigung gibt es ab und zu - aber sie entsteht nicht durch unsere Hunde. Die Tochter des Typen kommt manchmal mit ihrem Collie zu Besuch - dieser pinkelt sowohl in den Vorgarten als auch gegen den Zaun, unsere Hunde haben das noch nie getan, und werden es auch nie tun! Einzige Ausnahme: Nach Pixie's OP durfte sie einmal vor dem Haus pinkeln.
2. Wie sieht es mit unseren Rechten bezügl. Kündigung aus? Kann man uns einfach kündigen?
Grüsse
*heute ziemlich verzweifelte*
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Hallo Bones,
folgende Ratschläge und Urteile stammen aus dem Buch "Rechtsratgeber für Hunhehalter",Dr.Andreas Gängel
und Timo Gansel,Falken-Verlag.(Übrigens sehr,sehr empfehlenswert!!!)

Kann eine einmal erteilte Genehmigung widerrufen werden?
Bei einer einmal erteilten Zustimmung kann diese NUR beim Auftreten NICHT UNERHEBLICHER Beeinträchtigungen
durch die Hundehaltung widerrufen werden. Hat z.B. ein Hund einen Mitmieter gebissen,ist der Vermieter sogar zur fristlosen Kündigung berechtigt,wenn sich der Halter weigert seinen Hund abzuschaffen (LG Berlin,Urteil vom 1.10.92,Az. 62 S 276/92)

Hundehaltung ist erlaubt
Am einfachsten und günstigsten ist die Rechtslage,wenn die Tier- und speziell die Hundehaltung ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt wird.Die Zustimmung zur Hundehaltung kann vom Vermieter dann nur beim Vorliegen
wichtiger Gründe (z.B. HOHE VERSCHMUTZUNG,starke LÄRM und GERUCHSBELÄSTIGUNG,BEEINTRÄCHTIGUNG DER HYGIENE,Flurschaden durch Zerkratzen der Türen,Bissiger
Hund) widerrufen werden.Sollte eine artgerechte Tierhaltung auf Grund beengter Raumverhältnisse nicht (mehr) möglich sein,darf die Zustimmung ebenfalls entzogen werden.(AG Kassel,Urteil vom17.10.86,Az.806 C 4228/86

Kann der Geruch von Hundekot zur Mietminderung führen?
Ja, eine Geruchsbelästigung durch Hundekot kann durchaus eime Mietminderung von bis zu 20 % rechtfertigen.(AG Münster,Urt. vom 22.6.95,Az.8 C749/94) In einem solchen Fall muß der Halter des verursachenden Hundes zudem mir der Abmahnung bzw. Kündigung rechnen.Für die Mietminderung,die der Vermieter einem anderem Mieter einräumen mu?,kann er ausserdem in Anspruch genommen werden.


Gruss Bärchen
 
Hallo Bones,

so leid es mir tut...sucht euch eine neue Wohnung
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watson
 
Undank ist der Welten Lohn.

"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"


WeR ReChTsChReIbUnG fInDeT dArF sIe bEhAlTeN!
 
Ne Watsi, diese Auffassung teile ich nicht. Wenn bones jedesmal gleich die Koffer packen würde, nur weil es in einer Mietergemeinschaft ein A******** gibt, könnte sie wahrscheinlich gleich einen Dauervertrag mit einem Umzugsunternehmen abschließen. Und wieder einen Vermieter zu finden, der ausdrücklich im Mietvertrag die Haltung von 2 Staffbulls zulässt, dürfte ziemlich schwierig sein.

Bones, juristisch bist du auf der sicheren Seite! Bärchen hatte schon einige zutreffende Entscheidungen zitiert. Bloße Behauptungen des Nachbarn reichen weder für eine Mietminderung noch für eine Kündigung des Mietverhältnisses. Mach doch mal ein Foto, wenn der Hund der Nachbarstochter im Vorgarten rumstrullert. Solltest du von deiner Vermieterin eine Abmahnung wegen Verunreinigungen durch deine Hunde bekommen, kannst du ihr das ja mal zeigen. Wenn du von den anderen Mietern eine Erklärung bekommen könntest, dass sie noch nie Verunreinigungen durch deine Hunde bemerkt haben, wäre das von Vorteil. Dann könntest du den Stänkerer ja auch mal darauf hinweisen, dass es den Straftatbestand der üblen Nachrede gibt.

Gruß
Wolfgang

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Wolfgang, damit hast du zwar völlig recht, nur haben die Nachbarn leider die Vermieter als Freunde und das ist keine gute Konstellation für bones
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Die brauchen nur anzuführen, daß sie sich schon desöfteren von den Hunden bedroht fühlten (Zeugen dafür finden sie sicherlich) und schon wird es eng
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Klar kann bones vorher versuchen mit diesen Leuten zu reden und das nachbarschaftsverhältnis entspannen...
Wenn das klappen sollte, wäre das natürlich die beste Lösung.

watson
 
Danke für Eure Antworten! Mit ihm reden wird nichts nützen, das wäre wie ein Versuch, Frau Höhn einen Pitbull zu vermitteln
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Eine andere Wohnung? Wir zahlen 460€ für 58qm (zzgl. 85€ Gas+Strom). Das Haus ist 100 Jahre alt, durch die Steckdosen und Fenster bläst der Wind, das man davor keine Kerze anzünden könnte, das Treppenhaus sieht aus wie kurz vor dem Abriss (seit ewigen Zeiten nicht mehr renoviert worden). Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen, mussten trotzdem 3 MM Kaution zahlen und müssen die Wohnung frisch renovieren, wenn wir ausziehen...und so weiter und so fort. Es gab einfach keine andere Wohnung für uns.
Aufgrund der Hundefreundlichkeit haben wir uns trotzdem recht wohl gefühlt. Ich weiss echt nicht, was wir machen sollen
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Gruss
bones

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'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Sieh zu, dass Du die neue beste Freundin der Vermieterin wirst.

Sammle Bilder mit dem Colli in eindeutiger Position, sammle Unterschriften der Mitbewohner dass es diesen Kotgeruch nie gab!

PS: wenn möglich ebenfalls in den Mieterschutzbund eintreten!

Und wenn er weiter stänkert, dann einfach sagen, er solle sein Glück vor Gericht versuchen, denn er ist in der Beweispflicht!


*************************************************
Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
Könnt ihr euch kein Haus mieten
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Ist oftmals genau so teuer wie eine Wohnung
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bones:
Wir zahlen 460€ für 58qm (zzgl. 85€ Gas+Strom).
[/quote]

Wie bitte? Das sind ja rund 15,50 DM/qm kalt! Ich schätze, dass das Mietniveau in Ratingen sicher nicht über dem von Düsseldorf liegt. Der Düsseldorfer Mietspiegel sieht für Altbauwohnungen (vor 194:cool: in mittlerer Wohnlage folgende Richtwerte vor:

ohne zentrale Beheizung ohne Bad/Dusche: 6,40 DM - 8,10 DM
ohne zentr. Beheizung mit Bad/Dusche oder mit zentr. Beh. ohne Bad/Dusche: 7,70 - 9,80 DM
mit zentraler Beheizung und mit Bad/Dusche: 8,95 DM - 12,65 DM

Nach deiner Beschreibung des Hauses würde ich den angemessenen Mietpreis eher im unteren Bereich der zutreffenden Kategorie sehen. Für mich schaut das so aus, als liege hier u.U. eine nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz unzulässige Mietpreisüberhöhung vor. In diesem Falle könntest du durchsetzen, dass du künftig nur noch die ortsübliche Miete zahlen musst und die bisher zuviel gezahlte Miete zurückverlangen.

Ich würde dir raten, schnell dem Mieterverein beizutreten und dies überprüfen zu lassen. Dies gilt übrigens auch für die Klausel "Renovierung bei Ein- und Auszug", die sehr oft als nichtig anzusehen ist.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bones:

Ich weiss echt nicht, was wir machen sollen
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[/quote]

Ruhige Nerven behalten, erst mal was Schriftliches von der Vermieterin abwarten und dann zum Mieterverein oder Anwalt gehen.

Gruß
Wolfgang

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Leider liegt das Niveau der Mieten in Ratingen doch über dem von Düsseldorf. Ich schaue auch schon seit einiger Zeit nach einer neuen Wohnmöglichkeit aber 1. der Preis schreckt mich ab. 2. Versuch mal mit einem AmStaff eine Wohnung zu finden.
Und so bleiben wir vorerst wo wir sind, obwohl es auch nicht gerade preiswert ist.
Da hat es Bones mit gleich 2 Hunden mit Sicherheit noch schwerer. Aus diesem Grund habe ich auch erstmal davon Abstand genommen einen 2. Hund anzuschaffen.



Denise und AmStaff Ganja

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ganja@colori.de
 
Wenn die Vermieterin nur ein klein wenig neutral ist, wird sie Fakten sehen wollen - dann wäre das Thema ja gegessen.

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shevoice
 
Die Vermieterin und das "Streit-Ehepaar" sind im gleichen Alter, ca. 75J. würde ich sie schätzen. Gestern wurden wir übrigens darauf aufmerksam gemacht, dass wir nicht so viel Dreck im Treppenhaus machen sollen.
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Wir sind jetzt offiziell auf Wohnungssuche. Wird lange genug dauern was zu finden.
Gruss
bones

online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
 
Hi Bones,
Ich würd nicht so schnell aufgeben, ihr habt einen ziemlich guten Stand mit eurem Mietvertrag, die angeblichen Beeinträchtigungen muß der Stänkerer zwar nicht vor eurer Vermieterin beweisen aber sollte das irgendwann vor Gericht gehen muß er es doch.
Ich habe diesen Krieg 3 Jahre lang geführt und es hat Nerven gekostet aber am Ende habe ich gewonnen.
Macht Fotos von dem Collie, dokumentiert jeden Schritt den ihr durchs Treppenhaus macht und wann ihr z.B. geputzt habt. So ne art Tagebuch, ist zwar ziemlich nervig kann aber sehr wichtig sein.
Falls ihr eine offizielle Abmahnung bekommt geht damit sofort zum Anwalt und lasst ihn einen Brief schreiben in dem steht das ihr im Recht seid und in dem er nebenbei erwähnt das ihr eine überhöhte Miete zahlt und es euch vorbehaltet dagegen anzugehen.
Ich würd das nicht so hoffnungslos sehen.

P.S. Ihr wollt ja sicherlich nicht nach Hamburg ziehen, ansonsten könnt ich euch ne Wohnung anbieten in der die einzige Bedingung ist das ihr mit 2 Labbi/Rotti Mixen plus meinen drei Kampfheimern klarkommt
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Hallo Bones,

ganz schnell abchecken, ob eine Rechtschutzversicherung solche Fälle übernimmt und dann eine solche abschliessen.

Freundlich bleiben zur Vermieterin. Fragen, wo das Treppenhaus verdreckt wurde, Stellen zeigen lassen. Darauf hinweisen, daß man nicht verstehen kann, daß nach so langer Zeit die Probleme auftreten, obwohl bis dato alles gut war, dies bedauern, weil nicht Eure Art etwas zu verschmutzen und das wisse sie auch. Sagen, daß Dir so was ganz schön zu schaffen macht und Du es auch nicht verstehen kannst.

Sicher ist die Wohnung nicht biilig, aber Staffbull-Erlaubnis im Mietvertrag ist sicher nicht so leicht zu bekommen. Trotzdem könnt Ihr ja versuchen, was neues zu finden.

Ich würde es erst durch Geduld und die freundliche Tour versuchen. Nicht agieren, aber immer freundlich reagieren, wenn was hochkommt. Einmal würde ich mit der Vermieterin darüber sprechen, s.o.

Sorry, für Telegrammstil, hab nicht viel Zeit, wir bauen um.

Daumendrück

Elke mit Shari
 
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