Bin auch gerade ziemlich angefressen.
Gestern gegen Mittag, ich saß im Büro, rief mein Freund mich an, daß es meinem kleinsten Hund ziemlich schlecht ginge: Kein Appetit, Durchfall, er zittere die ganze Zeit und könne nicht gut laufen. Ich sagte ihm, er solle ihn beobachten und Bescheid geben, ob es schlimmer wird.
Wurde es dann, er schickte mir Videos eines fertigen kleinen Kerls, dem die Beine, beim Versuch aufzustehen, wegsackten.
Unsere Haustierarztpraxis machte erst um 17h wieder auf, es war gerade 14h, also habe ich bei einer anderen Praxis, die durchgehend auf hat, angerufen. Es sei die Terminsprechstunde voll, aber wir könnten trotzdem vorbeikommen, zur Notsprechstunde, müßten dann ggf warten.
Also den Freund hingeschickt, er kam auch direkt dran. Hund wurde abgetastet und es hieß, er hätte wohl eine Wirbelsäulenzerrung?. Auf Magen/Darm wurde nicht eingegangen. Spritze mit Schmerzmittel bekommen, 2 Tabletten für die nächsten Tage mitgegeben, fertig. 175€
Mein Freund hatte in seiner Aufregung das Portemonnaie zuhause liegen lassen; ich sagte dann, daß ich nach Feierabend eben zum Bezahlen rumkomme. Gesagt, getan. Bat um Rechnung, sollte mir zugemailt werden. Fand den Betrag zwar ungewöhnlich hoch, aber wußte nicht, was an Diagnostik unternommen wurde und dachte, wird schon passen, wer weiß, was der Freund in seiner Aufregung evtl alles nicht mitbekommen hat..
Heute Rechnung erhalten und mich trifft der Schlag:
haben die mir 50€ Notdienstgebühr berechnet sowie den 3-fachen GOT-Satz. Plus eine nicht nachvollziehbare Position (2x Injektion, lt. Rechnung GOT Nr 504a.aa. 3-facher Satz sind 17,31€, mal 2 sind 34,62€. berechnet werden 43,30€. Ohne Medikament).
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Ich habe jetzt an die Bundestierärztekammer geschrieben, da ich nirgends finden konnte, ob das rechtens ist- die normalen Notdienstzeiten, in denen die gebühr berechnet werden darf, sind laut Tierärztekammer
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Nicht Montag nachmittags. Ich fürchte jetzt aber, daß die Praxis eine Lücke nutzt und keine offene Sprechstunde, sondern nur Terminsprechstunde anbietet, und alles andere als Notdienst deklariert. Wenn es rechtens sein sollte- ok. Aber dann erwarte ich doch, vorher darauf hingewiesen zu werden, daß erhöhte Kosten auf mich zukommen- und nicht in einem Nebensatz das Wörtchen "Notsprechstunde" fallen zu lassen