Weil jeder der zu früh oder als nicht therapierbar gilt wieder raus kommt zuviel ist.Das geht jetzt in der Presse wieder rauf und runter. Aber man sieht eben nur wo es Mal nicht geklappt hat. Und wo Lücken im System nicht erkannt wurden um uns vor diesen Menschen zu schützen..
was heisst das genau? Dass Mithäftlinge diese Pädophilen härter in die Mangel nehmen als der Gesetzgeber? Das belastet mich jetzt weniger wenn ich eh das Gefühl hätte oder lese, dass so ein Mensch (evtl.) schon mehrmals mit Bewährung o. ä. vermeintlich geringer Haft für diese o. ä. abscheuliche Art des Verbrechens wieder auf freien Fuss gesetzt wurde und bald daraufhin das nächste Opfer missbraucht hat. Auch unter Führungsaufsicht.Leider sieht man die Fälle in denen die Justiz gut eingegriffen hat und man wirklich Leute aus dem Verkehr gezogen hat viel zu selten.
Und auch wenn man immer hört, dass S.exualstraftäter "nur" eine vermeintlich kurze Strafe bekommen haben, dann sieht man nicht was da alles mit dran hängt. Die Zeit im Gefängnis ist für die nicht so wie für andere Häftlinge. Die stehen in der Hierarchie dort ganz unten.
Dann kommt meist noch eine Maßregel oder ein Therapieaufenthalt. Der ist oft vor dieser Strafe. Also ist der schon ne Weile "weg" bevor er überhaupt ins Gefängnis kommt.
Dann kommen noch 2 bis 5 Jahre Führungsaufsicht dazu
Ein Mann aus Bergisch Gladbach (43) hat seine kleine Tochter (3 Jahre inzwischen) S.exuell missbraucht..seit dem 3. Lebensmonat. Er hatte sich sogar schon vor der Geburt seines Kindes überlegt und geplant sie zu missbrauchen.Triggerwarnung: Kindesmissbrauch (aus der Presse)
ich will jetzt nicht populistisch sein, aber das ist es was immer wieder aufploppt: Täterschutz vor Opferschutz. Wenn sogar mehrfach immer wieder solch ein Verbrechen ausgeübt wird ist die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen.Rechte des Einzelnen
Nein. Nicht Täterschutz vor Opferschutz. Aber Justiz muss sich nunmal an gewisse Regeln halten.ich will jetzt nicht populistisch sein, aber das ist es was immer wieder aufploppt: Täterschutz vor Opferschutz. Wenn sogar mehrfach immer wieder solch ein Verbrechen ausgeübt wird ist die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen.
Ich lese keine Bild, habe aber andernorts die Berichterstattung u. a. gestern die PK im TV gestern verfolgt. Auch mache ich auch keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem Missbrauch des eigenen Kindes (gottbewahre) und dem Missbrauch eines fremden Kindes.
angeblich sind die Regeln ja ausreichend (ich bin kein Jurist). Sie werden nur unterschiedlich ausgelegt von den Gerichten.Nein. Nicht Täterschutz vor Opferschutz. Aber Justiz muss sich nunmal an gewisse Regeln halten. .
Wo sich der Täter aufhält oder herkommt ist ja eigentlich egal. Die Konsequenz müsste immer dieselbe sein, egel wenn er von "ausserhalb" ist oder aus der Familie bzw. dem nahen Umfeld (Nachbarn, Betreuer etc.)Und Natalie schrieb ja gerade, dass man seinem Kind keine Freiheit geben könne. Und darauf bezog sich meine Antwort, dass es nicht so ist, weil das meiste eben im familiären Umfeld passiert.
darum gings mir oben. Das erscheint mir als wäre so ein Täter damit schon genug gestraftdann sieht man nicht was da alles mit dran hängt. Die Zeit im Gefängnis ist für die nicht so wie für andere Häftlinge. Die stehen in der Hierarchie dort ganz unten.
Das geht jetzt in der Presse wieder rauf und runter. Aber man sieht eben nur wo es Mal nicht geklappt hat. Und wo Lücken im System nicht erkannt wurden um uns vor diesen Menschen zu schützen.
Leider sieht man die Fälle in denen die Justiz gut eingegriffen hat und man wirklich Leute aus dem Verkehr gezogen hat viel zu selten.
Und auch wenn man immer hört, dass S.exualstraftäter "nur" eine vermeintlich kurze Strafe bekommen haben, dann sieht man nicht was da alles mit dran hängt. Die Zeit im Gefängnis ist für die nicht so wie für andere Häftlinge. Die stehen in der Hierarchie dort ganz unten.
Dann kommt meist noch eine Maßregel oder ein Therapieaufenthalt. Der ist oft vor dieser Strafe. Also ist der schon ne Weile "weg" bevor er überhaupt ins Gefängnis kommt.
Dann kommen noch 2 bis 5 Jahre Führungsaufsicht dazu.
Du hast es anscheinend wirklich nicht verstanden. @kitty-kyf ging es dabei nicht um die Konsequenzen für den Täter, sondern um Natalies Aussage, dass man die Kinder nicht alleine auf die Straße lassen könne, weil dort die Gefahr lauere.Wo sich der Täter aufhält oder herkommt ist ja eigentlich egal. Die Konsequenz müsste immer dieselbe sein, egel wenn er von "ausserhalb" ist oder aus der Familie bzw. dem nahen Umfeld (Nachbarn, Betreuer etc.)
Dagegen hielt sie, dass die Gefahr meist im familiären Umfeld lauert.
Gab‘s das wirklich „schon immer“ so?
Wirklich so?
Aber der Gestörte, der schon deine Ehe plant, um an Kinder zu kommen, und mit denen dann im Bekanntenkreis hausieren zu gehen??? Gab‘s den da echt auch schon?
Will mir nicht in den Kopf.
Das kannst du wahnsinnig gerne so einschätzen was ich wie verstanden hätte oder nicht. Tatsache ist, dass in dem Post auf den ICH mich bezog weder Natalies Aussage zu den Kindern noch zur Herkunft oder Umfeld div. Täter etwas stand. Natalies Post habe ich auch erst danach gelesen. Also schätz' du ruhig weiterhin mein Verständnisvermögen ein. Jederzeit und gerneDu hast es anscheinend wirklich nicht verstanden. @kitty-kyf ging es dabei nicht um die Konsequenzen für den Täter, sondern um Natalies Aussage, dass man die Kinder nicht alleine auf die Straße lassen könne, weil dort die Gefahr lauere.
Dagegen hielt sie, dass die Gefahr meist im familiären Umfeld lauert.
Das geht jetzt in der Presse wieder rauf und runter. Aber man sieht eben nur wo es Mal nicht geklappt hat. Und wo Lücken im System nicht erkannt wurden um uns vor diesen Menschen zu schützen.
Leider sieht man die Fälle in denen die Justiz gut eingegriffen hat und man wirklich Leute aus dem Verkehr gezogen hat viel zu selten.
Und auch wenn man immer hört, dass S.exualstraftäter "nur" eine vermeintlich kurze Strafe bekommen haben, dann sieht man nicht was da alles mit dran hängt. Die Zeit im Gefängnis ist für die nicht so wie für andere Häftlinge. Die stehen in der Hierarchie dort ganz unten.
Dann kommt meist noch eine Maßregel oder ein Therapieaufenthalt. Der ist oft vor dieser Strafe. Also ist der schon ne Weile "weg" bevor er überhaupt ins Gefängnis kommt.
Dann kommen noch 2 bis 5 Jahre Führungsaufsicht dazu.