Das ist eine Feststellung, keine Abwiegelung. Suspendiert für die Dauer der Untersuchung, also vorläufig. Wurde doch schon mehrfach erklärt.Für die öffentliche Diskussion (von der Diskussionen hier in der KSG mMn auch ein Teil ist) finde ich es schon relevant, ob mit einem "die ist ja gar nicht wirklich gesperrt, sondern nur suspendiert - das ist ein Unterschied" quasi ein bisschen abgewiegelt wird.
Solange die Untersuchung läuft, kann keine endgültige Bestrafung festgesetzt werden, also wird sie vorläufig suspendiert. Nach Abschluss der Untersuchung kommt man zu einem Ergebnis, also entweder einer endgültigen Festlegung einer Sperre, dann für einen bestimmten Zeitraum, oder zu einer Aufhebung der Suspendierung.
Wenn du dich wohler damit fühlst, es vorläufige Sperre statt Suspendierung zu nennen, dann nenne es halt so. Tatsache ist, dass es eine vorläufige Maßnahme während der laufenden Untersuchung ist und dass sie in dieser Zeit nicht an Wettbewerben teilnehmen darf. Egal wie man es nennt.