Der "Alles über Pferde"-Thread

Für die öffentliche Diskussion (von der Diskussionen hier in der KSG mMn auch ein Teil ist) finde ich es schon relevant, ob mit einem "die ist ja gar nicht wirklich gesperrt, sondern nur suspendiert - das ist ein Unterschied" quasi ein bisschen abgewiegelt wird.
Das ist eine Feststellung, keine Abwiegelung. Suspendiert für die Dauer der Untersuchung, also vorläufig. Wurde doch schon mehrfach erklärt.
Solange die Untersuchung läuft, kann keine endgültige Bestrafung festgesetzt werden, also wird sie vorläufig suspendiert. Nach Abschluss der Untersuchung kommt man zu einem Ergebnis, also entweder einer endgültigen Festlegung einer Sperre, dann für einen bestimmten Zeitraum, oder zu einer Aufhebung der Suspendierung.
Wenn du dich wohler damit fühlst, es vorläufige Sperre statt Suspendierung zu nennen, dann nenne es halt so. Tatsache ist, dass es eine vorläufige Maßnahme während der laufenden Untersuchung ist und dass sie in dieser Zeit nicht an Wettbewerben teilnehmen darf. Egal wie man es nennt.
 
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Das ist eine Feststellung, keine Abwiegelung. Suspendiert für die Dauer der Untersuchung, also vorläufig. Wurde doch schon mehrfach erklärt.
Solange die Untersuchung läuft, kann keine endgültige Bestrafung festgesetzt werden, also wird sie vorläufig suspendiert. Nach Abschluss der Untersuchung kommt man zu einem Ergebnis, also entweder einer endgültigen Festlegung einer Sperre, dann für einen bestimmten Zeitraum, oder zu einer Aufhebung der Suspendierung.
Wenn du dich wohler damit fühlst, es vorläufige Sperre statt Suspendierung zu nennen, dann nenne es halt so. Tatsache ist, dass es eine vorläufige Maßnahme während der laufenden Untersuchung ist und dass sie in dieser Zeit nicht an Wettbewerben teilnehmen darf. Egal wie man es nennt.

Nein, die Aussage "die ist ja gar nicht wirklich gesperrt, sondern nur suspendiert - das ist ein Unterschied" ist keine Feststellung, sondern in diesem Kontext ein Irrtum. Laut dem Verfasser des Artikels, auf den crabat sich bezog, wurden die Begriffe Sperre und Suspendierung synonym verwendet. Es gibt da nichts zu unterscheiden. Sie ist vorläufig gesperrt / suspendiert. That's all. Und nach Abschluss des Verfahrens ist sie dann für den Zeitraum X oder dauerhaft gesperrt / suspendiert.

Hier im Thread wurde auf die Aussage, die Frau sei gesperrt, geantwortet, das sei nicht korrekt, sie sei ("nur") suspendiert. Das hat für mich was Abwiegelndes und diese Unterscheidung zwischen Sperre und Suspendierung ist an der Stelle nach meinen Recherchen eben einfach nicht richtig.

Und ja, ich denke, der Verfasser des betreffenden Artikels kann das besser beurteilen als die KSG. Von daher bleibe ich bei dem Standpunkt: Wenn es heißt, die Frau ist vorläufig gesperrt, ist das korrekt und es ist und bleibt unsinnig, zu behaupten, sie sei es nicht.

Und hier noch die Übersetzung der FEI-Mitteilung zur vorläufigen Sperre von Frau D.:
 
Für @Crabat gab es aber klar eine Bedeutungsunterschied, auf den sie hingewiesen hat, und der bestand nach ihrer Erklärung darin, dass eine Suspendierung kurzfristig aufgehoben werden könne, die Sperre aber, wenn einmal verhängt, nicht so ohne Weiteres.

Die Suspendierung zieht aber in der Regel ein Verfahren nach sich, wie weiter erklärt wurde, aus dem dann eine Sperre hervorgehen kann. Insofern sehe ich beim besten Willen keine "Abwiegelung", und auch keinen Anlass für andere Reiter:innen, sich zu sagen: "Ach so, wenn ich nur suspendiert und nicht gesperrt werde, brauch ich mir keine Sorgen zu machen."

In dem geschilderten Ablauf - der für die FN so zu stimmen scheint, aber für die FEI dann wohl anscheinend nicht - ist die Suspendierung bis zum Verfahren sogar eine Voraussetzung, um eine Sperre zu bekommen. Warum in aller Welt sollte das abwiegelnd gemeint sein und die Betroffenen nicht besorgen?

Tatsächlich sehe ich das eher umgekehrt: "Oh! Der Vorwand ist so stark, dass ich nicht bis zur abschließenden Klärung unter Vorbehalt weitermachen kann, sondern sogar bis dahin suspendiert werde!!" :uhh:

Crabat halt also nur darauf hingewiesen, dass nach ihrem Kenntnisstand das Verfahren noch nicht so weit ist, dass man bereits von einer Sperrung sprechen könnte.

Allerdings scheint diese Unterscheidung wie gesagt nur für die FN so zu sein.

Juristisch ist das interessant und mir als Wortklauberin macht diese Erkenntnis auch Freude. Daher: Lieben Dank fürs Nachhaken. :fuerdich:

Aber Sorge um die Deutung und den Vorwurf der Abwiegelung braucht es als Rechtfertigung dafür aus meiner Sicht nicht wirklich.
 
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