Folgendes Schreiben habe ich am 14. Mai vom Ministerium erhalten:IS 1c - 641 502/2 II
Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit dem 21. April 2001 in
Kraft. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot
gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschränkungen z. B.
des Reiseverkehrs ergeben, sieht das Gesetz vor, dass die Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Ausnahmen von diesem
Verbot zulassen kann.
Bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung werden ab
sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland
zugelassen.
Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:
* gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich
bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den
Touristenverkehr),
- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen
Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden,
- Dienst- und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen
Papiere verfügen (z. B. Abstammungsnachweis, Impfpass,
Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen
Ordnungsamtes).
Bis auf weiteres dürfen die o.g. Hunde eingeführt werden, die Zollstellen
sowie der Bundesgrenzschutz wurden bzw. werden kurzfristig entsprechend
unterrichtet.
Bezüglich Reisen innerhalb des Bundesgebietes bitte ich folgendes zu
beachten:
Im Rahmen des Polizeirechtes liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche
Hunde grundsätzlich in der alleinigen Gesetzgebungszuständigkeit der
einzelnen Bundesländer. Ich rege daher an, sich über die in die
Bundesländern geltenden Vorschriften bei der zuständigen Landesbehörde zu
erkundigen, in der Regel ist das jeweilige Innenministerium der richtige
Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Detlev Gesche
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Bundesministerium des Innern
Referat IS 1(c) - Rechtstatsachensammlung im Bereich der Inneren Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht
Alt-Moabit 101 A - D, 10559 Berlin
Tel.: (030) 3981-1552, Fax: (030) 3981-1609