Mir geht es bei solchen Diskussionen wenig um das Wohlbefinden der TEs, sondern um die Konsequenzen für den Hund. Der badet nämlich aus, was der Halter eventuell verbockt.
Insofern finde ich eine öffentliche Nachfrage, wenn jemand über den Wohnort in Kombination mit der Rasse stolpert, nicht verkehrt. Auch, um anderen Usern, die sich in der Haltungsfrage nicht so gut auskennen, einen Hinweis zu geben, dass es eben nicht so einfach ist.
Wenn dann noch von der TE völlig falsche Angaben kommen, was die Haltung von Listenhunden im jeweiligen Bundesland betrifft, finde ich es ganz wichtig, das auch im Thread klarzustellen.
Ich habe selbst bei der Angabe der Stadt in Verbindung mit der Rasse gestutzt, war mir aber nicht sicher, ob meine Erinnerung zum Hundegesetz in NRW nicht trügt und hatte auch keine Lust, nachzulesen und dazu was zu schreiben. Was daran liegen mag, dass die Diskussion hier im Forum schon gefühlt hundertfach geführt wurde. Erst als der Einwand kam, dass das so nicht funktionieren kann, habe ich nachgelesen und das Gesetz verlinkt.
Wenn es wirklich so sein sollte, dass die TE den Welpen illegal hält und illegal gekauft hat, wird sie bald ganz andere Probleme haben als das Anknurren der Fernbedienung. Ich finde es nicht schlecht, darauf hinzuweisen. Die KSG hat sich bisher dadurch ausgezeichnet, dass illegale Haltungen von Listenhunden von den allermeisten nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden, weil sie um die möglichen Konsequenzen für den Hund wissen und auch immer recht deutliche Worte für so ein Vorgehen gefunden.