Brauche alle relevanten Informationen zum Hundekauf

Herr Vorragend

Mahlzeit liebe Kampfschmuser Gemeinde! :)

Wie die Ueberschrift schon unschwer erkennen laesst geht es in diesem Beitrag um alle relevanten Informationen die ich brauche, bevor ich mir einen sogenannten "gefaehrlichen Hund" anschaffe. Da wir in der Familie schon immer Hunde gehalten haben und ich also mit ihnen aufgewachsen bin, sind mir die ganz normale Ablaeufe wie Tierarztbesuche, Hundesteuer, Futterkosten, eben alle Fixkosten die so ein Hund mit sich bringt bestens bekannt. Nun verhaelt es sich bei einem Kampfschmuser ja dank der deutschen Buerokratie und der allgemeinen Meinung ueber diese missverstandenen Hunde etwas anders. Da ich auch schon in meiner fruehen Jugend Interesse an diesen Hunderassen hatte, habe ich mich immer mal wieder darueber informiert oder Freunde ausgefragt die solch einen Hund besessen haben. Allerdings blieben immer Fragen offen und teilweise kam ich mit den ganzen Auflagen ziemlich durcheinander. Doch jetzt ist die Zeit gekommen in der meine Freundin und Ich uns entschieden haben uns einen dieser wunderbaren Vierbeiner zuzulegen. Also habe ich mir in den letzten Tagen mal zusammengetragen, was ich ueber die Anschaffung und Haltung herausgefunden habe. Es waere wirklich klasse wenn ihr in euren Antworten nacheinander auf die genannten Punkte eingeht und mich gegebenenfalls berichtigt oder aufklaert was ich brauche. Wie die normalen Ablaeufe sind. Was fuer Kosten auf mich zukommen und welche Aemter ich anrufen oder besuchen muss, bis der Weg zur Anschaffung geebnet ist. Hier im Voraus schon mal vielen Dank fuer eure Hilfe! :zufrieden:

- Die Gesetze bzw. Auflagen zur Anschaffung und Haltung eines sogenannten "gefaehrlichen Hundes" sind von Bundesland zu Bundesland in Deutschland unterschiedlich. (Da ich in Bottrop (NRW) wohne, sind nur die Bestimmungen die dort gelten fuer mich interessant.)

- Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Antrag stellende Person volljaehrig ist. (Ich bin 23 Jahre jung.)

- Die Person in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu fuehren. (Definiert sich "halten und fuehren" durch einen Test mit dem Hund?)

- Wenn sichergestellt ist, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Raeumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermoeglichen. (Der Hund wuerde in der Wohnung gehalten werden. Diese Wohnung befindet sich im Haus meiner Eltern (eigene Etage) und ist definitiv groß genug. Allerdings kommt mir hierzu die Frage in den Kopf, wie das beurteilt wird? Kommt ein Gutachter und schaut sich unser Haus bzw. die Wohnung an? Muss das Grundstueck zwingend umzaeunt werden, auch wenn der Hund in der Wohnung gehalten wird. Ein Zwinger kommt fuer mich (trotz großem Garten) nicht in Frage.)

- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss gegeben sein. (Ich habe mir bereits probehalber einige in Frage kommende Versicherungen rausgesucht. zB. Direkt Assekuranz Service mit einem Jahresbeitrag der je nach Angebot zwischen 47,60€ und 59,50€ Jahresbeitrag liegt.)

- Der Hund eine faelschungssichere Kennzeichnung in Form eines Mikrochips nachweist. (Die Hunde die in Frage kommen, waeren bereits alle gechipt, geimpft und entwurmt.)

- Ein Sachkundenachweis in Form eines Tests erbracht wird. (Als Beispiel der Fragekatalog der Stadt Koeln. Ich weiß nicht inwiefern dieser von dem den ich in Bottrop ablegen muss unterscheidet. ( )

- Ein Wesenstest muss erbracht werden um das Tier von der Maulkorb sowie Leinenpflicht zu befreien. (Ich habe gehoert dass dieser Test freiwillig ist. Allerdings halte ich es fuer notwendig, da ich nicht will, dass der Hund permanent an der Leine haengt und einen Maulkorb tragen muss. Schließlich braucht ein Hund auch mal Freiraum um zu spielen und zu toben.)

- Oeffentliches Interesse muss nachgewiesen werden. ( Da ich den Hund aus einer Vermittlungshilfe wie zB. kampfschmuser-vermittlungshilfe.de oder holen moechte, wuerde das laut meinen Informationen ausreichen um "oeffentliches Interesse" nachzuweisen.)

Des Weiteren wuerde mich interessieren wie das mit den Fixkosten aussieht. Unterscheiden sich Futter und Tierarzt kosten sowie Steuer extrem von "normalen Hunden"? Welche kosten kommen fuer den Sachkundenachweis und diverse Anmeldungen auf mich zu? Gibt es sonst noch irgendwelche Fakten oder Dinge die ich noch nicht genannt habe, die aber durchaus wichtig fuer die Anschaffung sind? Wie lange dauert es ca. bis man alle Unterlagen zusammen hat? Habt ihr persoenliche Tipps und Tricks fuer mich? Ich freue mich ueber jede hilfreiche Antwort und Hilfestellung!

Ich bin gespannt was ihr so zu berichten habt. Damit der Anschaffung meines Vierbeiners bald nichts mehr im Wege steht. Sollte jemand aus Bottrop oder Umgebung kommen, waere es super wenn er sich zu Wort melden wuerde damit ich direkt aus erster Hand erfahre was hier im Umkreis auf mich zukommt.
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi Herr Vorragend ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Mahlzeit liebe Kampfschmuser Gemeinde! :)

Wie die Ueberschrift schon unschwer erkennen laesst geht es in diesem Beitrag um alle relevanten Informationen die ich brauche, bevor ich mir einen sogenannten "gefaehrlichen Hund" anschaffe. Da wir in der Familie schon immer Hunde gehalten haben und ich also mit ihnen aufgewachsen bin, sind mir die ganz normale Ablaeufe wie Tierarztbesuche, Hundesteuer, Futterkosten, eben alle Fixkosten die so ein Hund mit sich bringt bestens bekannt. Nun verhaelt es sich bei einem Kampfschmuser ja dank der deutschen Buerokratie und der allgemeinen Meinung ueber diese missverstandenen Hunde etwas anders. Da ich auch schon in meiner fruehen Jugend Interesse an diesen Hunderassen hatte, habe ich mich immer mal wieder darueber informiert oder Freunde ausgefragt die solch einen Hund besessen haben. Allerdings blieben immer Fragen offen und teilweise kam ich mit den ganzen Auflagen ziemlich durcheinander. Doch jetzt ist die Zeit gekommen in der meine Freundin und Ich uns entschieden haben uns einen dieser wunderbaren Vierbeiner zuzulegen. Also habe ich mir in den letzten Tagen mal zusammengetragen, was ich ueber die Anschaffung und Haltung herausgefunden habe. Es waere wirklich klasse wenn ihr in euren Antworten nacheinander auf die genannten Punkte eingeht und mich gegebenenfalls berichtigt oder aufklaert was ich brauche. Wie die normalen Ablaeufe sind. Was fuer Kosten auf mich zukommen und welche Aemter ich anrufen oder besuchen muss, bis der Weg zur Anschaffung geebnet ist. Hier im Voraus schon mal vielen Dank fuer eure Hilfe! :zufrieden:

- Die Gesetze bzw. Auflagen zur Anschaffung und Haltung eines sogenannten "gefaehrlichen Hundes" sind von Bundesland zu Bundesland in Deutschland unterschiedlich. (Da ich in Bottrop (NRW) wohne, sind nur die Bestimmungen die dort gelten fuer mich interessant.)

- Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Antrag stellende Person volljaehrig ist. (Ich bin 23 Jahre jung.)

- Die Person in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu fuehren. (Definiert sich "halten und fuehren" durch einen Test mit dem Hund?)

- Wenn sichergestellt ist, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Raeumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermoeglichen. (Der Hund wuerde in der Wohnung gehalten werden. Diese Wohnung befindet sich im Haus meiner Eltern (eigene Etage) und ist definitiv groß genug. Allerdings kommt mir hierzu die Frage in den Kopf, wie das beurteilt wird? Kommt ein Gutachter und schaut sich unser Haus bzw. die Wohnung an? Muss das Grundstueck zwingend umzaeunt werden, auch wenn der Hund in der Wohnung gehalten wird. Ein Zwinger kommt fuer mich (trotz großem Garten) nicht in Frage.)

- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss gegeben sein. (Ich habe mir bereits probehalber einige in Frage kommende Versicherungen rausgesucht. zB. Direkt Assekuranz Service mit einem Jahresbeitrag der je nach Angebot zwischen 47,60€ und 59,50€ Jahresbeitrag liegt.)

- Der Hund eine faelschungssichere Kennzeichnung in Form eines Mikrochips nachweist. (Die Hunde die in Frage kommen, waeren bereits alle gechipt, geimpft und entwurmt.)

- Ein Sachkundenachweis in Form eines Tests erbracht wird. (Als Beispiel der Fragekatalog der Stadt Koeln. Ich weiß nicht inwiefern dieser von dem den ich in Bottrop ablegen muss unterscheidet. ( )

- Ein Wesenstest muss erbracht werden um das Tier von der Maulkorb sowie Leinenpflicht zu befreien. (Ich habe gehoert dass dieser Test freiwillig ist. Allerdings halte ich es fuer notwendig, da ich nicht will, dass der Hund permanent an der Leine haengt und einen Maulkorb tragen muss. Schließlich braucht ein Hund auch mal Freiraum um zu spielen und zu toben.)

- Oeffentliches Interesse muss nachgewiesen werden. ( Da ich den Hund aus einer Vermittlungshilfe wie zB. kampfschmuser-vermittlungshilfe.de oder holen moechte, wuerde das laut meinen Informationen ausreichen um "oeffentliches Interesse" nachzuweisen.)

Des Weiteren wuerde mich interessieren wie das mit den Fixkosten aussieht. Unterscheiden sich Futter und Tierarzt kosten sowie Steuer extrem von "normalen Hunden"? Welche kosten kommen fuer den Sachkundenachweis und diverse Anmeldungen auf mich zu? Gibt es sonst noch irgendwelche Fakten oder Dinge die ich noch nicht genannt habe, die aber durchaus wichtig fuer die Anschaffung sind? Wie lange dauert es ca. bis man alle Unterlagen zusammen hat? Habt ihr persoenliche Tipps und Tricks fuer mich? Ich freue mich ueber jede hilfreiche Antwort und Hilfestellung!

Ich bin gespannt was ihr so zu berichten habt. Damit der Anschaffung meines Vierbeiners bald nichts mehr im Wege steht. Sollte jemand aus Bottrop oder Umgebung kommen, waere es super wenn er sich zu Wort melden wuerde damit ich direkt aus erster Hand erfahre was hier im Umkreis auf mich zukommt.

Hallöchen.

Schön, dass Du Dich vor der Anschaffung so umfassend informierst.
Mal sehen, ob ich Deine Fragen beantworten kann...

Das mit dem sicher halten und führen dürfte kein Problem darstellen, wenn Du nicht aufgrund Krankheit/Behinderung o.ä. beeinträchtigt bist oder Dir unbedingt einen 40-kg-Hund zulegen möchtest, wenn Du selbst nur 43 kg wiegst... ;) Also das überprüft in der Regel keiner. Volljährig bist Du ja, da gibts also auch kein Problem.

Ob jemand vom Amt die Wohnung besichtigt, ist von VetAmt zu VetAmt unterschiedlich. Manche machen Hausbesuche, manche nicht, da musst Du dann bei der Anmeldung unterschreiben, dass der Hund ausbruchssicher untergebracht wird. Wenn der Garten nicht umzäunt ist oder zu niedrig umzäunt ist (als ausbruchssicher gilt ein Zaun von ca. 160 - 180 cm Höhe), dann darfst Du Dich halt nur mit dem angeleinten Hund im Garten aufhalten. Du musst halt sicherstellen, dass der Hund sich unangeleint weder aus der Wohnung noch vom Grundstück entfernen kann.

Bei der Haftpflichtversicherung musst Du darauf achten, dass die Deckungssummen höher sind, als im Landeshundegesetz gefordert, das sind sie aber eh meistens. Und Du musst bei der Versicherung die Rasse des Hundes angeben, das ist zwingend. Viele Versicherungen versichern keine "Listenhunde". Aber man findet auch mit "Listenhund" eine Versicherung, wenn man sucht...

Gechipt sind Tierschutzhunde in der Regel eh, also das macht auch kein Problem.

Den Sachkundenachweis für Listenhunde (es gibt zwei verschiedene Sachkundenachweise in NRW, einmal für "Listenhunde" - der muss beim Veterinäramt gemacht werden und einmal für "große Hunde", den darf auch ein Tierarzt abnehmen) musst Du beim zuständigen Veterinäramt machen. Im Übrigen muss jeder, der mit dem Listenhund gassi gehen möchte, ebenfalls diesen Sachkundenachweis gemacht haben. Es darf niemand mit dem "Listenhund" gassi gehen ohne diesen Sachkundenachweis, auch nicht, wenn Du Dir ein Bein gebrochen hast oder mit 40 Fieber im Bett liegst und Dein Vater nur mal eben mit dem Hund raus will... ohne Sachkundenachweis ist das ordnungswidrig.
Der Sachkundenachweis besteht aus mehr oder minter intelligenten Multiple-Choice-Fragen und unterscheidet sich immer, denn man muss nie alle Fragen beantworten sondern immer nur eine Auswahl. Wie in der Fahrschule...

Der "Wesenstest" in NRW heißt Verhaltenstest und ist in der Tat freiwillig. Man kann eine Befreiung von Leine und Maulkorb oder nur eine Befreiung vom Maulkorb beantragen, je nachdem... ohne vorherige Übung geht das nicht so einfach, denn der Hund muss nicht nur beweisen, dass er nett ist und keine Gefahr darstellt, sondern es wird auch eine gute Portion Gehorsam erwartet (speziell für die Leinenbefreiung) und das muss geübt sein. Es gibt aber überall in NRW spezielle Hundeschulgruppen, die die Mensch-Hund-Teams auf diese Prüfung vorbereiten.

Im Übrigen muss jeder, der mit dem Hund ohne Maulkorb gassi gehen will, mit dem Hund einen Verhaltenstest gemacht und bestanden haben. Also angenommen, Du liegst mit 40 Fieber im Bett und Dein Vater (der den Sachkundenachweis gemacht hat) will mit dem Hund raus, muss er Maulkorb und Leine anlegen, wenn er mit dem Hund den Verhaltenstest nicht gemacht hat. Auch wenn der Hund mit Dir den Verhaltenstest erfolgreich abgelegt hat. Der Verhaltenstest gilt nur für das geprüfte Hund-Mensch-Team und ist nicht übertragbar.

Mit der Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz ist dem "öffentlichen Interesse" genüge getan.

Du musst den ausgesuchten Hund (wenn gesichert ist, dass Du den auch vom Tierschutzverein bekommst) vor der Übernahme versichern sowie beim Ordnungsamt und beim Steueramt anmelden. Den Sachkundenachweis musst Du vor der Übernahme des Hundes beim Amtsveterinär ablegen. Bei der Ordnungsamtsanmeldung musst Du den Chipnachweis und den Nachweis der Haftpflichtversicherung einreichen. Nicht zu vergessen ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, das solltest Du vorab schon beantragen.

Der Sachkundenachweis kostet ca. 25 Euro, der Verhaltenstest so um die 50 Euro. Zuzüglich Kosten für die Hundeschule zum Üben, damit der Hund den Verhaltenstest besteht. Bei Nichtbestehen hat das keine Konsequenzen für den Hund, der Test kann beliebig oft wiederholt werden.

Futter und Tierarzt kostet nicht mehr oder weniger als für jeden anderen Hund der gleichen Größe auch - man kann Glück haben und der Hund ist gesund und verletzt sich nicht... man kann aber auch Pech haben und der Hund ist kränklich oder verletzt sich... die Tierarztkosten können von 0,-- Euro im Monat auf über 1000,-- Euro im Monat schwanken... kommt halt drauf an. Wenn Du keine Rücklagen hast, empfiehlt sich vielleicht der Abschluss einer Hundekranken-/ oder OP-Kosten-Versicherung. Eine OP kann schnell mal mehrere 100 Euro kosten. Der Hund braucht nur in eine Scherbe treten oder in ein Loch im Boden - Kreuzbandriss kostet 800 Euro...

Bottrop erhebt im Übrigen anders als viele andere Kommunen in NRW keine "Kampfhundesteuer", Freund Google gibt Rat:

Da kannst Du es nachlesen, ein einzelner Hund kostet in Bottrop rasseunabhängig im Jahr 120 Euro Steuern.

Insgesamt ist es in NRW kein Hexenwerk, einen "Listenhund" zu halten, sofern er aus dem Tierschutz stammt.

Ich hoffe, meine Angaben sind hilfreich für Dich.

Gruß
tessa
 
Ich finde es auch absolut toll, wenn sich jemand wie du vorher so gründlich informiert. Die Wahl zum Listenhund wirst du sicher nicht bereuen.
Meine Güte...da heißt es immer das bei uns in Bayern es sooo schwer wäre. Das ist ja irre was ihr alles machen müsst um mit einen Hund ohne Maulkorb und Leine Gassi zu gehen und dies dann noch für mehrere Personen...
 
Guten Morgen Tessa!

Als erstes moechte ich mich schon mal herzlichst fuer die vielen ausfuehrlichen Informationen bedanken. :zufrieden:
Jetzt habe ich definitiv einen vernuenftigen Ueberblick ueber alle Auflagen und Ablaeufe die mich erwarten. Du hast mir wirklich extrem weitergeholfen. Die Kosten sind ja, solange keine Tierarztbesuche anstehen, relativ ueberschaubar. Auch echt super von dir, dass du mir spezielle Informationen zu Bottrop rausgesucht hast. Da war ich beim Googeln wohl etwas blind. :wand: Gut zu wissen ist es nun auch, dass jeder der mit dem Hund vor die Tuer gehen will den Sachkundenachweis bzw. den Verhaltenstest absolviert und bestanden haben muss. Das wusste ich naemlich so nicht und so waere ich (oder ein anderes Familienmitglied) dem Ordnungsamt frueher oder spaeter wohl in's offene Messer gerannt.

Mein Plan ist es, alle notwendigen Unterlagen komplett zusammenzutragen, die Tierschutzeinrichtungen zu besuchen um herauszufinden ob die Chemie zwischen mir und einem der Vierbeiner stimmt. Dann mehrmals besuchen und ausgiebig gassi zu gehen damit er sich nach und nach an mich gewoehnt und ihn dann, sofern der zustaendige Tierschutz zustimmt, zu mir nach Hause zu holen. Dazu wollte ich mir dann 7-14 Tage von der Arbeit freinehmen, damit ich mich die ersten Tage komplett auf das Tier fokussieren kann. Das macht ihm das Eingewoehnen sicherlich auch ein ganzes Stueck einfacher. Da ich mir den Vierbeiner aus arbeitstechnischen Gruenden sowieso erst innerhalb der naechsten 2-3 Monate zulegen kann und generell relativ sparsam mit meiner Knete umgehe, werde ich genug Ruecklagen schaffen damit es dem Tier auch in Notfaellen an nichts fehlen soll. Eine Hundekranken und OP-Kosten-Versicherung abzuschließen ist definitiv unumgaenglich. Da hast du mir ebenfalls einen sehr guten Tipp gegeben, den ich in all dem Wirrwarr voellig verdraengt habe. Alles in allem kann ich nur nochmal Danke sagen und dir zustimmen. Nach Zauberei oder Hexenwerk sieht es fuer mich nach deiner Erlaeuterung absolut nicht mehr aus! :)

Falls noch fragen bestehen oder es Neuigkeiten gibt, werde ich mich einfach wieder an euch hier im Forum wenden.

Und noch an Rimini: Ich finde man sollte sich gerade bei einem Hundekauf der mit so vielen Auflagen verbunden ist genauesten Informieren damit alles beim Kauf sowie bei der weiteren Haltung glatt und ohne Probleme ueber die Buehne geht. Schließlich ist es nicht nur die eigene Brieftasche die letztendlich darunter leidet, sondern in erster Linie das arme Tier. Deswegen wollte ich mir ueber alles im Klaren sein bevor ich ueberhaupt irgendetwas in Richtung Kauf unternehme! :rotwerd:

Mich interessiert jetzt aber noch brennend wie das mit Leine und Maulkorb bei euch in Bayern gehandhabt wird? :eek:
 
Totaaaalll off topic, aber was ist das ein suesser hund auf dein avatar, ich gehe kaputt!
 
Totaaaalll off topic, aber was ist das ein suesser hund auf dein avatar, ich gehe kaputt!
Ja, ich weiß. Tut mir leid, aber ich wusste schon beim eroeffnen des Themas nicht genau wo das hinpasst. Koennt es ja gern verschieben!
In der Tat. Der kleine Mann ist absolut goldig. Ich habe bei Google nach "Grinning Pitbull" gesucht und das war mit Abstand das Sueßeste was ich gefunden habe. :rotwerd:
 
Mich interessiert jetzt aber noch brennend wie das mit Leine und Maulkorb bei euch in Bayern gehandhabt wird? :eek:

In Bayern legt ein Kategorie 2 Hund einen Wesenstest mit ca 15- 18 Monaten ab und gilt, wenn er besteht, dann als ganz normaler Hund. Weil man in Bayern die "Gefährlichkeit" eines Kat2 Hundes widerlegen kann. Allerdings gibt es hier eben auch "Kat1- Listenhunde" und deren Haltung ist ziemlich kompliziert bis unmöglich. Das soll Dich aber nicht weiter interessieren, NRW ist eine ganz andere Baustelle. :)
Viel Spaß mit der Vorfreude auf Euer hoffentlich bald neues Familienmitglied. :)
 
In Bayern legt ein Kategorie 2 Hund einen Wesenstest mit ca 15- 18 Monaten ab und gilt, wenn er besteht, dann als ganz normaler Hund. Weil man in Bayern die "Gefährlichkeit" eines Kat2 Hundes widerlegen kann. Allerdings gibt es hier eben auch "Kat1- Listenhunde" und deren Haltung ist ziemlich kompliziert bis unmöglich. Das soll Dich aber nicht weiter interessieren, NRW ist eine ganz andere Baustelle. :)
Viel Spaß mit der Vorfreude auf Euer hoffentlich bald neues Familienmitglied. :)

Oha! Na wenn ich das lese bin ich doch direkt doppelt so froh, dass ich in NRW wohne. Vielen Dank! :D
 
Hallo,
Du solltest Dir auch darüber im klaren sein, dass dieses ganze Prozedere mit dem Amt sich in die Länge zieht. Erst mal musst Du ja ein Führungszeugnis beantragen, das dauert glaub ich schon mal 2 Wochen oder noch länger bis das kommt. Bis man die Haltegenehmigung hat kann es auch noch mal Wochen dauern. Bei uns ist jemand vom Amt vorbei gekommen und hat sich davon überzeugt, dass der Hund wirklich nicht aus dem Garten ausbrechen kann. Das hat aber auch gedauert bis der einen Termin für uns hatte. Daraufhin war dann alles für die Haltegenehmigung zusammen getragen (Versicherung geht schnell und Sachkundenachweis hatten wir schon) und irgendwann haben wir dann die Haltegenehmigung bekommen. Bis dahin konnten wir unsere Auserwählte noch nicht adoptieren, weil das Tierheim ohne Haltegenehmigung der Adoption nicht zugestimmt hat.
Aber Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude ;).
 
Jau, das habe ich mir schon gedacht. Fuer hohe Wartezeiten und Verzoegerungen sind Aemter ja bekanntlich praedestiniert. :unsicher:
Aber das ist ja nicht unbedingt ein Nachteil. Schließlich kann ich so noch bessere finanzielle Ruecklagen schaffen und es bleibt mehr Vorbereitungszeit, damit es dem "Kleinen" dann letztendlich an nichts fehlt. Und wie du schon sagst; Vorfreude ist die schoenste Freude. Trotzdem danke ich dir fuer diese Infos. Gibt's vielleicht irgendwelche Versicherungen die du/ihr empfehlen koennt? Eventuell auch fuer Kranken/OP-Versicherung? :zufrieden:
 
Hallo , wir haben das Ganze grad hinter uns. Auch in NRW.
Allerdings hat uns das Ordnungsamt gesagt, dass nur derjenige mit dem Hund spazieren gehen darf, der die Haltererlaubnis oder eine Ausführergenehmigung hat.Das war uns vorher so auch nicht klar.Da ich die Haltererlaubnis habe , dachten wir, es würde ausreichen,wenn mein Mann die große Sachkunde beim Veterinramt gemacht hat.Dem war aber so nicht.Mein Mann musste noch das Führungszeugnis beantragen und erst als das dem Ordnungsamt vorlag, wurde ihm eine Ausführergenehmigung erteilt.Vorher hätte er nicht einmal draußen die Leine in die Hand nehmen dürfen.
Ich weiß jetzt nicht,ob das auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird, aber erkundigt euch bitte.
 
Hallo zusammen!

Da ich ebenfalls in NRW lebe, will ich Dir/euch kurz erläutern wie wir unseren Amstaff bekommen haben.

Wir haben in TH in halb Deutschland unser Interesse an einem Amstaff Welpen bekundet-da Kids im Haus sind fiel eine erwachsene Fellnase aus.
Dann gings zum Kreis VA und nach einem tollen Gespräch mit der Kreistierärztin haben wir einen Termin für den Sachkundenachweis festgelegt.

Anschließend Ordnungsamt, FZ beantragt und lange Gespräche geführt.

Als dann endlich ein TH anrief haben wir den Kleinen besucht, uns verliebt, Chipnummer aufgeschrieben und sind damit zur Versicherung.

Nach bestätigter Haftpflicht haben wir das Ordnungsamt informiert und gleich nen Termin zur Ortsbesichtigung vereinbart..

Rund eine Woche nach unserem ersten Besuch bei dem Schmuser konnten wir ihn legal mit nach Hause nehmen.
Alles völlig unkompliziert. ;)

Ist zwar nur die Kurzform aber ich hoffe dass ich damit vielleicht auch Andere motiviere den Kontakt zu TH und auch Behörden zu suchen. Man kann sich über die Ämter aufregen wie man will- die sitzen IMMER am längeren Hebel. Wenn man sich im Vorfeld eingehend mit dem Thema "Listenhund" beschäftigt und vernünftig auftritt, dann passt das auch meist!

lg
 
Dass die Ämter so langsam sind, muss nicht sein. Ich hab meine Hündin am 18.4. aus dem Tierheim geholt, bereits am 26.4. hatte ich die Haltergenehmigung in der Post ;)
 
Was das immer für ein seltsames Argument ist.

Aber schön, dass Ihr einen Hund aus dem Tierschutz genommen habt.

...

Das ist überhaupt kein seltsames Argument!!!

1. Weiß ich bei einem erwachsenen Hund nicht ob der Vorbesitzer ein Assi ist, der ihn völlig verzogen/irre gemacht hat!
2. Wurde meine Große vom Nachbarshund gebissen und soll langsam wieder das Vertrauen zu Fellnasen erlangen.
3. Haben wir zig Katzen, Hunde, Kinder in der Nachbarschaft und der Kleine geht super offen mit Allen um-egal ob "riesiger schwarzer Rüde" oder Fußhupe.

Grüsse
 
Das ist überhaupt kein seltsames Argument!!!

1. Weiß ich bei einem erwachsenen Hund nicht ob der Vorbesitzer ein Assi ist, der ihn völlig verzogen/irre gemacht hat!
2. Wurde meine Große vom Nachbarshund gebissen und soll langsam wieder das Vertrauen zu Fellnasen erlangen.
3. Haben wir zig Katzen, Hunde, Kinder in der Nachbarschaft und der Kleine geht super offen mit Allen um-egal ob "riesiger schwarzer Rüde" oder Fußhupe.

Grüsse


Doch, das ist es. Sogar wenn Du 10 Ausrufezeichen dahinter machst. :)
Eigentlich sogar ziemlicher Unsinn, zumindest, wenn Du es so ausdrückst, dass es einen allgemeingültigen Eindruck vermittelt, so wie in Deinem ersten Post. ;)

Und es ist sehr traurig, für die ganzen tollen Hunde, aus dem TS, die solche dummen Vorurteile ausbaden müssen, denn leider wird sowas ja sehr oft behauptet.
Ich gehe davon aus, dass ihr auch lieber zu einem Züchter gegangen wäret, wenn die Möglichkeit in NRW bestanden hätte, denn auch bei Welpen kann man niemals wirklich genau sicher sein, z.B. was für Eltern sie hatten und wie sie geprägt wurden, was sie bisher erlebt haben und wie der Hund sich charakterlich entwickelt, wenn er erwachsen wird.
Denn nicht alles kann man weg erziehen. Manches ist genetisch fest verankert und man kann es lediglich händeln, mit dem richtigen Umgang.

Dass, das Kind mit einem Welpen wieder langsam Vertrauen aufbauen soll, finde ich durchaus nachvollziehbar, das ist allerdings eine ureigene Situation und gilt nicht allgemeinhin gegen erwachsenen TS Hunde.
Im Gegenteil, einen erwachsenen Hund kann man dahingehend einschätzen, ob er verträglich mit anderen Hunden, Kindern, Kleintieren und allem anderen ist, sowie auch seinen sonstigen Charakter.
Und viele erwachsene Hunde sind so lieb und gehen mit Kindern so zart um, im Gegensatz zu einem Welpen, mit Hummeln im Hintern, dass ein Welpe da eben gar nicht immer die besser Wahl ist.

Es ist ja in Ordnung, wenn ihr unbedingt einen Welpen wolltet, nur stelle es bitte nicht so dar, als ob es im Allgemeinen ein Problem wäre, einen erwachsenen Hund aus dem TS zu übernehmen, wenn man Kinder hat.
Das ist es nämlich absolut nicht und es trägt nur weiter zur negativen Meinungsmache über (diese) Hund bei und die haben es schon so schwer genug.

...
 
Doch, das ist es. Sogar wenn Du 10 Ausrufezeichen dahinter machst. :)
Eigentlich sogar ziemlicher Unsinn, zumindest, wenn Du es so ausdrückst, dass es einen allgemeingültigen Eindruck vermittelt, so wie in Deinem ersten Post. ;)

Und es ist sehr traurig, für die ganzen tollen Hunde, aus dem TS, die solche dummen Vorurteile ausbaden müssen, denn leider wird sowas ja sehr oft behauptet.
Ich gehe davon aus, dass ihr auch lieber zu einem Züchter gegangen wäret, wenn die Möglichkeit in NRW bestanden hätte, denn auch bei Welpen kann man niemals wirklich genau sicher sein, z.B. was für Eltern sie hatten und wie sie geprägt wurden, was sie bisher erlebt haben und wie der Hund sich charakterlich entwickelt, wenn er erwachsen wird.
Denn nicht alles kann man weg erziehen. Manches ist genetisch fest verankert und man kann es lediglich händeln, mit dem richtigen Umgang.

Dass, das Kind mit einem Welpen wieder langsam Vertrauen aufbauen soll, finde ich durchaus nachvollziehbar, das ist allerdings eine ureigene Situation und gilt nicht allgemeinhin gegen erwachsenen TS Hunde.
Im Gegenteil, einen erwachsenen Hund kann man dahingehend einschätzen, ob er verträglich mit anderen Hunden, Kindern, Kleintieren und allem anderen ist, sowie auch seinen sonstigen Charakter.
Und viele erwachsene Hunde sind so lieb und gehen mit Kindern so zart um, im Gegensatz zu einem Welpen, mit Hummeln im Hintern, dass ein Welpe da eben gar nicht immer die besser Wahl ist.

Es ist ja in Ordnung, wenn ihr unbedingt einen Welpen wolltet, nur stelle es bitte nicht so dar, als ob es im Allgemeinen ein Problem wäre, einen erwachsenen Hund aus dem TS zu übernehmen, wenn man Kinder hat.
Das ist es nämlich absolut nicht und es trägt nur weiter zur negativen Meinungsmache über (diese) Hund bei und die haben es schon so schwer genug.

...

OK, dann habe ich vielleicht falsch ausgedrückt...
Ich wollte damit sagen dass alle Punkte zusammengenommen zu der Entscheidung einen Welpen aus dem TS zu holen geführt haben.
Mittlerweile muss ich auch eingestehen dass ich in den letzten Wochen 2 Pittis und einen Amstaff kennengelernt habe, die als Erwachsene aus dem Tierschutz kamen und einfach nur geile Schmusebacken sind!

lg
 
Zu den genauen Auflagen wird dir das OA in Bottrop sicher doch noch was sagen... bei uns ist es z.B. so dass die Maulkorbbefreiung auf den Hund bezogen ist und du als Nichthalter wenn du die Sachkunde hast auch ohne Maulkorb spazieren gehen darfst. Nur die Leinenbefreiung muss jede Person machen die ohne Leine gehen möchte. Wir kommen aus Münster...
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Brauche alle relevanten Informationen zum Hundekauf“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

H
Ich befürchte, so fangen die Geschichten von sehr vielen Menschen an, die irgendwann einfach zu viele Tiere haben. So viele Tiere, dass es wieder für Mensch noch Tier gut ist. Und doch. Auch in Ungarn ist Deine Menge an Tieren problematisch. Sonst hätte es nicht schon so viele Zwischenfälle...
Antworten
22
Aufrufe
1K
DobiFraulein
DobiFraulein
Grinschy
Danke , bei mir regnet es seid dem 23. Dezember rein :-(
Antworten
3
Aufrufe
466
Grinschy
B
Nicht unbedingt. Ich lese das etwas anders. Es heißt einfach, dass es einen konkreten Anlass gab, und die Attacke nicht aus dem Nichts und schierer Abneigung erfolgt ist. Beide Hunde hatten - aus ihrer Sicht - gute Gründe für ihr Verhalten. Der Bully zB: „Ey, ich will auf’s Bett, rutsche...
Antworten
30
Aufrufe
2K
lektoratte
lektoratte
IgorAndersen
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
36
Aufrufe
2K
Toby
G
Ja, dürfte er. Deshalb schrieb ich ja, dass er sich aus MEINER Sicht disqualifiziert hat. Für mich gibt es da den Unterschied zwischen legal und legitim.
2
Antworten
27
Aufrufe
1K
embrujo
Zurück
Oben Unten