Man ist auch auf der sicheren Seite, wenn man einfach nur das tut, was rechtlich ok ist.
Und ich bin dann wohl nur unseriösen Gutachtern begegnet, die ihre Gutachten jeweils zur Rechtssicherheit bereits bei der Übernahme für den neuen Hundehalter machten, wohl wissend, er wohnt in einem anderen Bundesland.
Es gab auch kein Problem, wenn es sich um "Kat .2"Hunde handelte und ein OA deshalb darüber informiert wurde.
Im die Sache zu vereinfachen, wie ist denn die rechtliche Begründung und wie kommt es überhaupt dazu, dass mit dem Amt darüber diskutiert wird?
Jeder normale HH meldet seinen Hund, sofern notwendig, mit der Rasse seines Hundes an und gut ist es.
Wie schon geschrieben, ich muss meinem Hund auch nicht vorführen, damit der MA sich davon überzeugen kann, ob mein Hund seien persönlichen Vorstellungen des angegebenen Mixes entspricht.
Ich kann zu meiner Sicherheit auf das Gutachten verweisen.
Mit persönlich ist bei den unterschiedlichen OÄ, die für uns zuständig waren, noch nie ein Problem begegnet.