"Boxer-Mischling" aus dem Tierschutz?

45 cm, 15 kg, 3 Jahre alt. Steht oben im ersten Post.

Sie hat für mich was von Frenchie/Boston, aber eine AmStaff-Beteiligung würde ich nicht ausschließen.

Danke.
Ja aber hier wäre man schon in einem Bereich, wo man sich den Listi hineinsieht.
Staffbull vielleicht, aber zum Staffmix fehlt dann doch so einiges. Gewicht>Alter, da kommt also nichts mehr an Masse und der Schädel ist/wirkt zwar breit, dass kann aber auch an den unvorteilhaften Bildern liegen.
Einen Boxer würde ich da auch nicht sehen, die Stromung kann überall her kommen.
 
  • 25. April 2024
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Hi Coony ... hast du hier schon mal geguckt?
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Danke.
Ja aber hier wäre man schon in einem Bereich, wo man sich den Listi hineinsieht.
Staffbull vielleicht, aber zum Staffmix fehlt dann doch so einiges. Gewicht>Alter, da kommt also nichts mehr an Masse und der Schädel ist/wirkt zwar breit, dass kann aber auch an den unvorteilhaften Bildern liegen.
Einen Boxer würde ich da auch nicht sehen, die Stromung kann überall her kommen.
Das seh ich auch so, Fara hat 20 kg und knapp 50 cm und ist schon extrem winzig..

Also ich seh da nix Staff mäßiges drin..

Ich würde die Maus zu nem Gutachter schleppen ganz einfach...
 
Ihr seid euch also auch, so wie ich das überblicke, recht einig. Man kann den Listenhund nicht ausschließen. Aber die Idee ein Gutachten in Hamburg anzufordern finde ich nicht schlecht. Ich denke jenachdem wie die Pflegestelle darauf reagiert, kann ich sehen ob es ihnen wirklich er ernst ist oder ob sie nur eine schnelle Vermittlung wollen.
 
Das seh ich auch so, Fara hat 20 kg und knapp 50 cm und ist schon extrem winzig..
Aus dem Standard des AmStaffs: Eine Schulterhöhe von ca. 46 bis 48 cm für die Rüden und 43 bis 46 cm für die Hündinnen ist zu bevorzugen. ;)
 
Aus dem Standard des AmStaffs: Eine Schulterhöhe von ca. 46 bis 48 cm für die Rüden und 43 bis 46 cm für die Hündinnen ist zu bevorzugen. ;)

Jo und wieviele standardkonforme Amstaffs hat es in den Vermehrerzwingern?
Von den Messfähigkeiten der meisten TSVs mal abgesehen (ich glaube Berlin hatte mal eine Population Zwergendobermänner, die waren alle nur so um die 50-55cm also ca. 20cm kleiner als gefordert :mies:).

Vom Staffbull könnte der Kugelkopf und die runden Augen ja kommen, aber eben auch von vielen anderen möglichen Rassen.

Aber die Idee ein Gutachten in Hamburg anzufordern finde ich nicht schlecht.

Klär aber vorher ab, ob das für dich zuständige OA ein Gutachten aus HH akzeptieren würde, mit schriftlicher Bestätigung - bringt ja nichts, wenn die OA Mitarbeiter/in sagt "klar, machen wir" und am Ende "jaaaa eh doch nicht, Pech gehabt."
 
Ja aber hier wäre man schon in einem Bereich, wo man sich den Listi hineinsieht.
Ja, seh ich auch so, aber es geht ja darum, ob es der TE passieren kann, dass die Behörde einen Listi sieht. Und die sind ja nicht dagegen gefeit, einen in den Hund hineinzusehen. Gutachten vor Übernahme halte ich da, wenn sie den Hund nach wie vor gern übernehmen würde, wirklich für ne gute Idee. Falls es in ihrer Stadt anerkannt wird.
Oder probehalber dem zuständigen Amtsvet die Bilder mit Größen- und Gewichtsangabe schicken und fragen, ob die Übernahme für ihn okay ist.
 
Alles klar Leute. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie beruhigt ich bin. Gut das ich euch gefragt habe und dadurch viele Ideen und Möglichkeiten bekomme. Tagelange Internet Recherche hat nicht so viel ergeben.

Dann werde ich beim Amt nachfragen und die Fotos vorlegen und wenn es klappt mir eine schriftliche Bestätigung für die Übernahme eines Gutachten aus Hamburg holen.

Ich halte euch gerne wenn es euch interessiert auf dem Laufenden. Wäre ja generell für spätere Fälle schön zu wissen ob es in Einzelfällen funktioniert.
 
Sehr hübscher Hund,d ie wurde mir auch gefallen!
Ich sehe ja eher Boston als frenchie aber nirgendwo eine Spur Boxer...
 
Auf welcher Grundlage will den ein OA ein Gutachten eines vereidigten Gutachters, dass vor Übergabe zur Rechtssicherheit für den neuen Hundehalter erstellt wurde, für Nichtig erklären?
Das ist bei seriösen Vereinen durchaus üblich. Oft wird sogar das OA darüber informiert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der MA eines OA berechtigt ist, dass empfohlene Schriftstück auszufertigen.
 
Auf welcher Grundlage will den ein OA ein Gutachten eines vereidigten Gutachters, dass vor Übergabe zur Rechtssicherheit für den neuen Hundehalter erstellt wurde, für Nichtig erklären?
Das ist bei seriösen Vereinen durchaus üblich. Oft wird sogar das OA darüber informiert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der MA eines OA berechtigt ist, dass empfohlene Schriftstück auszufertigen.
Nicht jeder Gutachter ist in jeder Gemeinde zugelassen und daran könnte es hapern..
 
Auf welcher Grundlage will den ein OA ein Gutachten eines vereidigten Gutachters, dass vor Übergabe zur Rechtssicherheit für den neuen Hundehalter erstellt wurde, für Nichtig erklären?
Das ist bei seriösen Vereinen durchaus üblich. Oft wird sogar das OA darüber informiert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der MA eines OA berechtigt ist, dass empfohlene Schriftstück auszufertigen.

Wir sprechen über NRW.
Das Bundesland, dass es geschafft hat VDH-Papiere für nichtig zu erklären und damit durchgekommen ist!
 
Auf welcher Grundlage will den ein OA ein Gutachten eines vereidigten Gutachters, dass vor Übergabe zur Rechtssicherheit für den neuen Hundehalter erstellt wurde, für Nichtig erklären?
Das ist bei seriösen Vereinen durchaus üblich. Oft wird sogar das OA darüber informiert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der MA eines OA berechtigt ist, dass empfohlene Schriftstück auszufertigen.

Es braucht ja nicht unbedingt für nichtig erklärt werden. Es behält doch seine Gültigkeit am Ausstellungsort. Reicht schon, wenn es einfach nicht anerkannt wird, wegen Zuständigkeiten auf Kommunalebene. Da gibt es manchmal eben Eifersüchteleien, weil Einschränkungen in den Machtbefugnissen gesehen werden.
 
Hm, ein 3jähriger Hund mit 15 kg und 45 cm hat für mich so gar nix vom AmStaff und ganz sicherlich nix vom Boxer, zumal er für mich deutlich nach Frenchie-Boston-sonstwas-Mix aussieht. Einen "Staff-Kopf" kann ich auf den Fotos auch nicht sehen, das ist ein zierliches Hündchen, unvorteilhaft fotografiert.

Mein Floh hat 15 kg und 45 cm... , Bolle hatte 13 kg und 47 cm...

Ich würde den Zwerg einem Gutachter vorstellen, der wird da höchstwahrscheinlich Staff-/Pit-Beteiligung ausschließen.

Gruß
tessa
 
Wir sprechen über NRW.
Das Bundesland, dass es geschafft hat VDH-Papiere für nichtig zu erklären und damit durchgekommen ist!

Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Der HH hat das Gutachten und wenn nicht eine gelistete Rasse betroffen ist, meldet er den Hund entsprechend dem Gutachten an und gut ist es.
Es gibt doch keinen Grund das beim OA vorzulegen und dort um Diskussion zu bitten, ob nicht evtl. doch ein "Staff" mitgemischt haben könnte.
Sollte es aus irgend einem Grund später mal zum Problem kommen, kann das Gutachten vorgelegt werden.. Wo der Gutachter seinen Sitz in DE hat, spielt dabei keine Rolle. Das Gutachten ist ja kein Dokument, wie es die Landeshundeverirdnungen vorsehen, wie z.B. de Wesenstest und sogar die sind in der Regel anzuerkennen.
Anfechten kann es das OA letztlich nur mit einer Klage.
 
Es gibt doch keinen Grund das beim OA vorzulegen und dort um Diskussion zu bitten, ob nicht evtl. doch ein "Staff" mitgemischt haben könnte.
Sollte es aus irgend einem Grund später mal zum Problem kommen, kann das Gutachten vorgelegt werden.. Wo der Gutachter seinen Sitz in DE hat, spielt dabei keine Rolle.
Das ist falsch. Die Gutachter werden von ihren Bundesländern bestellt und vereidigt und dementsprechend muss ein Gutachten in einem anderen BL nicht anerkannt werden. Das gleiche gilt für WT, ein bayr. WT ist in Hessen keinen Furz wert.
 
Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Der HH hat das Gutachten und wenn nicht eine gelistete Rasse betroffen ist, meldet er den Hund entsprechend dem Gutachten an und gut ist es.
Es gibt doch keinen Grund das beim OA vorzulegen und dort um Diskussion zu bitten, ob nicht evtl. doch ein "Staff" mitgemischt haben könnte.
Sollte es aus irgend einem Grund später mal zum Problem kommen, kann das Gutachten vorgelegt werden.. Wo der Gutachter seinen Sitz in DE hat, spielt dabei keine Rolle. Das Gutachten ist ja kein Dokument, wie es die Landeshundeverirdnungen vorsehen, wie z.B. de Wesenstest und sogar die sind in der Regel anzuerkennen.
Anfechten kann es das OA letztlich nur mit einer Klage.

NRW pisst aber gerade massiv rum und bekommt damit auch noch Recht.
Siehe den Fall mit dem Miniature Bullterrier, wo Gutachten NICHT anerkannt werden.

Außerdem sage ich nicht, dass die TE mit dem OA diskutieren, sondern dass sie sich die eventuelle Aussage "ja in NRW werden Gutachten aus anderen BLs anerkannt" bitte schriftlich bestätigen lassen soll. Somit hätte sie etwas in der Hand, was eine eventuelle Eskalation von vorneherein verhindert, bzw. im Falle eines Falles der Dokumentation dient.

Wobei ich bei dem Hund immer noch keinen Listi sehe, aber Vorsicht schadet im Falle NRWs nicht.

Dazu passend ein WTF - 2 Bollerkoppmixe (offensichtlich in Bremen verboten) beißen in Bremen einen Hund anderen Hund zusammen und weder Stadt- noch Vet-Amt sehen da eine Möglichkeit etwas zu tun. Also das totale Gegenteil zu NRW, bis hier mal wieder etwas passiert und dann ALLE Bollerköppe ein Problem bekommen.
 
Dazu passend ein WTF - 2 Bollerkoppmixe (offensichtlich in Bremen verboten) beißen in Bremen einen Hund anderen Hund zusammen und weder Stadt- noch Vet-Amt sehen da eine Möglichkeit etwas zu tun. Also das totale Gegenteil zu NRW, bis hier mal wieder etwas passiert und dann ALLE Bollerköppe ein Problem bekommen.

Wann? War das in den Medien?
 
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