"Boxer-Mischling" aus dem Tierschutz?

  • 19. April 2024
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Hi MissNoah ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das ist falsch. Die Gutachter werden von ihren Bundesländern bestellt und vereidigt und dementsprechend muss ein Gutachten in einem anderen BL nicht anerkannt werden. Das gleiche gilt für WT, ein bayr. WT ist in Hessen keinen Furz wert.

Da haben Vereine, die so seit vielen Jahren verfahren und sich auch auf entsprechende Urteile stützen könne wohl stets das Glück auf rechtsunkundigr OÄ gestoßen zu sein.
(Ich kann nicht ausschließlich, dass inzwischen auch mal ein anderes Urteil gab, dann bei Gericht ist es nun mal, wie auf hoher See...)
Der Begründung, dass das Gutachter nur in dem Bundesland anerkannt werden, in dem sie vereidigt wurden, greift nicht.
 
Das wäre dann aber sehr neui und wie wird das begründet?
Hast du mal 1-2 Urteile dazu?
Nein keine Urteile nur die Praxis und sehr ist das definitiv nicht..
ich meine sogar in Berlin innerhalb der Bezirke gab es damals rangeleien und nicht jeder Gutachter in jedem Bezirk anerkannt..
 
Nein keine Urteile nur die Praxis und sehr ist das definitiv nicht..
ich meine sogar in Berlin innerhalb der Bezirke gab es damals rangeleien und nicht jeder Gutachter in jedem Bezirk anerkannt..

Also aus dieser Zeit kenne ich keinen Fall und warum sollte ein Berliner OA das tun?
.
Man darf von Anfang an alle Rassen halten und eine erhöhte Hundesteuer gibt es auch nicht.
Probleme könnten ja höchtens während der Haltung auftreten, wenn gesetzliche Auflagen nicht erfüllt werden oder bei Vorfällen.
Selbst wenn ein OA das versucht, heißt ja noch nicht, dass es rechtmäßig ist.
Letztlich musst du trotz Aufforderung nicht mal deinen Hund bei der Behörde vorstellen, um dort die Rasse überprüfen zu lassen.
 
Ob du das nun glauben willst oder nicht das ist so, allerdings weißt dich da auch ein vernünftiger Gutachter drauf hin ;)

Natürlich hat man mit einem Gutachten schon mal wenigstens etwas in der Hand es ist aber keine Garantie wenn es eben in der Gemeinde kein anerkannter ist das das auch komplett ohne Probleme gut geht.
Das kann gut gehen muss es aber nicht...

Und warum eine Gemeinde/Bezirk das tun sollte ganz einfach weil es eine Zeit gab wo ne Menge Gefälligkeitsgutachten erstellt wurden.

Und nochmal in dem Hund hier sehe ich absolut kein listi aber der Te fragte nach eine sicheren Sachen und das wäre eben nur ein anerkannter Gutachter in seiner Gemeinde.
 
@matty Das ist nicht nur bei Hundegutachtern so, sondern gilt für jede Funktion, die den Verwaltungsapparat auf egal welcher Ebene tangiert. Sachverständige, Übersetzer, Dolmetscher usw usf. Bist du nicht von der zuständigen Stellen bestellt (und beeidigt), wird deine Arbeit dort auch nicht anerkannt und muss das auch nicht .
 
Man ist auch auf der sicheren Seite, wenn man einfach nur das tut, was rechtlich ok ist.
Und ich bin dann wohl nur unseriösen Gutachtern begegnet, die ihre Gutachten jeweils zur Rechtssicherheit bereits bei der Übernahme für den neuen Hundehalter machten, wohl wissend, er wohnt in einem anderen Bundesland.
Es gab auch kein Problem, wenn es sich um "Kat .2"Hunde handelte und ein OA deshalb darüber informiert wurde.
Im die Sache zu vereinfachen, wie ist denn die rechtliche Begründung und wie kommt es überhaupt dazu, dass mit dem Amt darüber diskutiert wird?
Jeder normale HH meldet seinen Hund, sofern notwendig, mit der Rasse seines Hundes an und gut ist es.
Wie schon geschrieben, ich muss meinem Hund auch nicht vorführen, damit der MA sich davon überzeugen kann, ob mein Hund seien persönlichen Vorstellungen des angegebenen Mixes entspricht.
Ich kann zu meiner Sicherheit auf das Gutachten verweisen.

Mit persönlich ist bei den unterschiedlichen OÄ, die für uns zuständig waren, noch nie ein Problem begegnet.
 
Ich hab darüber bestimmt auch noch eine 6seitige wissenschaftliche Abhandlung. Auf dem Boden oder so. Kannste mir glauben :sarkasmus: :gaensefueßchen:
 
Nur 6? Über sozioökonomische Verwaltungstheorien gibts 1000-Seiten-Wälzer. Mehrere :sarkasmus:
 
Man ist auch auf der sicheren Seite, wenn man einfach nur das tut, was rechtlich ok ist.
Und ich bin dann wohl nur unseriösen Gutachtern begegnet, die ihre Gutachten jeweils zur Rechtssicherheit bereits bei der Übernahme für den neuen Hundehalter machten, wohl wissend, er wohnt in einem anderen Bundesland.
Es gab auch kein Problem, wenn es sich um "Kat .2"Hunde handelte und ein OA deshalb darüber informiert wurde.
Im die Sache zu vereinfachen, wie ist denn die rechtliche Begründung und wie kommt es überhaupt dazu, dass mit dem Amt darüber diskutiert wird?
Jeder normale HH meldet seinen Hund, sofern notwendig, mit der Rasse seines Hundes an und gut ist es.
Wie schon geschrieben, ich muss meinem Hund auch nicht vorführen, damit der MA sich davon überzeugen kann, ob mein Hund seien persönlichen Vorstellungen des angegebenen Mixes entspricht.
Ich kann zu meiner Sicherheit auf das Gutachten verweisen.

Mit persönlich ist bei den unterschiedlichen OÄ, die für uns zuständig waren, noch nie ein Problem begegnet.
Na ganz einfach solange alles gut läuft kein Problem..
Schwärzt dich einer bei Oa und sagt ‚ aber da ist ein Kampfhund drin‘prüft das Oa und dann musst du eben beweisen das es so nicht ist. Und genau dann kann es passieren das das OA dein Gutachten eines fremden Gutachters nicht anerkennt.
 
Im die Sache zu vereinfachen, wie ist denn die rechtliche Begründung und wie kommt es überhaupt dazu, dass mit dem Amt darüber diskutiert wird?

Das solltest du in diesen Fällen dann wohl besser das zuständige Amt fragen.
Wenn, wie in NRW, der Hund eingezogen werden kann, wenn er irgendwann dem Amt doch eher "listig" vorkommt, wäre es schlau, das vorher abzuklären.

Mit persönlich ist bei den unterschiedlichen OÄ, die für uns zuständig waren, noch nie ein Problem begegnet.

Die gab es aber durchaus auch schon hier im Forum. Nicht jedes Bundesland erkennt WTs und Gutachten aus jedem Bundesland an. Im LHG NRW ist das tatsächlich ein "Kann"-Passus. "Kann" wie in "Kann, muss aber nicht".

Auch hier gab es jahrelang kaum Probleme damit. Aber zumindest für den RG Düsseldorf liegt dieBetonung klar auf "gab". Hier "kann" die zuständige Ordnungsbehörde übrigens auch fordern, dass ihr der Hund vorgeführt wird. Und auch da gilt: Du musst ihn nicht automatisch bei der Anmeldung vorstellen, aber wenn das verlangt wird, kannst du es auch schlecht ablehnen. ;)
 
ER und Gutachten so d zwei verschiedene Paar Schuhe.
Noch mal zu den genannten Gefälligkeitsgutachten. Wenn ein vereidigter Gutachter so was tut, muss man ihm die Zulassung entziehen und kann nicht alle unter Generalverdacht stellen.
Die mir bekannten Fälle, in denen hier versucht wurde Gutachten zu kippen, waren hier vor Gericht nicht erfolgreich.
 
Die mir bekannten Fälle, in denen hier versucht wurde Gutachten zu kippen, waren hier vor Gericht nicht erfolgreich.
Ich könnte mir sogar vorstellen das man am Ende Glück Hat und die Anfechtung des Gutachtens nicht Rechens ist. Aber der TE wollte dieses ganzen Ärger nicht und hat nach einer sauberen Lösung gefragt und die ist nun Einmal ein Gutachter der bei ihm anerkannt war.

Wobei ich mir in NRW nach der Aktion mit dem Bulli sogar vorstellen kann das die damit durchkommen, da ist ja anscheinend alles möglich...
 
@matty Das ist nicht nur bei Hundegutachtern so, sondern gilt für jede Funktion, die den Verwaltungsapparat auf egal welcher Ebene tangiert. Sachverständige, Übersetzer, Dolmetscher usw usf. Bist du nicht von der zuständigen Stellen bestellt (und beeidigt), wird deine Arbeit dort auch nicht anerkannt und muss das auch nicht .

Das stimmt so nicht. Ein z. B. von irgendeinem deutschen Landgericht beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer, darf überall in Deutschland bei Gerichten dolmetschen oder übersetzen. Auch die von einer IHK oder HWK vereidigten Sachverständigen sind nicht gebietsbezogen. Der Vergleich hinkt also.
 
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