Bonn:Am. Bulldogge verletzt Pfleger im Tierheim

Ach ja, manchmal bin auch ich schwer von Begriff... :rolleyes:

Danke
 
  • 26. Juni 2024
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Hi TomTom1977 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bei uns ist die Übernahme der Obhut für ein aufgefundenes Tier, was rechtlich eigentlich den Ordnungsbehörden untersteht, durch die Einschaltung oder Betreung durch ein Tierheim "ein so genanntes öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis mit speziellen Rechten und Pflichten".

Mit Deinem restlichen Beitrag bin ich soweit einverstanden, aber in o.a. Punkt gibt es ein kleines Problem:

Der in diesem Thread thematisierte Hund ist nicht durch die Ordnungsbehörde an das Tierheim überstellt worden. Somit liegt kein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis mit speziellen Rechten und Pflichten vor. Die Famile hat das Eigentum aufgegeben, bzw. an das Tierheim übergeben. Das ist reines Privatrecht. Somit liegt das Eigentumsverhältnis ganz klar beim Tierheim. Dieses hat zudem noch die "tatsächliche Sachherrschaft" über den Hund...

Besten Dank für die weitgehende Zustimmung, bin ich ehrlich gesagt nicht gewohnt:lol:

So, aber eigentlich, wollte ich auf den Rest eingehen.
Etwas ab vom Thema, aber in diesem Thema denke ich weniger gravierend.
Die von Dir angesprochene Ansicht, ist zum einen - wenn Du mir den Einwand erlaubst -
eine typische "Behördliche" Sichtweise und zwischen Ordnungsbehörden und Tierheimen
heftig umstritten. Denn es geht letztlich um Geld, wie fast immer in Sachen Tierschutz.

Die Tierheime argumentieren (nicht ganz zu unrecht wie ich finde),
dass nur durch deren Existenz (die von den Behörden ja gewollt und inzwischen Unverzichtbar ist)
es überhaupt die Möglichkeit für Halter gibt Tiere in den Heimen abzugeben.
Das diese Tiere folglich ohne Tierheime direkt dem Verantwortlichen vor die Tür,
respektive ausgesetzt oder einfach irgendwo angebunden würden,
womit sie automatisch und unwidersprochen in die (Kosten)-Verantwortung der Ordnungsbehörden fielen.

So stellt sich also die Frage, ob durch die Möglichkeit die das Tierheim bietet, die Verantwortung
(für die Kosten) für den Abgabehund von den Ordnungsbehörden genommen ist.
In Potsdamm hat man das jetzt nach Vergabe der Tierheimaufgabe an das Pfötchenhotel
einfach gelöst, denn dort gibt es Abgabestellen, aus denen Pfötchenhotel abholt und so
bezahlt auch da das Amt bei Abgabehunden.

Das der Unterbringer, egal ob Tierheim privat, staatlich oder private Firma,
natürlich die tatsächliche Sachherrschaft hat (und somit auch im Rahmen des Tierschutzgesetzes)
agieren und Entscheiden kann ist davon natürlich unbenommen.
 
Wenn doch alles im Leben so einfach wäre...

Eben! Wir können uns die Dinge aber auch fein passend reden - ist einfacher, man muss nicht die eigenen Knochen dafür hinhalten und Verantwortung übernehmen muss man dann auch nicht. Die anderen werden's schon richten. Hauptsache, man hat sich aufgeregt.

Sab.

dürfen hier nur user nachfragen, oder wie du es meinst -sich aufregen-, die täglich ihre "eigenen knochen hinhalten" ?
 
Wir hatten solche Fälle bisher 2 Mal. Ich wünsche keinem, in eine solche Situation zu kommen.

Sab.

Siehst Du Sabine - und nur weil der ein oder andere bisher solche Hunde noch nicht erlebt hat, gibt es sie einfach nicht. Wenn doch alles im Leben so einfach wäre...

@allmydogs: google doch einfach mal nach hypertrophe Aggression...

Ich schrieb, daß mir in all den Jahren bei aberhunderten von Listenhunden noch keiner begnet ist. Das sagt nur folgendes aus:

MIR ist noch keiner begegnet.
Was nicht heißt, daß es dies nicht gibt.
Es könnte nur heißen, daß dieses ausgesprochen selten vorkommt und der Begriff "krankhaft" sehr vorsichtig benutzt werden sollte, eben nur dann, wenn es sich nachweislich

um eine hirnorganische Schädigung/Krankheit handelt
es sich z.B. um Inzucht handelt (genetisch bedingt)
es sich um eine schwere Infektionskrankheit wie z.B. Tollwut handelt

Googeln muss ich da nichts. Aber danke aber für den Tipp.

@Tom-Tom: Ich wollte Dich weder als User noch als Beamten keineswegs angreifen oder infrage stellen.
Mir ging/geht es nur darum, hier auf dem Boden der TATSACHEN zu bleiben und all diesen Spekulationen über Zeitungsinhalte und den teilweise emotionalen Äußerungen etwas Sachliches beizufügen.

Und ich bleibe dabei: Jeder Vorfall, der bis ins Detail aufgeklärt wurde, kann helfen, einen nächsten zu verhindern. Leider geschieht dies so gut wie nie. Doch eigentlich müsste dieses im Interesse aller sein, nämlich

- der Behörden
- der Tierheime
- der Übernehmer von Tierheimhunden
- aller Hundebesitzer
- der gesamten Öffentlichkeit

Beste Grüße!

 
Das der Unterbringer, egal ob Tierheim privat, staatlich oder private Firma, natürlich die tatsächliche Sachherrschaft hat (und somit auch im Rahmen des Tierschutzgesetzes) agieren und Entscheiden kann ist davon natürlich unbenommen.

Ähem, jetzt muss ich mal wirklich klugscheissen.

Wir müssen zwei Begriffe auseinander halten:
  1. Eigentümer (hat das wirtschaftliche Verwertungsinteresse)
  2. Besitzer (hat die tatsächliche Sachherrschaft)
zu 1.: Der Eigentümer hat das wirtschaftliche Verwertungsinteresse, was bedeutet, er hat z.B. eine Sache gekauft und in sein Vermögen übernommen. Beispiel: Auto. Der Eigentümer wird beim Kfz "Halter" genannt.

zu 2.: Der Besitzer hat die tatsächliche Sachherrschaft. Das bedeutet, er verfügt derzeit über die Sache. Beispiel: Mieter eines Mietautos.

Europcar ist Halter des Fahrzeugs, somit Eigentümer. Ich habe das Auto dort gemietet und sobald ich den Schlüssel in der Hand habe, bin ich Besitzer. Ich übe dann die tatsächliche Gewalt oder Sachherrschaft über das Fahrzeug aus.

Daher sind die Verhältnisse bei einem Abgabehund einfacher zu bewerten, als bei einem durch die Ordnungsbehörde eingezogenen Hund! Denn nur durch die Entziehung geht das Eigentum nicht automatisch auf die Behörde über...da gibt es noch ein paar juristische Hürden zu nehmen. Daher argumentiert die Behörde natürlich zunächst bei einem Abgabehund, sie müsse nicht für die Aufwendungen und Kosten für die Unterbringung aufkommen. Außerdem ist ja gar nicht sicher dass der Hund ausgesetzt werden würde, wenn es kein TH in der Nähe gebe. Vielleicht würde dieser über Such&Find an andere abgegeben...
Bei einem entzogenen Hund kann man argumentieren, dass der Halter immer noch Eigentümer sei, da dieser das wirtschaftliche Verwertungsinteresse ja nicht aufgegeben hat sondern der Hund zwangsweise entzogen wurde. Damit hat der Halter für die Kosten des TH einzustehen. Er muss schließlich auch die Kosten für die Entziehung übernehmen.
Das Eigentum geht erst dann auf die Behörde über, wenn die Klagefrist verstrichen, oder eine letztinstanzliche verwaltungsgerichtliche Entscheidung getroffen wurde...mit der Entziehungsverfügung (ein schriftlicher Verwaltungsakt, auch bekannt als Ordnungsverfügung) kann die Verwertung durch das TH angeordnet werden. Somit geht die Sache in das Eigentum des TH über.

So, ich denke jetzt dürfte klar sein, womit ich meine Brötchen verdiene...
 
@Tom-Tom: Ich wollte Dich weder als User noch als Beamten keineswegs angreifen oder infrage stellen.

Das war auch nicht mein Gedanke! Mir ging es nur darum klarzustellen, dass ich nur ein einfacher User bin, auch wenn ich Beamter bin. Ich erwarte und will keine Extrawurst. Außerdem würde ich die eh nicht bekommen ;).

Mir ging/geht es nur darum, hier auf dem Boden der TATSACHEN zu bleiben und all diesen Spekulationen über Zeitungsinhalte und den teilweise emotionalen Äußerungen etwas Sachliches beizufügen.

Das ist ja auch völlig ok!

Und ich bleibe dabei: Jeder Vorfall, der bis ins Detail aufgeklärt wurde, kann helfen, einen nächsten zu verhindern. Leider geschieht dies so gut wie nie. Doch eigentlich müsste dieses im Interesse aller sein, nämlich

- der Behörden
- der Tierheime
- der Übernehmer von Tierheimhunden
- aller Hundebesitzer
- der gesamten Öffentlichkeit

Für den Teil der Behörde kann ich Dir versichern, dass es unser Wunsch ist, jede gefährliche Begegnung zu verhindern. Das ist nur leider ein Traum, denn hier müssen viele Organisationen und Personen an einem Strang ziehen. Wenn Du in "gewissen Kreisen" erwähnst das Du beim Ordnungsamt arbeitest, dann versuchen dich einige sofort an die Wand zu nageln! So wird ein vernünftiges Zusammenarbeiten unnötig erschwert. Und genau aus diesem Grund habe ich mich hier angemeldet! Ich möchte etwas Verständnis für die behördliche Sichtweise schaffen und deutlich machen, dass wir uns wirklich intensiv Gedanken machen und nicht nur stumpf nach Schema "F" vorgehen!

Und als Hundebesitzer bin da eh selbst betroffen!
 
@perro de presa

Vorab sei gesagt, dass während ich hier tagsüber poste, ich mich auf der Arbeit befinde. In meinem Fall bedeutet dies, dass ich einen 200 Mitarbeiter starken Betrieb leite. Konkret heißt das, dass ich unzählige Telefonate führe, Anweisungen gebe, Arbeiten selber erledige, mich um Fragen meiner Mitarbeiter/ innen kümmere und etc.

Ich habe nicht wie Du die Muße, mich über die Beiträge zu kümmern, als wären es Referate. Abgesehen davon, stellst Du keine Fragen, die ich beantworten könnte.

Abgesehen davon, gebe ich Dir den Rat, bei den Texten der anderen nicht so sehr zwischen den Zeilen zu lesen und bei selbsterstellten Texten weniger auf den "Pfiffigkeitsgrad" zu achten, sondern Dich um die wesentlichen Aussagen zu konzentrieren.

Wir fordern zum Schutz unserer Hunde eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, aber mißachten bereits bestehende Gesetze?

Ich kann nichts für Deine falschen Schlussfolgerungen. Wer sagt Dir denn, dass ich damit die Tierheimordnung meine und nicht allgemein die Vorgehensweise, die sich auch in der Tierheimordnung wiederspiegelt?

Zu zittierst mich selber noch mit folgender Aussage, die klarstellt, dass die Tierheimordnung nicht das Gesetz ist, sondern ihr Inhalt sich in dieser wiederspiegelt:

Diese Regularien wie z.B. die Tierheimordnung führen das durch, was im Tierschutzgesetz steht und gefordert wird.

Für mich persönlich ist daher die Tierheimverordnung mit dem Geist der Tierschutzgesetze geschrieben und die voreillige Einschläferung ohne vorherige Überprüfung des Hundes geht für mich nicht konform mit dem Tierschutzgesetzt.

Ich kann leider wie gesagt auch nichts dafür, wenn Du den Unterschied zwischen Ideen zu haben, Hypothesen und Thesen etc. nicht kennst und für es für Dich das Selbe ist, wenn ich allgemein Beispiele anführe und meine Meinung äußere, wie es sein könnte oder konkret erklären würde, dass jemand jenes oder dieses getan hat. Das nehmen ich halt so hin.

Unverschämt ist es allerdings, andere Leute als menschenverachtend darzustellen, nur weil sie für mehr Recht bzw. die Wahrung von tiersichen Rechten einstehen. Über die Strenge schlägst Du ganz deutlich mit Deinem Beispiel mit dem getötetem Kind. Hier hat sicher niemand den Tot des Kindes verharmlsot oder sich darüber lustig gemacht. Damit schießt Du ganz klar über das Ziel hinaus.

Was meine Erfahrungen mit gefährlichen Hunden angeht, dazu kannst Du nichts sagen. Ich weiß nicht, was Du für Erfahrungen gemacht hast, aber ich habe täglich Kontakt zu Hunden gehabt und habe weiterhin Kontakt, die laut Tierärzten und Therapeuten wegen ihrer Gefährlichkeit eingeschläfert werden sollten. Außer in einem Fall waren diese Beurteilungen völlig haltlos. In dem einen Fall dauert es längere Zeit, bis die Ursache erkanntwurde. Aber auch dieses Tier ist weit davon entfernt ein nicht tehrapierbare Hund zu sein.

Wenn ich mich den Regularien des Deutschen Tierschutzbundes verpflichte, die eine konkrete und strenge Vorgehensweise fordern, in der mehrer Experten das zu begutachtende Tier überprüfen sollen, aber man statt dessen ohne externe Hilfe diese Entscheidung trifft, dann ist dies selbstverständlich willkürlich. Man entscheidet dann nach eigenem Gutdünken und nimmt sich das Recht heraus, nach Bedarf und nach Lust und Laune mal dies oder mal das zu entscheiden.

Ich frage Dich mal, nach was für konkreten Kriterien Deiner Meinung nach das Tierheim Bonn die Situation beurteilt hat.
 
Ähem, jetzt muss ich mal wirklich klugscheissen.

Wir müssen zwei Begriffe auseinander halten:
  1. Eigentümer (hat das wirtschaftliche Verwertungsinteresse)
  2. Besitzer (hat die tatsächliche Sachherrschaft)
zu 1.: Der Eigentümer hat das wirtschaftliche Verwertungsinteresse, was bedeutet, er hat z.B. eine Sache gekauft und in sein Vermögen übernommen. Beispiel: Auto. Der Eigentümer wird beim Kfz "Halter" genannt.

Eigentumsverhältnisse sind mir schon klar, TomTom,
verdiene ja auch meine Brötchen:hallo:

Nur darum geht es bei dem von mir angedeuteten Konflikt zwischen Ordnungsbehörde
und Tierheimen, denke ich nicht.
Der Staat hat im Rahmen seiner Ordnungsaufgaben,
und der Führsorge für die Bürger und deren Lebensverhältnissen,
die "A-Karte" gezogen und ist z.B. für freilaufende, streunende Hunde zuständig.
Ist eigentlich in allen Ländern so, wenn auch mit unterschiedlichen Werten die man dabei ansetzt.
Wenn also z.B. ein Fall von Verwahrlosung, animal hording anliegt, so ist die Ordnungsbehörde
vernatwortlich, zuständig und somit auch Kostenträger.

Im Rahmen dieser Verantwortung ist er folglich im eigentlichen Sinne der Kostenverantwortliche.
Darum geht es aus meiner Sicht bei diesem Disput ziwschen Einrichtungen und Behörden.

Wenn nun ein Tierheim im Rahmen seines Tierschutzgedankens, einen Abgabehund aufnimmt,
und ich denke das es sonst wirkliche eine Menge Hunde geben würde die ausgesetzt würden,
dann könnte man auf den Gedanken kommen, dass sich die Ordnungsbehörde mit einem Beitrag beteiligen könnte.

Verstehst Du was ich sagen will, meine?
Ansonsten hast Du natürlich völlig Recht mit Deiner Schilderung,
wobei ich die Einziehung als Verwaltungsakt im Rahmen der Hundegesetze (nicht bei verwahrlosung,
Vorfällen oder begründeter Hinweise auf Aggression) doch eher als Enteignung sehe.
Aber das ist meine subjektive und als quasie bedrohter "Betroffener" nicht neutrale Ansicht.
 
Ach procten,
das Du so genau andere beurteilen kannst, weißt wer wieviel Muße hat und wofür hat,
dafür meine Anerkennung.

Erlaube mir das ich mich der Hoffnung ergehe,
in Anbetracht Deiner 2.400 Beiträgen hier, innerhalb von nicht mal 2 Jahren,
dass es Deinem Unternehmen gut geht und ihr Ausreichend Arbeit für die Mitarbeiter habt.

In Bezug auf Deine "neue" Deutung Deiner Aussage,
muss ich mich aber einmal loben,
diese Ausrede habe ich fast wörtlich bereits zuvor geschrieben gehabt.

Das Du davbon Ausgehst, dass die Tierheimverordnung im Geiste des Tierschutzgesetzes
geschrieben wurde, erscheint mir Angesichts der Tatsache das diese mehr als 5 Jahre vor
dem Gesetz kam, was endlich eine Verbesserung für die "Sache" Tier gebracht hat, eher
unwahrscheinlich.

Das Du mir vorwirfst ich würde etwas in Aussagen anderer reinlesen, oder auslegen,
aber mir dann dies vorwirfst:

@perro de presa

Unverschämt ist es allerdings, andere Leute als menschenverachtend darzustellen, nur weil sie für mehr Recht bzw. die Wahrung von tiersichen Rechten einstehen. Über die Strenge schlägst Du ganz deutlich mit Deinem Beispiel mit dem getötetem Kind. Hier hat sicher niemand den Tot des Kindes verharmlsot oder sich darüber lustig gemacht. Damit schießt Du ganz klar über das Ziel hinaus.

zeigt erneut Deine Unsachlichkeit und den Stil Deiner Diskussionsführung.
Ich habe keinem Menschenverachtung vorgeworfen, sondern mir das selbe Maß an Anteilnahme,
Mitgefühl gewünscht. Ich beklage die Kälte die hier teilweise gegenüber den Opfern und
Beteiligten zu Tage kommt.
Auch Deine Unterstellung Du oder andere hier Beteiligte würden mehr für Rechte der
Tiere eintreten als meine Person, weise ich zurück. Zudem verweise ich darauf das Du Dir
sicherlich nicht mal im Ansatz ein Urteil darüber erlauben kannst.

Auch habe ich nicht geschrieben man habe sich über das getötete Kind lustig gemacht.
Diese sophistischen Rhetorischen Taschenspielertricks solltest Du unterlassen, es erzeugt
nur unnötige Emotionen, die dann danach wieder beklagst und Dich als Opfer von Hexenverbrennungen
darstellst. Nur den Heinrich Kramer gibst aus meiner Sicht Du hier.

Ich schrieb das ich eine - aus meiner Sicht - gefährliche Tendenz hier sehe.
Das in einigen Kommentaren das Opfer verhöhnt wurde, und dies ist mit Verlaub meine
Ansicht. Das in einigen Fällen sogar drastisch die Opfer zu Tätern wurden kann man
ebenso nachlesen.

Da ich nicht denke, dass Du bisher (auch trotz aller Anfangs bemühten Versuche es Dir
näher zu bringen) mein "Ziel", meine Ansicht oder Motivation verstanden hast,
ergibt sich eigentlich das Du nicht beurteilen kannst, wann ich darüber hinaus bin.

Im übrigen zu meinen Fragen, dass sind die Sätze mit dem entsprechenden Satzzeichen am Ende (BEISPIEL siehe hier --> ? )
 
Hallo allerseits,

nach Durchlesen von knapp 20 Seiten dieses Threads gehen mir drei Gedanken nicht aus dem Kopf :

1.) Ich weiß, daß spätestens seit der letzten TSchG-Novellierung das Einschläfern von Hunden und Katzen in Tierheimen in D noch viel einfacher geworden ist, als es vorher ohnehin schon war. Und es _wird_ eingeschläfert (völlig jenseits einer zwingenden medizinischen Indikation, diese absolut außen vorgelassen). Es wird nur nicht an die "Glocke" gehängt. "Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf..."

Aus schlicht finanziellen und/oder Platzgründen. Das ist traurige Realität. Und dies wird weiter zunehmen.

2.) Ganz unabhängig davon, ob der Hund physisch oder psychisch krank war oder nicht (was ja _leider_ nicht mehr beurteilbar ist ohne tierärztl. Untersuchung / Gutachten), ich glaube, für ihn war es eine Barmherzigkeit, eingeschläfert zu werden, denn seine "Zukunftsperspektive" wäre welche gewesen ? Einzelhaft, Isolation, Einsamkeit.

3.) Wäre ich in der Situation von z.B. procten, würde ich mich auf die Socken machen (Düsseldorf und Bonn ist keine unüberbrückbare Distanz...) und mir das Tierheim persönlich anschauen und mir einen _persönlichen_ Eindruck verschaffen. Das kann sehr hilfreich sein und einem die Augen öffnen, in die eine oder andere Richtung.


...just my two cents...

PS : Der Pfleger und Alle, die in der Situation vor Ort waren, tun mir genauso leid wie der Hund und auch Derjenige, der dann die Entscheidung treffen musste (sofern er nicht aus Stein ist), in dessen Haut möchte ich auch nicht stecken.
 
...
...1.) Ich weiß, daß spätestens seit der letzten TSchG-Novellierung das Einschläfern von Hunden und Katzen in Tierheimen in D noch viel einfacher geworden ist, als es vorher ohnehin schon war. Und es _wird_ eingeschläfert (völlig jenseits einer zwingenden medizinischen Indikation, diese absolut außen vorgelassen). Es wird nur nicht an die "Glocke" gehängt. "Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf..."

Aus schlicht finanziellen und/oder Platzgründen. Das ist traurige Realität. Und dies wird weiter zunehmen. ....

...und weil das so ist, wenn es denn so ist, sollen diejenigen, denen solch eine entwicklung "gegen den strich geht" und die kritisch hinterfragen, die klappe halten (mal salopp ausgedrückt) ?
 
soka2000 schrieb:
...und weil das so ist, wenn es denn so ist, sollen diejenigen, denen solch eine entwicklung "gegen den strich geht" und die kritisch hinterfragen, die klappe halten (mal salopp ausgedrückt) ?
Wäre es aber nicht insgesamt sinnvoller, wenn diejenigen, denen das gegen den Strich geht, sich vor allem an die Stellen wenden würden, die u.a. Ursache dafür sind, dass die Situation im TS so ist, wie sie ist?

Ich meine, wir können ja jedes TH auf die Titelseite der Bild bringen, bei dem uns was nicht koscher vorkommt, und uns fürchterlich echauffieren. Aber das ändert doch nichts dran, dass die Vereine / Heime vielfach am Limit sind und einfach keine Wahl bleibt...

Es sind nicht die TH, die Gelder kürzen, keine Gesetze erlassen, die Vermehrung unterbinden etc.pp.
 
Verstehst Du was ich sagen will, meine?

Ich verstehe Dich voll und ganz! Daher gab ich ja den Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen und die Argumentation...

Ansonsten hast Du natürlich völlig Recht mit Deiner Schilderung, wobei ich die Einziehung als Verwaltungsakt im Rahmen der Hundegesetze (nicht bei verwahrlosung, Vorfällen oder begründeter Hinweise auf Aggression) doch eher als Enteignung sehe. Aber das ist meine subjektive und als quasie bedrohter "Betroffener" nicht neutrale Ansicht.

Jein... Eine Enteignung wird es erst, wenn der ursprüngliche Halter keine Rechtsmittel einlegt, oder eine letztinstanzliche verwaltungsgerichtliche Entscheidung (Urteil) vorliegt. Im ersten Fall stimmt der Halter quasi zu (kongruentes Verhalten), im Zweiten der Richter...

Aber auch bei den Entziehung des Hundes ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dazu muss sie geeignet, erforderlich und angemessen sein im rechtlichen Sinne. Also, weil Hundi auf den Gehweg kackt, darf man ihn nicht ins TH verbringen. Wenn Hundi aber sich in "Gefahr drohender Art und Weise" einem Menschen nähert schon, wobei da auch noch ganz andere Maßnahmen verhältnismäßig wären.
 
zitat: "Wäre es aber nicht insgesamt sinnvoller, wenn diejenigen, denen das gegen den Strich geht, sich vor allem an die Stellen wenden würden, die u.a. Ursache dafür sind, dass die Situation im TS so ist, wie sie ist?"

das eine tun und das andere nicht lassen, wäre auch eine möglichkeit.

aber in diesem fred ging es nicht um einen hund, der keinen platz hatte.
 
...
...1.) Ich weiß, daß spätestens seit der letzten TSchG-Novellierung das Einschläfern von Hunden und Katzen in Tierheimen in D noch viel einfacher geworden ist, als es vorher ohnehin schon war. Und es _wird_ eingeschläfert (völlig jenseits einer zwingenden medizinischen Indikation, diese absolut außen vorgelassen). Es wird nur nicht an die "Glocke" gehängt. "Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf..."

Aus schlicht finanziellen und/oder Platzgründen. Das ist traurige Realität. Und dies wird weiter zunehmen. ....

...und weil das so ist, wenn es denn so ist, sollen diejenigen, denen solch eine entwicklung "gegen den strich geht" und die kritisch hinterfragen, die klappe halten (mal salopp ausgedrückt) ?

Verba ita sunt intelligenda, ut res magis valeat quam pereat

Nein, und das hat Katzenschutz auch nicht mit einem Wort angedeutet!

Es macht doch wenig Sinn den Überbringer der schlechten Nachricht anzugreifen,
er ist nicht die Ursache der schlechten Nachricht, des Problems.

Wenn man etwas dagegen hat, es ändern will, muss sich gegen die Umstände an sich einsetzen,
nicht gegen die die diese Umstände Wahrheitsgemäß schildern.

Warum muss es immer so drastisch sein?
Warum aus jedem Hinweis eines Users (der nicht ins Konzept passt) so reagieren.
Damit tut man weder der Diskussion, den Tieren noch in diesem Fall dem Hund,
und schon gar nicht der Sache der Soka´s einen Gefallen,

Auch wenn es viele hier nicht wahrhaben wollen,
es nicht sehen können oder wollen,
es nicht in das Wunschbild oder die eigenen Aktivitäten passt,
die von Katzenschutz (und einigen anderen zuvor) beschriebenen Zustände sind
Deutsche Realität, nicht nur in Ungarn, Spanien und sonstwo, werden täglich Hunde getötet.

Diese Tatsache hilft weder dem AmBull in Bonn, noch einem der User die dies sagen,
sollte aber berücksichtigt werden wenn man über solche Sachen Diskutiert und eben
dann auch Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der wünschenswerten Handlungsweisen
und der täglichen Realität nehmen.
 
Ihr spekuliert alle !!

Lt. SabineW ist der Pfleger dieses Hundes fachlich nicht zu beanstanden. Da ich sowohl Sabine als auch ihre Arbeit kenne glaube ich ihr das unbesehen.

Wo steht übrigens, dass der Hund nach einem "Kind" geschnappt hat, ich habe da nur von einem 19-jährigen gelesen. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

Ich weiß nun nicht, wie viele von Euch im realen Leben schon Kontakt zu wirklich krankhaft
aggressiven Hunden hatten, schon erlebt haben dass sich diese Hunde ganz normal verhalten um dann grundlos (und das meine ich genau so wie ich es schreibe) zuzuschlagen ! Es sind keine Auslöser erkennbar, irgendetwas geht in deren Kopf
schief.

Wenn nun dieser Hund eingeschläfert wurde, so hat das TH mein vollstes Verständnis
dafür. Wer bitte möchte sich freiwillig nach einem solchen Vorfall um diesen Hund kümmern?
Für mich steht das Leben des Menschen nach wie vor über dem eines Hundes!
Wenn es bei Euch nicht so ist, dann finde ich das überaus traurig.

Überhaupt stelle ich hier vermehrt fest, dass das Mitgefühl überwiegend den Hunden gilt, weniger den Opfern selbiger. Wie hier glaube ich jeder weiß, liebe ich Hunde über alles, trotzdem hab ich die Realität noch nicht aus den Augen verloren.

Danke für diesen Beitrag, Du sprichst mir aus der Seele.
 
...
...1.) Ich weiß, daß spätestens seit der letzten TSchG-Novellierung das Einschläfern von Hunden und Katzen in Tierheimen in D noch viel einfacher geworden ist, als es vorher ohnehin schon war. Und es _wird_ eingeschläfert (völlig jenseits einer zwingenden medizinischen Indikation, diese absolut außen vorgelassen). Es wird nur nicht an die "Glocke" gehängt. "Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf..."

Aus schlicht finanziellen und/oder Platzgründen. Das ist traurige Realität. Und dies wird weiter zunehmen. ....

...und weil das so ist, wenn es denn so ist, sollen diejenigen, denen solch eine entwicklung "gegen den strich geht" und die kritisch hinterfragen, die klappe halten (mal salopp ausgedrückt) ?


Es ist so. Das ist Fakt. Nicht in jedem Tierheim, aber in vielen. Ich habe nicht geschrieben (oder gedacht), daß ich dies billige / akzeptiere. Im Gegenteil.

Aber es erklärt (für mich), wieso für einen Hund, der - würde man ihn nicht einschläfern, eine Stange Geld (tierärztliche Untersuchungen, Gutachten etc. pp) nötig wäre und der einen ggf. gar nicht vorhandenen DAUER-Isolationsplatz beanspruchen würde, kein Platz / kein Geld da ist.

Wenn es praktiziert wird, daß Tiere ohne jede Indikation eingeschläfert werden, weil sie bspw. sehr schlechte Vermittlungschancen haben (sprich, auf Dauer Geld kosten und Platz "blockieren"), ist die Konsequenz in diesem "Fall" irgendwie klar, leider - oder ?


PS :
Was macht denn ein Tierheim, welches für Beschlagnahmungen durch das Ordnungs-/Vet.-Amt und für Fundtiere gemäss Vertrag mit der entsprechenden Stadt / Gemeinde Plätze freihalten MUSS, wenn das Tierheim brechend voll ist ? Was denkst Du, was gemacht wird ?

Wieviele Tierheime haben denn hier beispielsweise bereits JETZT - also lange VOR den berühmten Sommerferien - schon reihenweise Aufnahmestopps ?
 
Verstehst Du was ich sagen will, meine?

Ich verstehe Dich voll und ganz! Daher gab ich ja den Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen und die Argumentation...

Ja ich denke das wir uns verstehen,
aber darf ich eingrenzen auf die Gesetzliche Argumentation?

Dies ist doch das eigentliche Problem in vielen Fällen rund um den Tierschutz.
Es geht letztlich um Geld.
Da es Ländersache ist, diese das an die Kommunen weitergeben, die Kommunen Pleite sind,
haben wir erhebliche Probleme.
Wenn ich einen Amtsvet. Benachrichtige wegen Tierschutzvergehen, dann geht im Amt
und damit auch beim "Angestellten" Amtsvet. erstmal der Taschenrechner an.
Können wir uns die (um ein junges Beispiel zu nehmen) eigentlich erforderliche Räumung
der Kaserne in Vitzeroda, wo über 100 Hunde in unsäglichen Umständen vegetieren leisten.
Antwort, nein, also wir machen einen auf die drei Affen.
So ist das auch mit vielen Tierheimen, da gibt es die fetten (meist in Metropolen) die
Millionen Vermögen haben, aber die meisten krebsen und erledigen staatliche Aufgaben.
Wenn der Staat Tierschutz ins Grundgesetz aufnimmt, darf das nicht nur ein Wort,
eine gedruckte Zeile sein, dann muss er handeln und Verantwoortung zeigen.
Dann muss auch mal die Ursache, also z.B. ein fehlendes Heimtierzuchtgesetz angepackt werden.

TomTom1977 schrieb:
Ansonsten hast Du natürlich völlig Recht mit Deiner Schilderung, wobei ich die Einziehung als Verwaltungsakt im Rahmen der Hundegesetze (nicht bei verwahrlosung, Vorfällen oder begründeter Hinweise auf Aggression) doch eher als Enteignung sehe. Aber das ist meine subjektive und als quasie bedrohter "Betroffener" nicht neutrale Ansicht.

Jein... Eine Enteignung wird es erst, wenn der ursprüngliche Halter keine Rechtsmittel einlegt, oder eine letztinstanzliche verwaltungsgerichtliche Entscheidung (Urteil) vorliegt. Im ersten Fall stimmt der Halter quasi zu (kongruentes Verhalten), im Zweiten der Richter...

Aber auch bei den Entziehung des Hundes ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dazu muss sie geeignet, erforderlich und angemessen sein im rechtlichen Sinne. Also, weil Hundi auf den Gehweg kackt, darf man ihn nicht ins TH verbringen. Wenn Hundi aber sich in "Gefahr drohender Art und Weise" einem Menschen nähert schon, wobei da auch noch ganz andere Maßnahmen verhältnismäßig wären.[/QUOTE]

Verhältnismäßigkeit, Ermessensspielraum, Verordnungsgrundlage, bestehende Gesetze.
Puhhh, lass uns dies Thema besser mal an anderer Stell im speziellen angehen.

Ich habe selbst, und in über 100 Fällen die ich betreut habe, sachen erlebt die einen Stock
konservativen, Wertbasierenden, und Gläubigen Anhänger unseres Rechtsstaates (mich)
vom absoluten Gegenteil überzeugt haben (siehe jetzt auch Thüringen).
Als Beispiel NRW (liegt uns ja beiden), die Erlasse der Herren Kreckeler und des Ministerialrates
Hülsenbusch (Lüdenscheid Erlass vom 12.10.05 - VI-7-78.01.54 vom Mai 2006 und der unter
meiner Mitwirkung entstandene Erlass vom 16.01.2007 zur Rassenliste/Alano) sind
zumindest Rechtsbeugung und in der Durchsetzung rechtswidrig. Wir haben ein Bestimmtheitsgebot,
dazu sind Erlasse mit direkter Wirkung auf dritte veröffentlichungspflichtig um Rechtskraft
zu erlangen.
Was im zuge dieser Erlasse, aus Unwissenheit, Willkür (siehe oben procten ich bin mit der Bedeutung bewußt)
und Unfähigkeit von einzelnen Ordnungsämtern/Mitarbeitern in NRW veranlasst wurde ist
alles nur kein rechtlich Einwandfreier und das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtende
Handlungsweise. Dann sehe ich es schon als eine Enteignung an,
oder zum Glück in den meisten Fällen nur der Versuch dazu.
 
sorry - katzenschutz und Perro de presa

ich habe nur nachgefragt und niemanden angegriffen.
 
soka2000 schrieb:
...und weil das so ist, wenn es denn so ist, sollen diejenigen, denen solch eine entwicklung "gegen den strich geht" und die kritisch hinterfragen, die klappe halten (mal salopp ausgedrückt) ?
Wäre es aber nicht insgesamt sinnvoller, wenn diejenigen, denen das gegen den Strich geht, sich vor allem an die Stellen wenden würden, die u.a. Ursache dafür sind, dass die Situation im TS so ist, wie sie ist?

Ich meine, wir können ja jedes TH auf die Titelseite der Bild bringen, bei dem uns was nicht koscher vorkommt, und uns fürchterlich echauffieren. Aber das ändert doch nichts dran, dass die Vereine / Heime vielfach am Limit sind und einfach keine Wahl bleibt...

Es sind nicht die TH, die Gelder kürzen, keine Gesetze erlassen, die Vermehrung unterbinden etc.pp.


ich finde es vollkommen daneben hier die tierheime einen strick zu drehen, und vorallem in solche fällen, da liegt ein von den besten mitarbeiter/gassigänger im spital (fällt somit aus für sehr viele hunden), der hund der offensichtlich nicht ganz frisch im kopp war, wurde erlöst. und ich nehme echt an, bin mir fast sehr sicher, das diese entscheidung niemanden leicht gefallen ist, zudem ich mich vorstellen kann das da nicht nur 1 person sein ok oder veto gegeben hat, da waren mehrere u.a. zuschauer die gleicher meinung waren.

Und warum sollte mann wegen einem papiertiger, einen unberechenbarer hund ( egal warum er unberechenbar ist) in einzel verwahrung aufbewahren, futter über den zaun werfen und putzen mit dem wasserschlauch???? Irgendwie gehen mich hier relationen verloren.

soviele problemlose hunden sitzen hinter gitter und warten, die sollten nicht leiden unter artgenossen die nicht klar kommen mit unsere umwelt.
 
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Öffnungszeiten Donnerstag – Samstag 14–17 Uhr 1. Sonntag im Monat 13–16 Uhr Sonntag – Mittwoch und an Feiertagen geschlossen Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Telefonzeiten: Mo: 14-17 und 18-21 Uhr Di-Fr: 9-12 und 18-21 Uhr Sa: 18-21 Uhr, So: 13-19 Uhr...
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chiquita
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chiquita
Higgins
Hätte mich auch gewundert, wenn nicht :D schön zu lesen.
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BlackCloud
BlackCloud
chiquita
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chiquita
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