Ich habe gerade folgenden Beitrag geschrieben:
Sehr geehrter Herr Minister,
in Ihrem Gesetzentwurf werden Hunderassen aufgezählt die "ABSTRAKT" gefährlich sein sollen. Jedenfalls wird es so in fast allen Gerichtsurteilen als Begründung formuliert. Seit 1991 hat Bayern ein "Kampfhundegesetz" und die meisten Bundesländer sei 2000, inkl. der Bundesrepublik mit 4 Hunderassen. Es ist aber bis heute keinem Politiker oder Richter gelungen in Ihren Formulierungen die tatsächliche Gefährlichkeit dieser Hunderassen zu belegen, sondern man spricht nach 19 bzw. 10 Jahren immer noch von der abstrakten Gefahr. Ich frage Sie, wie nennt sich die Gefährlichkeit den anderen Hunderassen oder wird bei diesen Rassen die Gefährlichkeit ausgeschlossen, wenn nicht, dann frage ich Sie , wie wollen Sie die Bevölkerung vor diesen Tieren schützen?
Da oft auf die erhöhte Beisskraft hingewiesen wird, frage ich Sie, wo dazu die Studien sind? Ebenso wird über die Bemuskelung dieser Hunde die Gefährlichkeit definiert, aber welche Muskelpakete verbergen sich hinter einem langen Fell (Schäferhund,Bobtail usw.)?
Auch sehr gern wird in Urteilsbegründungen der Gerichte auf die Akzeptanz der Bevölkerung des Schäferhundes gegenüber der sogenannten Kampfhunde hingewiesen da deren Halter und Züchter über eine längere Erfahrung verfügen. Es wird aber ausser acht gelassen, das z.B. der Bullterrier schon 1877 nach Deutschland kam und er bis 1925 auch als Polizeihund in Deutschland diente.
Um der Bevölkerung Sicherheit vor zu gaukeln soll wieder ein Gesetz erlassen werden ohne das Studien der Wissenschaftler, Verhaltensforscher usw., die es mittlerweile weltweit gibt, berücksichtigt werden. Es sind in den Bundesländern verschiedene Hunderassen als ABSTRAKT gefährlich eingestuft worden, wobei es vorkommt das auf der einen Straßenseite der Rottweiler gefährlich ist, aber auf der anderen nicht und umgekehrt der Staff. Bullterrier.
Ich hoffe, dass in Deutschland über kurz oder lang doch Vernunft und normales Denken einzieht.
Mit freundlichen Grüßen
Harry S.