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Hi!

In dem ganzen Hü und Hott wäre es sicherlich nicht unerheblich zu wissen, ob nun dein Mietvertrag mit der "eigentlichen Vermieterin" zustande kam oder mit der Gesellschaft.
Ist er mit der "eigentlichen Vermieterin" zustande gekommen, dann hat schließlich dein Vermieter nicht gewechselt, lediglich die Verwaltung. Und da kommt dann auch nix in Betracht wie "Wenn es einem erlaubt ist, müssen sie es auch anderen erlauben."

Zudem weiß - lt. deiner Aussage, die hoffentlich auch gut bezeugt werden kann - dann denie Vermieterin schon die ganze Zeit über von deiner Hundehaltung.

Einziges Problem könnte dann noch die Rasse sein, zu der deine Hunde gezählt werden.
Und das wird recht unterschiedlich bewertet von Fall zu Fall - sprich Richter zu Richter.

Tharin
 
Hallo Tharin,

der Mietvertrag kam damals durch die Verwaltungsfirma zustande, aber die Vermieterin wurde auch namentlich genannt.
Die Vermieterin selber weiß nichts von unseren Hunden zumal sie in Glücksstadt wohnt und wir in Kiel. Wie gesagt, wenn es Problme gibt, wende ich mich an die Marklerin.

MFG Manu+Bullis
 
Wohnungbaugesellschaft bzw. Hausverwaltungen sind ein Kapitel für sich.
Als erstes würde ich mich in Sachen Gewohnheitsrecht schlau machen. Da die Gesellschaft mehrmals gewechselt hat, ist nicht nachzuvollziehen, was bekannt ist und was nicht. Wenn es eine mündliche Absprache damals mit der Maklerin gab ist das eine Vereinbarung (auch in mündlicher Form). Gibt es für die Aussage der Maklerin Zeugen? Sollte die neue verantwortliche Gesellschaft andere Statuten haben, muss sie diese kundtun. Tut sie dass nicht, akzeptiert sie die vorherigen Mietbedingungen.
Gab es bei der Übernahme durch die neue Hausverwaltung irgendwelche neuen Hausordnungen?
Was steht in Eurem Mietvertrag? Ist dort die Hundehaltung ausdrücklich verboten oder wird das Thema Tiere ausgeschwiegen?
Soweit wie ich es verstanden habe, kommt die Vermieterin (Eigentümerin der Wohnung) mit. Warum kommt sie überhaupt? Hat sie die Wohnung erst vor Kurzem gekauft oder ist da was Anderes im Busch?
Vielleicht ist es eine gute Idee, deinen Hund wirklich erstmal zu Deiner Mutter zu bringen und dann die Vermieterin abzuklopfen. Wer weiss, vielleicht gibt es ja eine gütliche Einigung. Wenn nicht, der Klageweg dauert lang, bis dahin hast Du mindestens 3 neue Wohnungen.
 

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Puh da bin ich ja erleichtert, schön das es ihm sonst so gut geht!
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***Yve***
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Mach dir mal keinen Kopp, Manu! Wenn ich bei 'ner Vorkontrolle so 'ne "tiergerechte" Behausung sehe, ist mir das allemal lieber als ein Schauraum Marke "Meister Propper". Gruß Wolfgang Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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