Wohnungbaugesellschaft bzw. Hausverwaltungen sind ein Kapitel für sich.
Als erstes würde ich mich in Sachen Gewohnheitsrecht schlau machen. Da die Gesellschaft mehrmals gewechselt hat, ist nicht nachzuvollziehen, was bekannt ist und was nicht. Wenn es eine mündliche Absprache damals mit der Maklerin gab ist das eine Vereinbarung (auch in mündlicher Form). Gibt es für die Aussage der Maklerin Zeugen? Sollte die neue verantwortliche Gesellschaft andere Statuten haben, muss sie diese kundtun. Tut sie dass nicht, akzeptiert sie die vorherigen Mietbedingungen.
Gab es bei der Übernahme durch die neue Hausverwaltung irgendwelche neuen Hausordnungen?
Was steht in Eurem Mietvertrag? Ist dort die Hundehaltung ausdrücklich verboten oder wird das Thema Tiere ausgeschwiegen?
Soweit wie ich es verstanden habe, kommt die Vermieterin (Eigentümerin der Wohnung) mit. Warum kommt sie überhaupt? Hat sie die Wohnung erst vor Kurzem gekauft oder ist da was Anderes im Busch?
Vielleicht ist es eine gute Idee, deinen Hund wirklich erstmal zu Deiner Mutter zu bringen und dann die Vermieterin abzuklopfen. Wer weiss, vielleicht gibt es ja eine gütliche Einigung. Wenn nicht, der Klageweg dauert lang, bis dahin hast Du mindestens 3 neue Wohnungen.