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Vrania
... wurde gelöscht.
In Niederösterreich gelten alle Mischungen mit Staff als Listenhunde.
Ohne Abstammungsnachweis schon sowieso. Und da der Bully keine anerkannte Rasse ist, würde ein Abstammungsnachweis ohnehin m. W. nicht anerkannt.
"(4) Bestehen bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Zweifel, ob der Hund unter die obigen Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein Sachverständigen-Gutachten vorzulegen, aus dem unter Zugrundelegung von Zuordnungskriterien wie Erscheinungsbild, Wesen, Bewegungsablauf hervor zu gehen hat, dass der Hund nicht unter die obigen Bestimmungen fällt"
Also such dir, wie die anderen schon geschrieben haben einen Sachverständigen (das ist KEIN normaler Tierarzt) und versuch da dein Glück.
"Als Sachverständige im Sinne des § 2 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes, gelten jedenfalls gerichtlich beeidete Sachverständige aus dem Fachgebiet Veterinärmedizin, welche in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen sind. Tierärzte gemäß Tierärztegesetz sind ebenfalls Sachverständige im Sinne des § 2 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes."
Aber sinnvoller wärs halt gewesen sich vor der Anschaffung zu informieren.
Zitate sind aus dem NÖ Hundehaltegesetz
Ohne Abstammungsnachweis schon sowieso. Und da der Bully keine anerkannte Rasse ist, würde ein Abstammungsnachweis ohnehin m. W. nicht anerkannt.
"(4) Bestehen bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Zweifel, ob der Hund unter die obigen Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein Sachverständigen-Gutachten vorzulegen, aus dem unter Zugrundelegung von Zuordnungskriterien wie Erscheinungsbild, Wesen, Bewegungsablauf hervor zu gehen hat, dass der Hund nicht unter die obigen Bestimmungen fällt"
Also such dir, wie die anderen schon geschrieben haben einen Sachverständigen (das ist KEIN normaler Tierarzt) und versuch da dein Glück.
"Als Sachverständige im Sinne des § 2 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes, gelten jedenfalls gerichtlich beeidete Sachverständige aus dem Fachgebiet Veterinärmedizin, welche in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen sind. Tierärzte gemäß Tierärztegesetz sind ebenfalls Sachverständige im Sinne des § 2 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes."
Aber sinnvoller wärs halt gewesen sich vor der Anschaffung zu informieren.
Zitate sind aus dem NÖ Hundehaltegesetz