Allgemeine Fragen zur AnschaFFung eines Listenhundes

  • 28. April 2024
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Hi Darla ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zunächst einmal solltest Du von Anfang an mit dem Hund auf einen Hundeplatz/Hundeschule gehen, z. B. zur Welpenspielstunde und zur Sozialisierung.

keine Angst, so ganz bin ich auch kein AnFänger mehr was die Hundehaltung angeht. Immerhin habe ich meinen Hund auch ganz ohne Hundeschule wunderbar hinbekommen.
Will damit nur sagen, dass ich eben kein Laie bin und mich schon ausreichend mit Hunden auskenne um einen Hund gut zu sozialisieren. Welpenspielstunde und richtige Sozialisierung ist somit eine selbstverständliche Grundvorraussetzung bei einer WelpenanschaFFung ;)
Nur eben habe ich 0 Ahnung von Gesetzen wie man merkt. Aber Übung macht den Meister und irgendwann muss man ja damit anFangen ;)

Ich habe eben einen "normalen" Hund und habe eben nie irgendwas machen müssen, irgendwelche AuFlagen oder sonstiges gehabt, daher bin ich eben totaler Laie was das angeht.
 
Du ich bin ganz ehrlich... ich habe keine Ahnung was das Für AuFlagen sind.... hoFFendlich blamiere ich mich jetzt nicht total ...
 
Du ich bin ganz ehrlich... ich habe keine Ahnung was das Für AuFlagen sind.... hoFFendlich blamiere ich mich jetzt nicht total ...

Tust Du nicht. ;)

Lies mal das LHG NRW:



§ 11
Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
 
Huhu,

ja also dass ein Hund versichert sein muss weiß ich. Als ich damals anFing mit der Hundehaltung sagte man mir dass ich keine Sachkunde brauche...
 
Huhu,

ja also dass ein Hund versichert sein muss weiß ich. Als ich damals anFing mit der Hundehaltung sagte man mir dass ich keine Sachkunde brauche...

Wann hast Du angefangen mit der Hundehaltung? Für die Sachkunde müsstest Du mindestens 3 Jahre vor Inkraft treten der LHV von 2000 nachweislich Hunde gehalten haben, um befreit zu werden.
 
Huhu,

ich habe Luna Mitte 2000 bekommen. Damals war ich 13 Jahre jung :D
 
Ich habe vor sie in den nächsten Monaten deFinitiv zu machen. ;)
 
keine Angst, so ganz bin ich auch kein AnFänger mehr was die Hundehaltung angeht. Immerhin habe ich meinen Hund auch ganz ohne Hundeschule wunderbar hinbekommen.
Will damit nur sagen, dass ich eben kein Laie bin und mich schon ausreichend mit Hunden auskenne um einen Hund gut zu sozialisieren. Welpenspielstunde und richtige Sozialisierung ist somit eine selbstverständliche Grundvorraussetzung bei einer WelpenanschaFFung

Danach hört sich Deine vorab gemachte Aussage gar nicht an, für mich eher als notwendiges Übel.

Ab dem 6. Lebensmonat muss ich dann eine Hundeschule besuchen

Oder muss ich unbedingt ne Unterordnung oder so machen?

Ich muss zu dieser Hundeschule bis zum 2. Lebensjahr gehen, also insgesammt 1,5 Jahre lang.

Müssen musst Du gar nichts, ausser die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Ich bin mit meinem Hund seit über 11 Jahren auf dem Hundeplatz und gehe immer noch hin, weil er gerne hin geht und seinen Spaß hat - auch wenn nicht mehr alles möglich ist.

Angefangen über Agility, Obedience, Tunierhundesport, Unterordnung inkl. Begleithundeprüfungen, Team Tests, Westenstests alles durchlaufen.
 
Hi,

hab den Thread zu spät gelesen.
Wir wohnen in Lev und háben einen Kat. 1. Hund. Aber Pete hat dir ja schon alle relevanten Namen genannt. Wenn du noch andere Fragen speziell zur Leverkusener Handhabung hast, kannst du dich gerne melden.

Liebe Grüße

Katja
 
Danach hört sich Deine vorab gemachte Aussage gar nicht an, für mich eher als notwendiges Übel.


Was genau meinst du damit?

KAtja, das ist ein ganz liebes Angebot, sollte ich noch Fragen bezüglich Lev. haben, spreche ich dich mal an :)
 
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