Die Bezeichnung der Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial soll nicht im Gesetz,
sondern durch den Regierungsrat auf Verordnungsstufe erfolgen. Dies ermöglicht es, die
Liste rasch an veränderte Gegebenheiten und neue Erkenntnisse anzupassen. So kann nicht
ausgeschlossen werden, dass künftig andere – heute noch kaum verbreitete – Rassen in
den Fokus geraten, was eine flexible Anpassung der Rasseliste erfordern würde.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist vorgesehen, folgende Rassetypen auf der Liste aufzuführen:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler und andere Molossoide,
die ausgewachsen über 25 kg schwer werden (zum Beispiel Bullmastiff, Fila Brasileiro,
Bordeaux Dogge, American Bulldog).