Wenn Behörden beschlagnahmen, zahlen vorab die Behörden an den TSV. Die Behörden können dann nach Abschluss des Beschlagnahmeverfahrens die Kosten dem Ex-Halter in Rechnung stellen. Dem TSV entstehen keine Kosten.
LG
Ganz so einfach ist das nicht immer. Die Kosten werden dem TSV nur dann erstattet, wenn dieser TSV mit der Stadt/Gemeinde einen Vertrag hat, Tiere für sie in Obhut zu nehmen.
Übernimmt ein Verein also quasi "freiwillig" soviele Tiere auf einmal, ist nicht immer gewährleistet, dass die Kosten für die Tiere übernommen werden. Aus dem Bericht geht nur hervor, dass es in der Stadt kein eigenes Tierheim gibt. Ob nun der TSV für die Komune "arbeitet", ist nicht ganz klar.
In diesem Fall sitzen z.B. die meisten Tiere im Städtischen Tierheim, wo die Kosten von der Stadt getragen werden, während einige auf Pflegeplätzen eines Vereins auf eine Entscheidung des Gerichts warten, ob sie zum Besitzer zurück müssen oder nicht. Der Verein bekommt bis dahin die Kosten nicht erstattet.
In diesem Fall hat der Besitzer bei der Beschlagnahmung die Tiere dem Verein überschrieben. Auch dann muss der Verein die Kosten allein aufbringen:
In der Praxis nehmen häufig TSVs Tiere aus Beschlagnahmungen auf, auch wenn sie dafür eigentlich gar nicht zuständig sind und deshalb auf den Kosten sitzen bleiben. Denn viele haben zumindest das Gefühl, dass Behörden schneller agieren, was Räumungen anbelangt, wenn sich jemand zur Aufnahme der Tiere bereit erklärt. Das zu beweisen ist natürlich schwierig....