Wäre mir nicht bekannt, aber wer hat schon das nötige Grundstück dafür.
Da greift mWn das Tierseuchengesetz und ich glaube, es gibt noch ein Gesetz bezüglich Kadaverbeseitigung. "Wegen Grundwasser" darf nur in Wasserschutzgebieten kein Tier im Garten verbuddelt werden.