@Crabat
Du weißt genau, dass es nicht nur um Steuerhinterziehung geht.
Und klar, kann man dann alles, was daraus folgt, auf die doofen Gesetze schieben.
Aber: ist der Hund korrekt angemeldet, ist es ein Leichtes, das nachzuweisen bzw. idealerweise die Nachweise stets dabeizuhaben.
Das finde ich nicht unzumutbar. Sich daran nicht zu halten, auch wenn man es könnte, ist schon dämlich, zumal wenn man weiß, bzw. als Halter eines korrekt angemeldetem Hundes wissen könnte, dass der Hund dann kurzfristig eingezogen werden kann, wenn man sich nicht dran hält.
Die Panik, die man dann schiebt, mag noch so verständlich sein - sie geht trotzdem auch auf den Besitzer zurück, der es verpennt hat.
Anderenfalls kann man gleich sagen, die Gesetze sind so schlimm, da isses ja verständlich, wenn einer den Hund gar nicht oder falsch anmeldet, um keine Auflagen zu haben.
Wenn der Hund dann eingezogen wird, dann ebenfalls klar wegen der Gesetze, aber irgendwo... :nixweiss