Essen: Hund im Schafgehege - Halter greift Polizei an

  • 23. April 2024
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Halter, die die Welt in keinster Weise braucht :wand:.
Wieder so ein Fall, wo ich auf die "volle Härte des Gesetzes" hoffe.
Aber wahrscheinlich wieder mal vergeblich...:rolleyes:
 
Naja, er hatte vermutlich einfach Angst um seinen Hund. Wenn er für den Hund „Ausweispapiere“ vorlegen sollte, war es vermutlich ein Listenhund? Oder welche Papiere muss ein Halter von anderen Rassen in NRW dabei haben?
Würde ich meinen Listenhund in einen Dienstwagen steigen lassen? Hell no! Widerstand gg Beamte endet zwar selten gut, aber die Panik ist durchaus den Gesetzen und dem Umgang geschuldet.
Ich denke mir das auch immer, wenn Listenhundhalter sich nach einem Unfall entziehen. Ja, das ist assi. Aber dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt, ist leider das geringere Übel für den Hund.
 
Naja, er hatte vermutlich einfach Angst um seinen Hund. Wenn er für den Hund „Ausweispapiere“ vorlegen sollte, war es vermutlich ein Listenhund? Oder welche Papiere muss ein Halter von anderen Rassen in NRW dabei haben?
Man braucht für einen 20/40er Hund einen Sachkundenachweis. Denn hier in NRW gelten auch für Hunde über 20kg oder 40cm gewisse Vorschriften laut Landeshundegesetz.
 
Muss man den dabei haben? Kassieren die den Hund, wenn der fehlt?
 
Muss man den dabei haben? Kassieren die den Hund, wenn der fehlt?
Nein ;) Ich muß hier gar nichts mitführen, ich hab auch nichts was ich mitführen könnte. Die Sachkunde hab ich ja schon damit belegt, das ich seit Jahrzehnten Hunde halte.
Wird ein Listenhund gewesen sein, wie du sagtest...
 
Naja, in Köln bekommst du nen Schein, dass du den Sachkundenachweis für 20/40er Hunde hast und den musst du auch bei Kontrolle vorzeigen, sonst zahlst du ne Strafe. Kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, würd ich dann mal so sagen. Einkassiert wird deswegen aber kein Hund.
 
Naja, in Köln bekommst du nen Schein, dass du den Sachkundenachweis für 20/40er Hunde hast und den musst du auch bei Kontrolle vorzeigen, sonst zahlst du ne Strafe. Kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, würd ich dann mal so sagen. Einkassiert wird deswegen aber kein Hund.
Also einen schriftlichen Nachweis bekommst du hier auch, aber den mußt du -im Gegensatz zur Haltererlaubnis bei Listenhunden- nicht mit dir rumtragen..steht auch in den Kölner Vorschriften nirgends..zumindest hab ich dazu nichts gefunden. Ich muß da mal ne Bekannte mit Setter fragen,ob die den immer dabei hat bzw. haben muß.
 
Im Text steht ja was von Verstoß gegen das Listenhundgesetz

Klar, ging dem der Ar.sch auf Grundeis
 
Also ich hab mal nachgeschaut unter den Kölner Verwaltungsvorschriften..da steht nichts davon das der Sachkunde Nachweis bei sich zu führen ist. Ist auch nicht machbar, weil man auch sachkundig ist wenn man mehr als 10 Jahre große Hunde gehalten hat, da muß man auch keinen ablegen, sprich keinen Nachweis.
 
Ne, da steht Landeshundegesetz. Und das Hetzen von Tieren ist auch bei normalem Hund ein Verstoß.
 
So hab mal gefragt, es stimmt, man muß tatsächlich den Nachweis der Sachkunde mit sich führen, snst gibbet saures :eek: Jeder kocht da scheinbar nicht nur bei den Listis sein eigenes Süppchen.
Und neu ist wohl auch, wenn man 2 Jahre keinen Hund hatte, muß man wieder einen Test machen..unfassbar.
 
Ist egal, laut diesem Bericht war es ein „Pitbull“.



@bxjunkie - ich weiß das auch nur, weil mein Nachbar damals Strafe zahlen musste. Hat er mir erzählt.
 
In dem Fall wurde der Hund aber nicht eingezogen, weil er ein pitbull war und Schafe gejagt hatte - sondern weil er ein pitbull war, der nicht angemeldet war...

Da konnte dem Typen zwar durchaus der ***** auf Grundeis gehen, aber nur an den unfairen Gesetzen hat es in dem Fall wohl
nicht gelegen...
 
Da konnte dem Typen zwar durchaus der ***** auf Grundeis gehen, aber nur an den unfairen Gesetzen hat es in dem Fall wohl
nicht gelegen...
Weil ein anderer Hund wegen Steuerhinterziehung auch eingezogen worden wäre? ;)

EDIT: Abgesehen davon, steht dort nicht dass er nicht angemeldet war, sondern nur dass er seine Papiere nicht dabei hatte.
 
EDIT: Abgesehen davon, steht dort nicht dass er nicht angemeldet war, sondern nur dass er seine Papiere nicht dabei hatte.

Das reicht aus, um den Hund kurzzeitig einzuziehen. Ist zumindest in Köln so. Dann musst du zum jeweiligen Tierheim und bekommst den Hund nur gegen eine Gebühr und Vorzeigen der Papiere den Hund wieder ausgehändigt.
 
EDIT: Abgesehen davon, steht dort nicht dass er nicht angemeldet war, sondern nur dass er seine Papiere nicht dabei hatte.
Die er aber dabei haben muss, und das weiß er auch, wenn er den Hund korrekt angemeldet hat, richtig?
Also wurde er nicht nur wg. der doofen Gesetze, sondern auch wg. des doofen Halters mitgenommen.
 
@Crabat

Du weißt genau, dass es nicht nur um Steuerhinterziehung geht.

Und klar, kann man dann alles, was daraus folgt, auf die doofen Gesetze schieben.

Aber: ist der Hund korrekt angemeldet, ist es ein Leichtes, das nachzuweisen bzw. idealerweise die Nachweise stets dabeizuhaben.

Das finde ich nicht unzumutbar. Sich daran nicht zu halten, auch wenn man es könnte, ist schon dämlich, zumal wenn man weiß, bzw. als Halter eines korrekt angemeldetem Hundes wissen könnte, dass der Hund dann kurzfristig eingezogen werden kann, wenn man sich nicht dran hält.

Die Panik, die man dann schiebt, mag noch so verständlich sein - sie geht trotzdem auch auf den Besitzer zurück, der es verpennt hat.

Anderenfalls kann man gleich sagen, die Gesetze sind so schlimm, da isses ja verständlich, wenn einer den Hund gar nicht oder falsch anmeldet, um keine Auflagen zu haben.

Wenn der Hund dann eingezogen wird, dann ebenfalls klar wegen der Gesetze, aber irgendwo... :nixweiss
 
Die er aber dabei haben muss, und das weiß er auch, wenn er den Hund korrekt angemeldet hat, richtig?
Also wurde er nicht nur wg. der doofen Gesetze, sondern auch wg. des doofen Halters mitgenommen.

Also ich hab trotz der Gesetzeslage beim Gassi Taccos Papiere auch nicht dabei. Da müsste ich ja immer mit Tasche oder Hosen, wie ich sie aus meiner Kindheit vom kleinen Maulwurf kenne, losziehen.
Mit zwei auch wegen der Gesetzeslage angeleinten Hunde, bekomme ich das nicht hin und in meinen Augen ist es ein9Zumutung.
 
Anderenfalls kann man gleich sagen, die Gesetze sind so schlimm, da isses ja verständlich, wenn einer den Hund gar nicht oder falsch anmeldet, um keine Auflagen zu haben.
Ist es mMn auch. Ist trotzdem falsch, da es den Hund gefährdet.
Ich wurde ja auch schonmal aufgefordert den Hund in ein Dienstfahrzeug zu laden. Und der hatte nichts verbrochen. Die Papiere die ich angeblich dabei haben hätte müssen, gab es nicht, weil mein Hund nicht wie einfach behauptet ein Pit Bull war. Da das aber einfach als Fakt behauptet wurde, hatte ich keine Papiere dabei. Logischerweise.
Ich war in absoluter Panik.
Nur dass das bei mir anders endete als bei diesem Halter.
Also ja, ich kann verstehen dass man dabei durchdreht.
 
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Nee, sie sagt schon: Der "sei sicher nicht" unter dem Auto vorgekommen, dafür war er viel zu faul!" Vielleicht war er auch schon taub und tatterig und wollte einfach gerade gehen, als der Hund vorbeikam, weil er diesen gar nicht bemerkt hatte... Einen Hund, der angeleint unter das Auto kriecht...
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Ich denke,der Hund hat in die Zehen gebissen,und dabei hat es auch die Nägel erwischt.Und die Zeitung macht da so eine blöde Überschrift raus.
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Ich verschiebe mal ins passende Unterforum.
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