Essen: Hund im Schafgehege - Halter greift Polizei an

Ja, die Gesetze sind doof und bescheuert, aber bevor ich dem Wuffel das antue, habe ich den Wisch dabei.
Und nachdem wohl keiner nackt Gassi geht, sollte der doch verkleinert oder zusammen gefaltet irgendwie unterzubringen sein ;).
Ich weiß dass es polemisch ist und auch nicht gegen Dich als Person gerichtet, aber ich denke mir schon, wenn das alles für Euch so einfach und gar kein Problem ist, dann nehmt doch beim nächsten Hund bitte einen Listenhund aus dem TH, die brauchen so Leute :)
 
  • 23. April 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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nope - ich hab einen kleinen, eingeklappten Autoschlüssel und sonst nix
wenns richtig warm ist zumindest. Ansonsten hat man ja Taschen an der Jacke, das ist was anderes

Ehm ... so ein Wisch ist doch nicht größer als ein Autoschlüssel. Wie klein sind denn bitte deine Hosentaschen? :gruebel:

@Crabat - ich denke das ist Behördensache. In Köln sind die so streng. Hier in meinem jetzigen Wohnort hat mich das OA nie kontrolliert.
 
Kein Ding...:D
Aber anderes Bespiel...
Ich hochgradiger Allergiker und grade jetzt bei dem Gräserpollen-Flug ist Gassi gehen für mich fast "gefährlich".
Heisst, Asthma-Spray und Allergiker-Paß immer dabei, auch bei 35° im Schatten und luftigster Kleidung.
Für den Fall der Fälle, sicher ist sicher...
Und es geht...;), von daher lasse ich die Aussage hier nicht gelten.
Denn das nötige Papier ist weder "schwer", noch voluminös...:nee:.
 
Aber darum gehts ja gar nicht. Es kann einfach nicht sein, dass eine sofortige Beschlagnahme die abgenickte Konsequenz vom Vergessen ist?! Es wäre doch nervig genug, eine Strafe zu zahlen wenn s denn sein muss und der Zusatzweg zur Dienststelle um die Kagge nachträglich nachzuweisen?

Ich hoffe, du weißt, dass ich dir grundsätzlich zustimme.

Aber: Die ganzen Auflagen für die Halter und gegen die Hunde gibt es ja nicht aus reiner Bosheit, sondern weil rein formell die besagten Hunde als Sicherheitsrisiko gelten. Und als Gefahr für ihre Umwelt. Und die Auflagen sollen gewährleisten, dass das Risiko für andere Leute begrenzt ist.

Darum dürfen eben nur Leute mit Sachkundenachweis überhaupt mit dem Hund raus. Und darum dürfen nur bestimmte Leute bestimmte Hunde ohne Maulkorb und Leine laufen lassen. Und nicht jeder x-beliebige Gassigänger. Kannst du schon nicht nachweisen, dass du derjenige welche bist - ist es schonmal doof. (Dreimal doof, wenn dir der Hund gerade durchgegangen ist und Tiere gehetzt hat.) Kannst du nicht nachweisen, dass du den Hund legal angemeldet hast und der Hund eine MK und Leinenbefreiung hat - gehst du auf dem Papier ohne Waffenschein mit einer geladenen und entsicherten Waffe durch die Stadt, die "jederzeit losgehen kann".
Und nein, wenn du deine Fachkunde nicht nachweisen kannst, darfst du die normalerweise nicht erst nach Hause bringen und dann auf dem Revier die WBK vorlegen. ;)

Klar ist das Mumpitz. Aber das ist die juristische Ausgangslage, und entsprechend wird sich verhalten.

Davon abgesehen ist es einer Bekannten von mir durchaus passiert, dass sie bei einer Verkehrskontrolle keinen Führerschein vorweisen konnte und erstmal ihr Auto stehen lassen musste. Den Schlüssel durfte sie sich dann auf dem Revier abholen. Gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere und ihres Führerscheins. :kp:

Ob das "normal" ist, oder Schikane, kann ich nicht beurteilen. Es kommt aber anscheinend durchaus mal vor.

wenn ich sage, wenn die Rechtslage so ist, dass das nicht Mitführen der "nötigen" Papiere dazu führt, dass der Hund erst mal eingezogen wird, dann ist der Halter, der das weiß und sie trotzdem nicht mitführt, selbst schuld, wenn das passiert, dann meine ich damit nicht, dass ich diese Rechtslage gutheiße.

Nein, ich auch nicht. Aber eine gewisse Mitverantwortung ist da nicht abzustreiten!
 
gehst du auf dem Papier ohne Waffenschein mit einer geladenen und entsicherten Waffe durch die Stadt, die "jederzeit losgehen kann".
Und nein, wenn du deine Fachkunde nicht nachweisen kannst, darfst du die normalerweise nicht erst nach Hause bringen und dann auf dem Revier die WBK vorlegen. ;)

Klar ist das Mumpitz. Aber das ist die juristische Ausgangslage, und entsprechend wird sich verhalten.
Nope. Auch mit einem nicht angemeldeten Listenhund sprechen wir von einer Ordnungswidrigkeit.
Bei unerlaubten Waffenbesitz nicht mehr.
Also wenn schon "auf dem Papier", dann bitte kleinlich ;)
 
Wenn du das sagst, dann ist es wohl so. Ich kann dir da mangels Ahnung nicht widersprechend. :kp:

Dennoch bin ich mir recht sicher, dass nicht sachgemäße Haltung eines gefährlichen Hundes oder meinethalben nicht sachgemäße Lagerung von Gefahrgut anders bewertet wird als nicht sachgemäßer Umgang mit einer Monatsfahrkarte.

Was ich extrem unfair finde, ist, dass die einzelnen Städte und Gemeinden sich da in der Auslegung und Umsetzung der Gesetze extrem unterscheiden.

Essen ist aber meines beschränkten Wissens nach tatsächlich eher streng!
 
Dennoch bin ich mir recht sicher, dass nicht sachgemäße Haltung eines gefährlichen Hundes oder meinethalben nicht sachgemäße Lagerung von Gefahrgut anders bewertet wird als nicht sachgemäßer Umgang mit einer Monatsfahrkarte.
Das eine ist ja auch Erschleichung von Leistungen und der Umgang damit obliegt dem Unternehmen und nicht direkt der Polizei (erst wenn das Unternehmen Anzeige erstatten würde).
Der nicht mitgeführte /oder nicht vorhandene Führerschein ist der bessere Vergleich.
 
Jipp, der Ruhrpott allgemein ist dank einiger Vorfälle sehr kleinlich und streng, was das Thema Listenhunde angeht.
 
der Ruhrpott allgemein ist dank einiger Vorfälle sehr kleinlich und streng
Solche Vorfälle gab und gibt es aber in ganz Deutschland/Europa. Also wenn die dort strenger sind als anderswo, dann nicht "dank der Vorfälle". Sondern...dank der Politik? Dank des Menschenschlags? :D
 
Jein. Als in Duisburg der Rottweiler das Mädchen getötet hat, sind die Duisburger durchgedreht und haben die Listenhundhalter angeschrieben und die Vorschriften normal ordentlich verschärft bzw. neue Wesenstests bei Bestandshunden verlangt und die ersten Monate gar keine Genehmigungen mehr ausgestellt, egal ob Tierheimhund oder nicht. Hat also sehr wohl was mit den Vorfällen zu tun.
 
sind die Duisburger durchgedreht und haben die Listenhundhalter angeschrieben und die Vorschriften normal ordentlich verschäft und die ersten Monate gar keine Genehmigungen mehr ausgestellt, egal ob Tierheimhund oder nicht. Hat also sehr wohl was mit den Vorfällen zu tun.
Ohne Rechtsgrundlage dafür. Möge man sich reinziehen, wo sie ja so korrekt sind was Vorschriften angeht ;)
Nein, das hat nichts mit Vorfällen zu tun. Und, falls Du Pascha meinst: da wurde kein Mädchen getötet. Nur am Rande.
 
Die er aber dabei haben muss, und das weiß er auch, wenn er den Hund korrekt angemeldet hat, richtig?
Also wurde er nicht nur wg. der doofen Gesetze, sondern auch wg. des doofen Halters mitgenommen.

Aber wer hat bei jedem Gassigehen alle Papiere dabei? Klar, als Listenhundehalter muss man es je nach Ort. Aber ich kann mich gedanklich einfach nicht daran gewöhnen. Ich finde es zutiefst befremdlich, dass man einen freundlichen Familienhund so führen muss, als sei er eine Waffe, ein Jagdgewehr, wo man zu jeder Zeit seine Papiere mitführen und zich Vorschriften im Hinterkopf haben muss. Unabhängig von dem einzelnen Fall jetzt, finde ich einfach das ganze System um Listenhunde krank.
 
Ist es mMn auch. Ist trotzdem falsch, da es den Hund gefährdet.
Ich wurde ja auch schonmal aufgefordert den Hund in ein Dienstfahrzeug zu laden. Und der hatte nichts verbrochen. Die Papiere die ich angeblich dabei haben hätte müssen, gab es nicht, weil mein Hund nicht wie einfach behauptet ein Pit Bull war. Da das aber einfach als Fakt behauptet wurde, hatte ich keine Papiere dabei. Logischerweise.
Ich war in absoluter Panik.
Nur dass das bei mir anders endete als bei diesem Halter.
Also ja, ich kann verstehen dass man dabei durchdreht.

Ich hatte selbst schon unangenehme Begegnungen mit der Polizei, obwohl ich nichts verbrochen hatte. Man kann sich nicht vorstellen, welche Gefühle das in einem auslöst, wenn man soetwas noch nie erlebt hat. Rational und mit Abstand betrachtet ist alles ganz einfach und man weiß, wie man sich verhalten sollte. Aber in der Situation? Mit Abstand wirkt der Polizist nicht einschüchternd, in der Situation aber sehr wohl.
Ich habe Jahre gebracht, um bei einem vorbeifahrenden Polizeiwagen keine weichen Knie und Magenschmerzen mehr zu bekommen.
 
Ohne Rechtsgrundlage dafür. Möge man sich reinziehen, wo sie ja so korrekt sind was Vorschriften angeht ;)
Nein, das hat nichts mit Vorfällen zu tun.

Doch, ich denke schon. Das Kind wurde zwar nicht getötet, aber fast - und das gerade weil die Besitzerin den Hund trotz mehrerer Zwischenfälle ohne weitere Anweisungen irgendwem zum Gassigehen mitgegeben hatte. (Was übrigens auch nicht das erste Mal war. Es hieß, der Hund sei ständig und immer wieder mti anderen Leute unterwegs gewesen.)

Danach wurde (wieder) verschärft darauf geachtet, ob der, der mit dem Hund rausgeht, es auch wirklich darf.

Und an sich ist das ja auch sinnvoll. Zumindest bei Hunden, die man nicht jedem eben so in die Hand drücken kann. Unabhängig von der Rasse.

Bei Listenhunden und Hunden bestimmter Rassen wird eben immer davon ausgegangen, dass man die nicht jedem in die Hand drücken könnte!

Ansonsten liegt die Nickeligkeit der Ämter evtl. auch in der hohen Bevölkerungs- und Hundedichte im Pott und ortsabhängig sicher auch in der Bevölkerungsstruktur begründet.

Aber im Grunde ist es paradox. Jedes Mal, wenn einer nach einer Verschärfung der Gesetze brüllt, heißt es: Wir haben doch Gesetze, man müsste sie nur umsetzen. Wird das dann getan - isses auch wieder nicht richtig.

Der Hund stand - wenn es denn wirklich ein Pitbull war - rassetechnisch unter Generalverdacht qua Gesetz. Ist doof, ist aber so. - Und er hat zusätzlich durch den Einbruch in das Schafgehege nach LHG gezeigt, dass er "gefährlich" im Sinne dieses Gesetzes ist. Und der Halter konnte in dem Moment die ordnungsgemäße Haltung, Wesenstest und so weiter nicht nachweisen, mit der er vielleicht noch hätte begründen können, warum er davon ausgegangen war, dass der Hund keine Tiere hetzt, und dass der Hund für Menschen keine Gefahr darstellt.

Ja - nu... sicherlich gibt es auch da Ermessensspielraum. Warum der nicht genutzt wurde, also bei wem es da mehr gehakt hat - keine Ahnung. Kann man nur spekulieren.

Aber in dieser Kombination war es halt doof. Und ich denke, es stand so 50 50 zu "geht gut aus" und "geht schief".

Hätte der Halter alles dabei gehabt, was er hätte vorweisen müssen, wäre es vielleicht etwas mehr zu seinen Gunsten ausgegangen!
 
Und, falls Du Pascha meinst: da wurde kein Mädchen getötet. Nur am Rande.

Du hast recht. Das Mädchen lebt noch. Macht die Sache an sich aber nicht weniger schlimm.
Ich kann eben nur sagen, dass es in NRW auffällt, dass es besonders im Ruhrpott sehr streng zugeht. Das ist sonst nirgends in NRW so. Ich möchte da nicht mit nem Listi wohnen.
 
Doch, ich denke schon. Das Kind wurde zwar nicht getötet, aber fast - und das gerade weil die Besitzerin den Hund trotz mehrerer Zwischenfälle ohne weitere Anweisungen irgendwem zum Gassigehen mitgegeben hatte. (Was übrigens auch nicht das erste Mal war. Es hieß, der Hund sei ständig und immer wieder mti anderen Leute unterwegs gewesen.)

Danach wurde (wieder) verschärft darauf geachtet, ob der, der mit dem Hund rausgeht, es auch wirklich darf.
Eine Umsetzung bestehender Vorschriften, hat doch nichts mit einer Verschärfung ohne Rechtsgrundlage zu tun?

Und es ging hier nicht darum, dass man bestehende Vorschriften NICHT umsetzt, also NICHT kontrolliert und NICHT beschlagnahmt im Falle des Falles, sondern um das Wie.
 
Ohne Rechtsgrundlage dafür. Möge man sich reinziehen, wo sie ja so korrekt sind was Vorschriften angeht ;)
Nein, das hat nichts mit Vorfällen zu tun.



Wobei ich den Artikel tatsächlich so lese, dass der Hund gar nicht unbedingt eingezogen worden wäre, wenn der Halter nicht so ausgetickt wäre.

Die wollten ihn ja zuerst nur in den Wagen tun, weil er völlig außer Rand und Band war, und die Schafe auch - und der Halter eben nicht da. Es war ja nichts "ernstes" passiert, außer dass der Hund ständig weiter den Schafen nach wollte und die Schafe komplett aufgelöst waren. Der Hund war Menschen gegenüber nicht aggressiv gewesen, und hatte auch kein Schaf aktiv (also, mit den Zähnen) angegriffen. Er war halt außer Rand und Band und nicht abrufbar. Für die Schafe trotzdem schlimm, aber eben an sich nix "Dramatisches".

Der Halter stand aber anscheinend, nachdem ihm der Hund ausgekommen war und sich nicht zurückrufen ließ, ähnlich unter Strom, und hat gleich den Stunt seines Lebens gebracht -leider jetzt nicht im Sinne seines Hundes.

Denn wenn du eine besondere Verlässlichkeit und Ruhe an den Tag legen sollst, um diesen Hund führen zu dürfen - und dann gleich zweimal (erst durch Auskommenlassen eines Hundes, der dann auch noch Schafe hetzt, und dann durch eine absolute Fehlzündung im Nachgang) unter Beweis stellst, dass du nicht verlässlich bist, und dann noch nichtmal (das ist dann Punkt No. 3) alle Papiere dabei hast, die du haben solltest - isses halt jetzt irgendwie schlecht! :kp:
 
Wobei ich den Artikel tatsächlich so lese, dass der Hund gar nicht unbedingt eingezogen worden wäre, wenn der Halter nicht so ausgetickt wäre.
Aber das weiß man halt tatsächlich erst hinterher ;)

Ganz ehrlich - ohne einen Listi zu haben... wenn mein Hund sich eine entsprechende Aktion leisten würde und dann, bevor ich ihn sichern kann, die Polizei da ist und ihn in ihren Streifenwagen setzen will, hätte ich auch erst mal Panik, was passiert.
Immerhin hat sich der Hund grad daneben benommen... und in meinen Gedanken bestünde auch die reelle Chance (mit oder ohne entsprechende Rechtsgrundlage dafür), dass der Hund erst mal mitgenommen wird.
Selbst wenn ich ihn später wieder bekomme - das wäre für mich so ein absolutes Nogo, keine Ahnung, wie ich reagieren würde.
Und als Listihalter - selbst wenn der Hund ordentlich angemeldet ist und man die Papiere dabei hat - sieht man das ja nochmal extremer.

Ob ein Austicker in diesem Moment also grundsätzlich was über den Mann aussagt... nicht unbedingt mE
 
@Crabat

Wenn es früher mal viel laxer war - oder sie mit der Bearbeitung dieser Fälle teils ins Hintertreffen geraten sind - und nach einigen Vorfällen hat sich die Handhabung maximal verschärft... dann hat das sehr wohl nicht nur mit den Kommunen, sondern auch mit den Vorfällen und deren Umständen zu tun!
 
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