Nachteulen-Fred

  • 26. Juni 2024
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Hi mailein1989 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Macht doch keinen Spaß mehr :(
Die Versteigerung bei der wir mitbieten wollten wird vermutlich abgesagt. Einen Tag vorher. Der Besitzer hat heute die Gläubiger bezahlt, mit Geld dass er irgendwo geliehen oder sonstwie zusammen gekratzt hat. Nach 4 Jahren. Und alle springen und känzeln die Versteigerung - weniger als 24 Stunden vor dem Versteigerungstermin.

Bei allem Verständnis, finde ich es unmöglich, dass Schuldner quasi bis 5 Minuten vor der Versteigerung Zeit haben, ihre Schulden zu bezahlen und damit die Versteigerung zu kippen. Es sollte irgendwie eine Grenze geben (z.B. das Datum an dem die Versteigerung öffentlich bekannt gegeben wird), ab der es kein Zurück mehr gibt. Das macht es für Interessenten sonst wirklich schwer. Man muss vorher 10% hinterlegen, die Finanzierung klären, usw... Und weiß bis zum Termin selbst nicht, ob das Ganze überhaupt stattfindet.

Bei einer Versteigerung die wir neulich angucken wollten, war das noch schlimmer. 10:30 Uhr Versteigerung, 9:00 Uhr wird beschlossen sie abzusagen. Es war eine Frau zum Mitbieten von weiter weg angereist, die sich (verständlicherweise) sehr aufgeregt hat. Wir waren auch umsonst hingefahren.
 
Hm... ne... bei allem Verständnis für euch
Da find ich es doch gut, dass die alten Eigentümer bis zuletzt die Chance haben.
Immerhin wären die nicht nur ihr Haus los, sondern auch privatinsolvent, da die Versteigerung selten alle Schulden abdeckt

Und der Gläubiger würde bei einer Versteigerung auf Geld sitzen bleiben, was er so eher nicht oder zumindest weniger tut
So ein Deal lohnt sich für beide Seiten
 
In Fällen von Einfamilienhäusern ist das häufig nicht der Fall. In der Regel werden durch die Versteigerung alle Schulden getilgt und es bleibt noch etwas über. Das wäre in unserem Fall auch so. Der Schuldner hat etwa 20.000€ offen - der Zuschlag wird erst ab 56.000€ erteilt. Er wäre also seine Schulden los und hätte noch Geld übrig. Nun aber hat er weitere Schulden, denn das Geld wird er sich geliehen haben. Wir haben ja im Laufe der letzten Wochen einiges erfahren und mit ihm selbst gesprochen. Er hat keine Arbeit und sitzt mit Frau (auch arbeitslos) und 3 Kindern in einem Haus, in dem er allen Ernstes die Heizungsanlage abgeklemmt hat, um Geld zu sparen.

"Bis zuletzt die Chance" hat auch Geschmäckle, wenn man die Seite der Gläubiger kennt. Da zahlt jemand 4 oder 5 Jahre seine Rechnungen nicht, wirft Briefe weg, geht nicht ans Telefon, öffnet die Tür nicht, Mahnungen über Mahnungen werden ignoriert, er wird dem Gerichtsvollzieher gegenüber unfreundlich, läßt den Gutachter vom Amtsgericht nicht rein. Jahre gehen ins Land. Und am Tag vor der Versteigerung sagt er "Jetzt zahle ich übrigens" - und ein riesiger Verwaltungsaufwand vom Amtsgericht, der seinetwegen getroffen wurde, wird quasi in den Schredder gehauen.

In unserem Fall lohnt sich das für die Gläubiger auch nicht wirklich. Gläubiger sind alle "Einrichtungen", bei denen laufende Kosten zu zahlen sind. Die kann der Hausbesitzer nicht zahlen. Das konnte er vor 5 Jahren nicht und das kann er auch jetzt nicht dauerhaft.

Wie man mir beim Amtsgericht sagte, haben sie nicht selten Häuser immer wieder in der Versteigerung. Es wird kurz vor dem Termin gezahlt, die Versteigerung wird abgesagt, aber alles geht von vorne los. Die nächsten Rechnungen werden nicht bezahlt, es geht wieder ans Gericht....

Das finde ich sehr nett von diesem System. Wirklich über die Maßen nett.
 
Ich finde das ganze schraeg, wie das gemacht wird. Ich meine dass jemand da wohnen bleiben darf bis zu Versteigerung und sogar noch danach. Dann darfste den raeumen lassen, wenn der nicht raus will. Und wenn es keiner kauft gibt es einen Zweite Termin und der Bewohner ist froh, kann er noch ein paar Wochen laenger dort wohnen.

Waer´s nicht sinnvoller das Gericht nimmt das Haus vorher weg ? So: Hey Herr Frau Mustermann, zahlen sie bis 9.9.2019. Wenn nicht, muessen sie binnen 14 Tagen ausziehen, anschließend veraeußern wir ihr Haus ueber eine Zwangsversteigerung. Bitte uebergeben sie uns die Haustuerschluessel, andernfalls bauen wir auf ihre Kosten ein neues Schloss ein.
Dann haste ein leeres Haus, es kann besichtigt werden und bringt viel mehr Geld bei der Versteigerung. Dann kann das nach der Besichtigung oder Versteigerung auch keiner mehr kaputt kloppen.

Und der der das kauft muss niemanden rauswerfen. Das finde ich ganz schlimm. Das meine ich jetzt nicht gegen euch @Meizu , sondern ich finde das von der Vorstellung schlimm. Haste das Haus gekauft, faehrst hin und die Leute wollen nicht raus. Dann Gericht oder Polizei ? Frist erteilt, Frist abgelaufen und die Leute werden rausgeraeumt. Und man steht dann dabei oder wie? Wuah.
 
Ich finde das ganze schraeg, wie das gemacht wird. Ich meine dass jemand da wohnen bleiben darf bis zu Versteigerung und sogar noch danach. Dann darfste den raeumen lassen, wenn der nicht raus will. Und wenn es keiner kauft gibt es einen Zweite Termin und der Bewohner ist froh, kann er noch ein paar Wochen laenger dort wohnen.

Waer´s nicht sinnvoller das Gericht nimmt das Haus vorher weg ? So: Hey Herr Frau Mustermann, zahlen sie bis 9.9.2019. Wenn nicht, muessen sie binnen 14 Tagen ausziehen, anschließend veraeußern wir ihr Haus ueber eine Zwangsversteigerung. Bitte uebergeben sie uns die Haustuerschluessel, andernfalls bauen wir auf ihre Kosten ein neues Schloss ein.
Dann haste ein leeres Haus, es kann besichtigt werden und bringt viel mehr Geld bei der Versteigerung. Dann kann das nach der Besichtigung oder Versteigerung auch keiner mehr kaputt kloppen.

Und der der das kauft muss niemanden rauswerfen. Das finde ich ganz schlimm. Das meine ich jetzt nicht gegen euch @Meizu , sondern ich finde das von der Vorstellung schlimm. Haste das Haus gekauft, faehrst hin und die Leute wollen nicht raus. Dann Gericht oder Polizei ? Frist erteilt, Frist abgelaufen und die Leute werden rausgeraeumt. Und man steht dann dabei oder wie? Wuah.

So oder anders. Aber irgendeine Form der Trennung fände ich auch sinnvoll. Zwischen den ersten versäumten Zahlungen und dem Termin der Versteigerung vergehen im Durchschnitt etwa 3 Jahre, sagte mir die Rechtspflegung vom Amtsgericht. Das ist wirklich viel Zeit, in der der Schuldner hätte aktiv werden können. Es sollte einen Stichtag geben - und sei es auch nur 7 oder 14 Tage vorher - an dem man Interessenten zusichern kann, dass der Termin stattfinden wird und der Schuldner die letzte Chance hat, seine Schulden zu begleichen.

Die Rechtspflegerin war übrigens auch not amused. Sie hat in den letzten Jahren offenbar öfter solche Fälle, in denen weniger als 24 Stunden vorher alles abgesagt wird. Sie hat dann allerdings schon eine dicke Akte und hat alles vorbereitet.

Ich finde es erstaunlich, dass das gar nicht mit Folgekosten für den Schuldner verbunden ist. Eine Versteigerung ist ja nicht nur der Termin. Es fährt mindestens 1 Gutachter raus, der ein zichseitiges Gutachten über das Objekt anfertigt. Es werden sämtliche verfügbare Unterlagen (Flurkarte, Baugrundriss, usw) bei den zuständen Ämtern angefragt und dem Gutachten beigefügt. Es werden Fotos gemacht. Es werden die Forderungen der Gläubiger festgehalten. Der Verkehrswert wird unter Einbeziehung von zich Fakoten (Bodenwert und Co.) errechnet. Die Rechtspflegerin (in der Regel werden die Versteigerungen von Rechtspflegern durchgeführt) bereitet sich auf den Fall vor (Fallbezogene Besonderheiten wie stehenbleibende Grundschulden und Co. dürfen ja auf keinen Fall falsch zitiert oder vergessen werden).
Zu jedem Haus gibt es dann am Ende eine ganze Akte, die ziemlich dick ist.
Diesen ganzen Aufwand nutzlos zu machen, indem der Termin bis zu wenige Minuten vor der Versteigerung abgesagt wird, kostet den Schuldner (so wie ich das verstanden habe) nichts. Auch das finde ich wieder äußerst nett vom Staat. Normalerweise muss man für jeden Antrag und Auszug Gebühren zahlen.
 
Meine Lieblingskuchen sind Kaesekuchen mit Mandarine und Donauwelle
 
@Meizu

Tut mir wirklich leid für euch... :(

(Aber... ich hatte da gerade vor ein paar Tagen erst wieder die Mühle auf dem Bildschirm... die scheint noch da zu sein... :pfeifen: )
 
Kennst du das hier schon?
Da kriegt man zwar teilweise Augenkrebs, aber irgendwie finde ich es nett...

 
@Meizu

Tut mir wirklich leid für euch... :(

(Aber... ich hatte da gerade vor ein paar Tagen erst wieder die Mühle auf dem Bildschirm... die scheint noch da zu sein... :pfeifen: )

Sogar mein Vater fing heute bzw gestern von der Mühle an :wtf: Meine Eltern haben mal fast eine gekauft und es brennt ihm unter den Nägeln eine zu restaurieren.
Aber meine Eltern sind sowieso ein bisschen verrückt. Als mein Bruder und ich klein waren, sind die mit uns Mal fast auf eine Hallig gezogen.

Die links gucke ich mir morgen früh in Ruhe an, danke dafür. :)
 
Fakt ist, bei einer Zwangsversteigerung stehen die Interessen eines möglichen Käufers nicht an erster Stelle und das ist auch gut so.

Möglich, dass es bei euch in der Region in der Regel ausreichend ist, die Schulden zu decken, sehr oft ist das aber nicht so. Und die Gesetze werden halt nicht regional angepasst

Die Bemühungen mit seiner Bank hatte man auch ‚für umsonst‘, wenn man den Zuschlag nicht erhält, das weiß man vorher.
Wobei es nicht für umsonst ist, denn es lässt sich ja recht schnell auf andere Versteigerungen übertragen.
An die Vertragsgestaltungen etc geht es ja eh erst, wenn man den Zuschlag bekommt

Den finanziellen Aufwand für eine Bankbürgschaft für die zehn Prozent muss man einkalkulieren, wobei der sich ja sehr in Grenzen hält
 
Die Versteigerungen sind für private Interessenten einfach sehr schwierig. In die meisten kann man vorher nicht rein, man kann nicht garantieren dass die Bewohner dort freiwillig rausgehen, die Gutachten sind meist unvollständig, die Termine können abgesagt oder verschoben werden...
Dadurch laufen dort auch immer viele Spekulanten auf und die Dinger gehen ab einer bestimmten Preisklasse selten direkt an Privat.

ich finde dennoch, der Eigentümer muss immer den Vorzug haben. Wenn er es bezahlen kann...ist das letztendlich erstmal gut. Aber natürlich werden wieder Schulden auflaufen und das ganze geht in die nächste Runde.
 
Man kann da auch als privater Käufer schon interessante Schnäppchen machen.
Aber dafür muss man halt auch Unwägbarkeiten in Kauf nehmen.
 
Fakt ist, bei einer Zwangsversteigerung stehen die Interessen eines möglichen Käufers nicht an erster Stelle und das ist auch gut so.

Möglich, dass es bei euch in der Region in der Regel ausreichend ist, die Schulden zu decken, sehr oft ist das aber nicht so. Und die Gesetze werden halt nicht regional angepasst

Die Bemühungen mit seiner Bank hatte man auch ‚für umsonst‘, wenn man den Zuschlag nicht erhält, das weiß man vorher.
Wobei es nicht für umsonst ist, denn es lässt sich ja recht schnell auf andere Versteigerungen übertragen.
An die Vertragsgestaltungen etc geht es ja eh erst, wenn man den Zuschlag bekommt

Den finanziellen Aufwand für eine Bankbürgschaft für die zehn Prozent muss man einkalkulieren, wobei der sich ja sehr in Grenzen hält

Ich finde dennoch, dass es eine Art terminliche Trennung geben sollte. Ein Datum X, bis zu dem der Schuldner zahlen muss und ein Datum, ab dem man sicher veröffentlichen kann, dass eine Versteigerung stattfindet.

An dem Amtsgericht an dem wir mitbieten wollten, scheint das ja wirklich schon so häufige Praxis zu sein, dass selbst die Mitarbeiter genervt sind. Der Aufwand einer Versteigerung wird betrieben, der Schuldner zahlt kurz vorher - und das Ganze geht von vorne los, weil er eigentlich nicht aus seiner finanziell schwierigen Lage heraus gekommen ist.
 
Die Versteigerungen sind für private Interessenten einfach sehr schwierig. In die meisten kann man vorher nicht rein, man kann nicht garantieren dass die Bewohner dort freiwillig rausgehen, die Gutachten sind meist unvollständig, die Termine können abgesagt oder verschoben werden...
Dadurch laufen dort auch immer viele Spekulanten auf und die Dinger gehen ab einer bestimmten Preisklasse selten direkt an Privat.

ich finde dennoch, der Eigentümer muss immer den Vorzug haben. Wenn er es bezahlen kann...ist das letztendlich erstmal gut. Aber natürlich werden wieder Schulden auflaufen und das ganze geht in die nächste Runde.

Dass Versteigerungen so uninteressant ist, ist aber tatsächlich dieser Praxis geschuldet. Etwas mehr terminliche Trennung und Klarheit würde diese Verfahren interessanter machen und damit letztendlich auch dem Schuldner helfen.
 
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