Möp
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Ich finde das ganze schraeg, wie das gemacht wird. Ich meine dass jemand da wohnen bleiben darf bis zu Versteigerung und sogar noch danach. Dann darfste den raeumen lassen, wenn der nicht raus will. Und wenn es keiner kauft gibt es einen Zweite Termin und der Bewohner ist froh, kann er noch ein paar Wochen laenger dort wohnen.
Waer´s nicht sinnvoller das Gericht nimmt das Haus vorher weg ? So: Hey Herr Frau Mustermann, zahlen sie bis 9.9.2019. Wenn nicht, muessen sie binnen 14 Tagen ausziehen, anschließend veraeußern wir ihr Haus ueber eine Zwangsversteigerung. Bitte uebergeben sie uns die Haustuerschluessel, andernfalls bauen wir auf ihre Kosten ein neues Schloss ein.
Dann haste ein leeres Haus, es kann besichtigt werden und bringt viel mehr Geld bei der Versteigerung. Dann kann das nach der Besichtigung oder Versteigerung auch keiner mehr kaputt kloppen.
Und der der das kauft muss niemanden rauswerfen. Das finde ich ganz schlimm. Das meine ich jetzt nicht gegen euch @Meizu , sondern ich finde das von der Vorstellung schlimm. Haste das Haus gekauft, faehrst hin und die Leute wollen nicht raus. Dann Gericht oder Polizei ? Frist erteilt, Frist abgelaufen und die Leute werden rausgeraeumt. Und man steht dann dabei oder wie? Wuah.
Liest sich, als würde ich ihn auch nicht mögen. Hab ich auch, ebenso wie Moni, nie von gehört.
@Meizu
Tut mir wirklich leid für euch...
(Aber... ich hatte da gerade vor ein paar Tagen erst wieder die Mühle auf dem Bildschirm... die scheint noch da zu sein... )
Fakt ist, bei einer Zwangsversteigerung stehen die Interessen eines möglichen Käufers nicht an erster Stelle und das ist auch gut so.
Möglich, dass es bei euch in der Region in der Regel ausreichend ist, die Schulden zu decken, sehr oft ist das aber nicht so. Und die Gesetze werden halt nicht regional angepasst
Die Bemühungen mit seiner Bank hatte man auch ‚für umsonst‘, wenn man den Zuschlag nicht erhält, das weiß man vorher.
Wobei es nicht für umsonst ist, denn es lässt sich ja recht schnell auf andere Versteigerungen übertragen.
An die Vertragsgestaltungen etc geht es ja eh erst, wenn man den Zuschlag bekommt
Den finanziellen Aufwand für eine Bankbürgschaft für die zehn Prozent muss man einkalkulieren, wobei der sich ja sehr in Grenzen hält
Die Versteigerungen sind für private Interessenten einfach sehr schwierig. In die meisten kann man vorher nicht rein, man kann nicht garantieren dass die Bewohner dort freiwillig rausgehen, die Gutachten sind meist unvollständig, die Termine können abgesagt oder verschoben werden...
Dadurch laufen dort auch immer viele Spekulanten auf und die Dinger gehen ab einer bestimmten Preisklasse selten direkt an Privat.
ich finde dennoch, der Eigentümer muss immer den Vorzug haben. Wenn er es bezahlen kann...ist das letztendlich erstmal gut. Aber natürlich werden wieder Schulden auflaufen und das ganze geht in die nächste Runde.
Letztlich würde es vor allem den Schnäppchenjägern und Spekulanten helfen.Etwas mehr terminliche Trennung und Klarheit würde diese Verfahren interessanter machen und damit letztendlich auch dem Schuldner helfen.
Letztlich würde es vor allem den Schnäppchenjägern und Spekulanten helfen.