"Boxer-Mischling" aus dem Tierschutz?

Das stimmt so überhaupt gar nicht, da hast du Recht. Ein allgemein beeidigter Übersetzer oder Dolmetscher ist nämlich etwas anderes als das, um was es hier ging.
 
  • 28. April 2024
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Hi La Traviata ... hast du hier schon mal geguckt?
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hi
sie ist schon süß:)

aber...
wie die anderen schon schrieben boxer??
Habe meine Hündin von der Tierhilfe wurde mir als Mischling verkauft, was genau kp.
ist mein erster Hund.
nach einiger zeigt hörte ich die Menschen: ist das ein Amstaff? ist das ein Kampfi?...
naja und jetzt hab ich die Hs gewechselt der trainer sagte auch das da sehr wahrscheinlich ein amstaff drin ist.
und sagte er würde mir raten einen Wesenstest zu machen, denn wenn mal was ist,...
naja habe jetzt eine Rasssebestimmung machen lassen beim Tierarzt, Gemeinde informiert, das wir evtl. einen Listi mix haben und und und.
Fazit:
ich keine Ahnung gehabt nahm den Hund für den mein Herz am meisten schlug
und jetzt so ein Theater.
 
§ 14 des Landeshundegesetzes NRW weist ja auch in eine andere Richtung.
 
Das solltest du in diesen Fällen dann wohl besser das zuständige Amt fragen.
Wenn, wie in NRW, der Hund eingezogen werden kann, wenn er irgendwann dem Amt doch eher "listig" vorkommt, wäre es schlau, das vorher abzuklären.

Das Amt kann aber nichts dafür , wenn ich mich z.B. dort erst mal melde und darauf hinweise, dass ich mein Hund nicht irgendein Mix ist, sodern ein Rassegutachten hat und dann noch um ein Schreiben bitte, dass das auch anerkannt wird.
Was ich dann als zuständiger Sachbearbeiter im Hinterkopf behalte, dürfte schon klar sein und dass diese Bescheinigung nach einigem Nachdenken über evtl. rechtliche Folgen wohl eher nicht ausgestellt wird, da wäre ich mir auch ziemlich sicher.
Statt mit dem sicheren Gutachten in der Hinterhand, falls wirklich mal ein Problem auftreten sollte, den Hund ganz normal anzumelden, mache ich mal nachhaltig, weil sicher ungewöhnliches Auftreten, auf mich aufmerksam.
Der Sachbearbeiter bekommt den Hund ja nicht zu Gesicht, kann also auch erst keine Zweifel bei der Anmeldung haben und einfach so, grundlos, mal Vorladen, das geht eben nicht, zumindest nicht mit der Folge, dass der HH den Hund vorführen muss.

Das stimmt so überhaupt gar nicht, da hast du Recht. Ein allgemein beeidigter Übersetzer oder Dolmetscher ist nämlich etwas anderes als das, um was es hier ging.
:verwirrt: Wo ist bei diesem Sachverhalt

Das stimmt so nicht. Ein z. B. von irgendeinem deutschen Landgericht beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer, darf überall in Deutschland bei Gerichten dolmetschen oder übersetzen. Auch die von einer IHK oder HWK vereidigten Sachverständigen sind nicht gebietsbezogen. Der Vergleich hinkt also.

der Unterschied zum beieidigten Gutachter , um den es hier geht?

Es gab im Übrigen auch Urteile dazu und zu Wesenstesten, die ich jedoch wahrscheinlich nicht mehr finden werde, weil mehr als 10 Jahre alt.
Danach habe ich nicht mehr geschaut, weil mir keine Probleme in dieser Hinsicht begegnet sind.
 
Der Hund hat doch noch gar kein Gutachten!
Die TE soll sich bitte beim Amt erkundigen, ob ein Rassegutachten, eines vereidigten Gutachters aus Hamburg (weil am nächsten dran) in NRW anerkannt wird, und falls dies bejaht wird, soll sie sich dies "Ja wir erkennen Gutachten eines vereidigten Gutachtes aus HH an" vom Amt schriftlich bestätigen lassen.
Nur diese Aussage.
Nichts anderes.

Das dies nicht bis in alle Ewigkeiten rechtlich bindend ist, ist gerade in NRW bzgl. Hunde klar, aber damit hätte man in der Hand, dass man sich keinen Listi von privat angeschafft hat - egal, was da womöglich kommen oder nicht kommen könnte.
Der Hund kommt zwar aus einer Tierschutzorga, aber ob da das "öffentliche Interesse" wie für TH-Hunde gilt, weil wir über den "Status" dieser Orga nichts wissen.
 
Ja, klar.
Und warum soll jemand, der einen nicht gelisteten Hund übernimmt, so vorgehen?
Was soll denn das Amt davon halten?
Meine Erfahrung mit Behörden ist eine komplett andere, eher die, "gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Ich hatte die Rassegutachten immer zu meiner eigenen Sicherheit und bin und wäre nie auf die Idee gekommen, das Amt davon in Kenntnis zu setzen.

Die schriftliche Bestätigung halte ich für problematisch für den Sachbearbeiter. Aber mancher tut es vllt.
 
Ja, klar.
Und warum soll jemand, der einen nicht gelisteten Hund übernimmt, so vorgehen?

Weil die TE sich unsicher ist bzgl der Angabe Boxermix.
Weil hinterher jammern, dem Hund nicht hilft.
Die TE nunmal schweren Herzens auf gar keinen Fall einen Listimix haben will (Auflagen etc.pp.).
Weil es NRW ist.

Was soll denn das Amt davon halten?

Wäre mir schnuppe, was das Amt davon hält, angesichts der krusen Ideen, würde ich was an der Hand haben wollen.

Meine Erfahrung mit Behörden ist eine komplett andere, eher die, "gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".

Ja genau.... melde mal in NRW einen "Boxermischling" an, dann kommt der Fürst schneller als man gucken kann.

Ich hatte die Rassegutachten immer zu meiner eigenen Sicherheit und bin und wäre nie auf die Idee gekommen, das Amt davon in Kenntnis zu setzen.

Deine Sicherheit bringt dir aber nichts, wenn das Gutachten unter Umständen nicht anerkannt wird.
 
Ja, klar.
Und warum soll jemand, der einen nicht gelisteten Hund übernimmt, so vorgehen?
Was soll denn das Amt davon halten?
Meine Erfahrung mit Behörden ist eine komplett andere, eher die, "gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Ich hatte die Rassegutachten immer zu meiner eigenen Sicherheit und bin und wäre nie auf die Idee gekommen, das Amt davon in Kenntnis zu setzen.

Die schriftliche Bestätigung halte ich für problematisch für den Sachbearbeiter. Aber mancher tut es vllt.
Wenn er nicht zum Amt geht, angeschwärzt oder kontrolliert wird und das Gutachten nicht anerkannt wird, ist der Hund im Tierheim

Da bleibt immer ein Restrisiko im Hinterkopf
 
Wenn er nicht zum Amt geht, angeschwärzt oder kontrolliert wird und das Gutachten nicht anerkannt wird, ist der Hund im Tierheim

Da bleibt immer ein Restrisiko im Hinterkopf

Deswegen ja das Gutachten des beeidigten Gutachters und als genau das, was der befähigte Und beleidigte Gutachter feststellt, wird der Hund angemeldet. Boxermlx halte ich das schon mal für eher unwahrscheinlich.
Ein Gutachten würde ich auf jeden Fall zur eigenen Sicherheit machen lassen und dann Listenhundeb herauskommt, dann geht es halt nicht.
 
Ich denke schon.
Allein die Frage ist nicht zu 100% zu bejahen, weil das das hat man bei
ienem Rechtsstreit vor Gericht halt nie, egal, wie sicher mam sich war..

Hmmmmmm.....
also steht vorher fragen und wissen, ob das Gutachten anerkannt wird oder nicht, gegen "och vielleicht wird das Gutachten anerkannt, vielleicht auch nicht, kann man ja nicht wissen".

Was zum Henker spricht denn dagegen genau diesen Punkt "wird anerkannt - wird nicht anerkannt" vorher zu erfragen! (und sich schriftlich geben zu lassen, weil das gesprochene Wort noch weniger gilt/nachzuweisen/bindend ist, als ein von einem OA unterschriebenen Wisches mit Stempel)
 
Ich denke schon.
Allein die Frage ist nicht zu 100% zu bejahen, weil das das hat man bei
ienem Rechtsstreit vor Gericht halt nie, egal, wie sicher mam sich war..
Und das Risiko in einem Bundesland eingehen, in dem gerichtlich anerkannt Papiere vom vdh nicht mehr gelten?
Wozu?
In einem anderen Bundesland wäre ein zweifelhafter Hund besser dran
 
Was zum Henker spricht denn dagegen genau diesen Punkt "wird anerkannt - wird nicht anerkannt" vorher zu erfragen! (und sich schriftlich geben zu lassen,
Hat sie doch geschrieben: weil man mit dieser Frage dem Amt quasi vorher bekannt gibt, dass man einen Hund anschaffen will, bei dem fraglich ist, ob er ein Listenhund ist, und die Behörde somit hellhörig und misstrauisch macht.
 
Hat sie doch geschrieben: weil man mit dieser Frage dem Amt quasi vorher bekannt gibt, dass man einen Hund anschaffen will, bei dem fraglich ist, ob er ein Listenhund ist, und die Behörde somit hellhörig und misstrauisch macht.

Mit der Einstellung braucht es dann aber erst recht kein Gutachten.
Dann melde ich den Hund als was auch immer an, lebe mit dem Risiko und jammer dann in einem anderen Forum rum, wenn ich auf die Schnauze gefallen bin.

Klar. So geht es natürlich auch.
 
Der Hund wird nicht als irgendwas auch immer angemeldet, sondern als das, was er ist.
Mit dem Gutachten kann man das im Streitfall untermauern.
Das ist rechtlich sauber und ich habe auch im Streitfall, dass Risiko jedes Rechtsstreits vor Gericht mal ausgenommen, nichts zu befürchten.
 
Das ist rechtlich sauber und ich habe auch im Streitfall, dass Risiko jedes Rechtsstreits vor Gericht mal ausgenommen, nichts zu befürchten.
Doch hast du wenn NRW sagt ‚dieses‘ Gutachten erkennen wir nicht an machen sie ein Gutachten von einem unserer Gutachter und da dann listi rauskommt...
 
Das diskutieren wir hier schon eine Weile.
Sagen kann man viel, rechtlich möglch ist schon deutlich weniger .
Ist denn das unsägliche Urteil , was wirklich beunruhigend ist, rechtskräftig?
 
Das diskutieren wir hier schon eine Weile.
Sagen kann man viel, rechtlich möglch ist schon deutlich weniger .
Ist denn das unsägliche Urteil , was wirklich beunruhigend ist, rechtskräftig?

Beim Fall des Minis haben sie keine weiteren Gutachten zugelassen soweit ich mich entsinne, obwohl ein Mini mehr als Zentimeter ausmacht.
 
Hallo!! Lang es gedauert, aber nun habe ich eine Antwort. Vielleicht nicht so befriedigend wie es uns erhofft hatten.

Erstmal wurde ich nach langem hin und her beim Amtstierarzt zum Ordnungsamt geschickt. Der Amtstierarzt hat wohl nichts mit den Bescheiden oder Gutachten zutun. Ihm werden nur die Tiere vorgeführt. Alles andere regelt nach wie vor das Ordnungsamt.
Und da sagte man mir: (nach langem erklären meiner Story, so einfach zu verstehen scheint es nicht zu sein -.- )

Ein Gutachten aus einer andere. Stadt kann natürlich anerkannt werden. Aber dieses muss erstmal vorgeführt und geprüft werden. Fertig. Es gibt null Garantie dafür, dass dieses Gutachten genehmigt wird. Natürlich sollten sich Ämter in Hamburg und Ämter in Aachen nicht so uneinig sein. Aber es gibt keine Garantie.

Ich habe also schweren Herzens bei der Dame von der Pflegstelle angerufen und gesagt das es mir alles zu riskant ist. Bevor die Kleine von Hamburg nach Aachen geschleppt wird und dann doch wieder zurück muss...

Also. Sehr viel habe ich wie er seht auch nicht rausbekommen. Ich denke es gibt da wirklich keine pauschale Antwort.
Aber man kann sagen, kein Gutachten (egal von wem erstellt) muss überall anerkannt werden.
 
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