Das stimmt so überhaupt gar nicht, da hast du Recht. Ein allgemein beeidigter Übersetzer oder Dolmetscher ist nämlich etwas anderes als das, um was es hier ging.
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Das solltest du in diesen Fällen dann wohl besser das zuständige Amt fragen.
Wenn, wie in NRW, der Hund eingezogen werden kann, wenn er irgendwann dem Amt doch eher "listig" vorkommt, wäre es schlau, das vorher abzuklären.
Wo ist bei diesem SachverhaltDas stimmt so überhaupt gar nicht, da hast du Recht. Ein allgemein beeidigter Übersetzer oder Dolmetscher ist nämlich etwas anderes als das, um was es hier ging.
Das stimmt so nicht. Ein z. B. von irgendeinem deutschen Landgericht beeidigter Dolmetscher oder Übersetzer, darf überall in Deutschland bei Gerichten dolmetschen oder übersetzen. Auch die von einer IHK oder HWK vereidigten Sachverständigen sind nicht gebietsbezogen. Der Vergleich hinkt also.
Ja, klar.
Und warum soll jemand, der einen nicht gelisteten Hund übernimmt, so vorgehen?
Was soll denn das Amt davon halten?
Meine Erfahrung mit Behörden ist eine komplett andere, eher die, "gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Ich hatte die Rassegutachten immer zu meiner eigenen Sicherheit und bin und wäre nie auf die Idee gekommen, das Amt davon in Kenntnis zu setzen.
Wenn er nicht zum Amt geht, angeschwärzt oder kontrolliert wird und das Gutachten nicht anerkannt wird, ist der Hund im TierheimJa, klar.
Und warum soll jemand, der einen nicht gelisteten Hund übernimmt, so vorgehen?
Was soll denn das Amt davon halten?
Meine Erfahrung mit Behörden ist eine komplett andere, eher die, "gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Ich hatte die Rassegutachten immer zu meiner eigenen Sicherheit und bin und wäre nie auf die Idee gekommen, das Amt davon in Kenntnis zu setzen.
Die schriftliche Bestätigung halte ich für problematisch für den Sachbearbeiter. Aber mancher tut es vllt.
Genau das ist doch der Punkt: ist das Gutachten sicher?Statt mit dem sicheren Gutachten in der Hinterhand, falls wirklich mal ein Problem auftreten sollte,
Wenn er nicht zum Amt geht, angeschwärzt oder kontrolliert wird und das Gutachten nicht anerkannt wird, ist der Hund im Tierheim
Da bleibt immer ein Restrisiko im Hinterkopf
Genau das ist doch der Punkt: ist das Gutachten sicher?
Ich denke schon.
Allein die Frage ist nicht zu 100% zu bejahen, weil das das hat man bei
ienem Rechtsstreit vor Gericht halt nie, egal, wie sicher mam sich war..
Und das Risiko in einem Bundesland eingehen, in dem gerichtlich anerkannt Papiere vom vdh nicht mehr gelten?Ich denke schon.
Allein die Frage ist nicht zu 100% zu bejahen, weil das das hat man bei
ienem Rechtsstreit vor Gericht halt nie, egal, wie sicher mam sich war..
Hat sie doch geschrieben: weil man mit dieser Frage dem Amt quasi vorher bekannt gibt, dass man einen Hund anschaffen will, bei dem fraglich ist, ob er ein Listenhund ist, und die Behörde somit hellhörig und misstrauisch macht.Was zum Henker spricht denn dagegen genau diesen Punkt "wird anerkannt - wird nicht anerkannt" vorher zu erfragen! (und sich schriftlich geben zu lassen,
Hat sie doch geschrieben: weil man mit dieser Frage dem Amt quasi vorher bekannt gibt, dass man einen Hund anschaffen will, bei dem fraglich ist, ob er ein Listenhund ist, und die Behörde somit hellhörig und misstrauisch macht.
Doch hast du wenn NRW sagt ‚dieses‘ Gutachten erkennen wir nicht an machen sie ein Gutachten von einem unserer Gutachter und da dann listi rauskommt...Das ist rechtlich sauber und ich habe auch im Streitfall, dass Risiko jedes Rechtsstreits vor Gericht mal ausgenommen, nichts zu befürchten.
Das diskutieren wir hier schon eine Weile.
Sagen kann man viel, rechtlich möglch ist schon deutlich weniger .
Ist denn das unsägliche Urteil , was wirklich beunruhigend ist, rechtskräftig?