Beim Tierarzt gibt es ebenfalls, also ähnlich wie in der Humanmedizin, das Recht auf ein Einsichtnahme in die Patientenakte, beim TA den „objektiven“ Teil der Akte und auch den Anspruch auf Herausgabe von Kopien auf Kosten des Patientenbesitzers.
So ist es.
Verankert im tieraerztlichen Standesrecht ist sowohl die Dokumentationspflicht als auch das Recht des Patientenbesitzers, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Er muss Dir also sowohl eine Kopie des Laborbefunds ueberlassen, als auch eine Kopie der Unterlagen, die seine Behandlung dokumentieren.
gerade jetzt nach den Zeilen von Buroni fühle ich mich hier an eine Zeit erinnert, in der es auch in der Human-Medizin alles andere als üblich war, über Diagnose, Art der Behandlung, Medikamente und evt. Verlauf (Prognose) ein Wort oder gar mehrere zu verlieren ....Also meine Mediziner haben mir bislang immer gesagt, womit ich behandelt werden und laborergebnisse wurden z.B. Im Krankenhaus auch direkt ausgehändigt.
es muss grob geschätzt so etwa fünfzehn Jahre her sein, dass Mediziner mehr und mehr dazu übergingen / übergehen mussten, sich vermehrt mit ihren Patienten "auseinander zu setzen" - so in etwa seit es Internet gibt um den Bogen zu den Ausführungen von Coony und ccb zu schließen
damals kam der Begriff auf "der mündige Patient" und das stieß lange nicht bei allen Ärzten auf Wohlwollen, bedeutete es doch das Ende der "Götter in weiß" - mir selbst hat damals einmal ein Arzt gesagt "wenn alle so wären wie Sie, kämen wir hier zeitlich gar nicht mehr rum ..."
aber wie auch immer: ich empfinde es bei Mensch und Tier als no-go, einfach zu agieren und keine näheren Auskünfte zu geben