1970er-Jahre
In den 1970er-Jahren richtete sich, auf Grund des
, der Verringerungen der Anzahl an Eheschließungen und dem Anwachsen der
in der DDR, das Hauptaugenmerk der Staats- und Parteiführung auf das bereits im Familiengesetzbuch von 1965 festgeschriebene Ideal der Kleinfamilie mit zwei bis drei Kindern. Um Anreize für (möglichst frühe) Eheschließungen und Geburten zu schaffen, beschloss die SED-Regierung 1972 die Einführung des zinslosen „
“ in Höhe von 5000 M, der gewährt wurde, wenn die Paare bei der Eheschließung jünger als 26 Jahre alt waren und zum ersten Mal heirateten. Dieser Kredit konnte durch die Geburt von Kindern „abgekindert“ werden, das heißt, die zurückzuzahlende Summe reduzierte sich pro Kind und wurde mit der Geburt des dritten Kindes vollständig erlassen. Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen zu erleichtern.
Seit 1972 wurde bei der Geburt jedes Kindes eine Beihilfe von 1000 M gezahlt, der Schwangerschafts- und Wochenurlaub wurde auf 18 Wochen ausgedehnt und alleinstehenden Müttern und kinderreichen Familien wurden Sonderrechte eingeräumt, insbesondere die finanzielle Unterstützung bei der Betreuung kranker Kinder und die Bevorzugung bei der Vergabe von Wohnraum und Krippenplätzen. 1972 erfolgte durch das
jedoch auch die Legalisierung des
– ungeachtet des staatlichen Ziels der Geburtensteigerung. Hinzu kam die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln an sozialversicherte Mädchen und Frauen ab 16 Jahren. Bereits seit dem Jahr 1965 war die
in der DDR verfügbar.
1976 wurde auf dem IX.
, wegen des weiterhin bestehenden Konflikts zwischen Geburtenförderung einerseits und der wirtschaftlich notwendigen Vollerwerbstätigkeit der Frauen und Mütter andererseits, ein zweites Sozialpaket verabschiedet, das in den 1980er-Jahren ergänzt wurde. Selbst wenn aus bevölkerungspolitischen Interessen heraus nun auch alleinerziehende Mütter zusehends gefördert wurden, blieb doch das DDR-Ideal der Zwei-bis-Drei-Kind-Familie mit voll berufstätigen Ehepartnern im Vordergrund und so wurde, als Reaktion auf das gestiegene Heiratsalter und die wachsende Anzahl von Zweitehen, der „Ehekredit“ auf 7000 M erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Bei den weiteren Sozialmaßnahmen handelte es sich im Wesentlichen um zeitliche Regelungen mit finanziellem Ausgleich. So wurde Frauen mittels der „Vereinbarkeitsregelung“ der Erziehungsurlaub, zunächst ab der Geburt des zweiten Kindes, bei voller Lohnfortzahlung für ein Jahr gewährt. Das Kindergeld wurde erhöht, der Mutterschutz erweitert und die bezahlte Freistellung zur Pflege kranker Kinder eingeführt.
Genau steht's da auch nicht, aber mit den 70ern liegst Du richtig.