B
Baudisch
... wurde gelöscht.
Schon interessant, was man zu diesem Vorfall alles schreiben kann
Da ich keine Ahnung hatte, was die 30 Gramm Amphetamin und 40 Gramm Marihuana eigentlich bedeuten, konnte ich mir Gooooogle nicht verkneifen (wer will schon dumm sterben?).
Wenn die 30 Gramm Amphetamine nicht rein sind, sondern lediglich einen Wirkstoffgehalt von 3 % – 10 % haben wie es anscheinend üblich ist, dann spricht der Bundesgerichtshof auf jeden Fall von einer geringen Menge, selbst wenn alles einer einzigen Person zuzuordnen wäre. Ein Verfahren würde evtl. wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe kann es allerdings auch geben, wobei mir die doch erhelbliche Strafmaßspanne schon merkmürdig erscheint. Ein berühmter Konsument von Amphetaminen war Winston Churchill und es war wohl nicht der einzige seiner Zunft.
Bei einer Festnahme (nach einem Fluchtversuch) durch eine Zivilstreife eines 21-jährigen Frankenbergers, der bereits wegen verschiedener Delikte mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurden 40 Gramm Marihuana gefunden und beschlagnahmt - also wieder nur 1 Besitzer. Nach Abschluß der polizeilichen Untersuchung (wie lange das auch gedauert haben mag) wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt, musste sich später allerdings wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
So nach dringender Notwendigkeit eines Eindringens in die Wohnungen in den frühen Morgenstunden sieht das eigentlich nicht aus - aber da kenn ich mich wohl auch nicht aus
Da ich keine Ahnung hatte, was die 30 Gramm Amphetamin und 40 Gramm Marihuana eigentlich bedeuten, konnte ich mir Gooooogle nicht verkneifen (wer will schon dumm sterben?).
Wenn die 30 Gramm Amphetamine nicht rein sind, sondern lediglich einen Wirkstoffgehalt von 3 % – 10 % haben wie es anscheinend üblich ist, dann spricht der Bundesgerichtshof auf jeden Fall von einer geringen Menge, selbst wenn alles einer einzigen Person zuzuordnen wäre. Ein Verfahren würde evtl. wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe kann es allerdings auch geben, wobei mir die doch erhelbliche Strafmaßspanne schon merkmürdig erscheint. Ein berühmter Konsument von Amphetaminen war Winston Churchill und es war wohl nicht der einzige seiner Zunft.
Bei einer Festnahme (nach einem Fluchtversuch) durch eine Zivilstreife eines 21-jährigen Frankenbergers, der bereits wegen verschiedener Delikte mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurden 40 Gramm Marihuana gefunden und beschlagnahmt - also wieder nur 1 Besitzer. Nach Abschluß der polizeilichen Untersuchung (wie lange das auch gedauert haben mag) wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt, musste sich später allerdings wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
So nach dringender Notwendigkeit eines Eindringens in die Wohnungen in den frühen Morgenstunden sieht das eigentlich nicht aus - aber da kenn ich mich wohl auch nicht aus