Kurz zur Vorgeschichte: Hier in der Nachbarschaft gibts einen Herren mit Königspudel,hält sich nie an die Leinenpflicht,es gab vor 2 Jahren eine Körperliche auseindersetzung zwischem dem Herrn und mir,wo Er leider ordentlich etwas abgekriegt hat. Verfahren wurde eingestellt,Er hatte noch Anwalts-und Gerichtskosten zu zahlen,ich nicht. Dementsprechend sauer ist Er wohl auf mich und sagte mal unter Zeugen das Er dafür sorgen wird das uns unsere Hündin(American Bulldog,angemeldet,Haltung genehmigt,Leinen und Maulkorbpflicht weil wir die Befreiung noch nicht gemacht haben) weggenommen wird.
So jetzt zum "Vorfall": Vor zweieinhalb Wochen traf ich Ihn spät Nachmittags,Er sah mich,dreht um und will mit dem Handy die Polizei anrufen just in dem Moment kommt ein Polizist des Weges und Er läuft auf Ihn zu und sagt: "Er hat angst blabla..... und behauptet ich dürfe meinen Hund gar nicht Halten oder ausführen.
Der Polizist schickt Ihn weg und bittet mich noch kurz zu warten bis der Herr weg ist,und fragt mich nach der Erlaubnis und meinem Ausweis,welche ich Ihm natürlich aushändigte.
Jetzt ist es so das ich mit der Emma nicht mit Maulkorb gehe sondern nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt mit einer Maulschlaufe,so auch an dem Tag.
Es war schon etwas düster und der Polizist musste sich die Unterlagen mit einer Taschenlampe anschauen. Hat sich meinen Hund aber nicht mit der Taschenlampe angesehen. Als ich wieder auf dem Rückweg war,sah ich den Herrn mit Pudel und den Polizisten miteinander reden.
Und was ist passiert? Diese Woche kriege Post vom OA: Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Anhörung im Bußgeldverfahren gem. § 55 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBI I S.602)
Hab mich dann gestern dazu geäußert mit dem Tenor das der Werte Herr Polizist sich meinen Hund im Dunkeln meiner Meinung nach nicht richtig angeschaut hat und eine Maulschlaufe ja unauffälliger sei als ein Maulkorb und Er die Maulschlaufe unter Umständen übersehen hat.
Puh langer Text für eine Frage: Was könnte mir blühen?
PS: Ich bedanke mich schonmal im vorraus für's durch lesen
So jetzt zum "Vorfall": Vor zweieinhalb Wochen traf ich Ihn spät Nachmittags,Er sah mich,dreht um und will mit dem Handy die Polizei anrufen just in dem Moment kommt ein Polizist des Weges und Er läuft auf Ihn zu und sagt: "Er hat angst blabla..... und behauptet ich dürfe meinen Hund gar nicht Halten oder ausführen.
Der Polizist schickt Ihn weg und bittet mich noch kurz zu warten bis der Herr weg ist,und fragt mich nach der Erlaubnis und meinem Ausweis,welche ich Ihm natürlich aushändigte.
Jetzt ist es so das ich mit der Emma nicht mit Maulkorb gehe sondern nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt mit einer Maulschlaufe,so auch an dem Tag.
Es war schon etwas düster und der Polizist musste sich die Unterlagen mit einer Taschenlampe anschauen. Hat sich meinen Hund aber nicht mit der Taschenlampe angesehen. Als ich wieder auf dem Rückweg war,sah ich den Herrn mit Pudel und den Polizisten miteinander reden.
Und was ist passiert? Diese Woche kriege Post vom OA: Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Anhörung im Bußgeldverfahren gem. § 55 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBI I S.602)
Hab mich dann gestern dazu geäußert mit dem Tenor das der Werte Herr Polizist sich meinen Hund im Dunkeln meiner Meinung nach nicht richtig angeschaut hat und eine Maulschlaufe ja unauffälliger sei als ein Maulkorb und Er die Maulschlaufe unter Umständen übersehen hat.
Puh langer Text für eine Frage: Was könnte mir blühen?
PS: Ich bedanke mich schonmal im vorraus für's durch lesen