Angeblich ohne Maulkorb oder ähnliche Vorrichtung "erwischt"

Loki88

10 Jahre Mitglied
Kurz zur Vorgeschichte: Hier in der Nachbarschaft gibts einen Herren mit Königspudel,hält sich nie an die Leinenpflicht,es gab vor 2 Jahren eine Körperliche auseindersetzung zwischem dem Herrn und mir,wo Er leider ordentlich etwas abgekriegt hat. Verfahren wurde eingestellt,Er hatte noch Anwalts-und Gerichtskosten zu zahlen,ich nicht. Dementsprechend sauer ist Er wohl auf mich und sagte mal unter Zeugen das Er dafür sorgen wird das uns unsere Hündin(American Bulldog,angemeldet,Haltung genehmigt,Leinen und Maulkorbpflicht weil wir die Befreiung noch nicht gemacht haben) weggenommen wird.

So jetzt zum "Vorfall": Vor zweieinhalb Wochen traf ich Ihn spät Nachmittags,Er sah mich,dreht um und will mit dem Handy die Polizei anrufen just in dem Moment kommt ein Polizist des Weges und Er läuft auf Ihn zu und sagt: "Er hat angst blabla..... und behauptet ich dürfe meinen Hund gar nicht Halten oder ausführen.
Der Polizist schickt Ihn weg und bittet mich noch kurz zu warten bis der Herr weg ist,und fragt mich nach der Erlaubnis und meinem Ausweis,welche ich Ihm natürlich aushändigte.
Jetzt ist es so das ich mit der Emma nicht mit Maulkorb gehe sondern nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt mit einer Maulschlaufe,so auch an dem Tag.
Es war schon etwas düster und der Polizist musste sich die Unterlagen mit einer Taschenlampe anschauen. Hat sich meinen Hund aber nicht mit der Taschenlampe angesehen. Als ich wieder auf dem Rückweg war,sah ich den Herrn mit Pudel und den Polizisten miteinander reden.
Und was ist passiert? Diese Woche kriege Post vom OA: Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Anhörung im Bußgeldverfahren gem. § 55 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBI I S.602)

Hab mich dann gestern dazu geäußert mit dem Tenor das der Werte Herr Polizist sich meinen Hund im Dunkeln meiner Meinung nach nicht richtig angeschaut hat und eine Maulschlaufe ja unauffälliger sei als ein Maulkorb und Er die Maulschlaufe unter Umständen übersehen hat.

Puh langer Text für eine Frage: Was könnte mir blühen?

PS: Ich bedanke mich schonmal im vorraus für's durch lesen :D
 
  • 3. Juni 2024
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Hi Loki88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde den Fall dem OA nochmal schriftlich schildern und auf die Erlaubnis mit der Schlaufe hinweisen.
Und Widerspruch einlegen!

Ich denke aber, dass dir nichts weiter außer vielleicht ein Bußgeld blüht, denn das Wort der Polizei steht natürlich dazu das Wort eines Herrn Nachbarn.
Kann mir nicht vorstellen, dass da ne Konsequenz bzgl der Haltung bei rumkommt !
 
Wenn Polizist und Nachbar sagen, es war kein Halti/ Mk dran dann dürfte es ein Bußgeld geben. Die Möglichkeit des Widerspruchs besteht aber ob es Sinn macht bei zwei gegen eins ist fraglich.

Wenn sonst noch nichts vorgekommen ist wird es sicher keinerlei Konsequenzen wegen des Hundes haben...:hallo:
 
Irgentwie verstehe ich das nicht ganz.

Der Polizist hat bei deinem weissen Hund nicht die schwarze Maulschlaufe gesehen?

Kann aber bezeugen dass keine dran war ?
 
Der Polizist hat bei deinem weissen Hund nicht die schwarze Maulschlaufe gesehen?

Kann aber bezeugen dass keine dran war ?

Ob der Polizist das bezeugen kann oder Er nur gesagt hat mein Hundi hätte kein Maulkorb an,weiß ich nicht. Mir wurde keine Aussage/Stellungnahme vorgelesen/vorgezeigt. Wenn es dann zur Einleitung des Bußgeldverfahren kommt kann ich die Aussagen einsehen.

Ich denke mal es kommt eher vom Pudelbesitzer,weil der öfters mal meint,wenn meine Emma die Maulschlaufe trägt,das der Hund doch einen Maulkorb tragen muss. Von dem her gehe ich davon aus das der Polizist dem Pudelmann zugestimmt hat das mein Hund kein Maulkorb trägt. hoffe ich mal
 
Zum Widerspruch kann ein RA sicher besser helfen.

In jedem Fall würde ich stumpf weiter behaupten, er hatte eine Maulschlaufe dran. Da ja in NRW Maulkorbpflicht besteht, wird der Polizist vermutlich allein schon wegen dieser Begrifflichtkeit angegeben haben, dass Deiner keinen Maulkorb drauf hatte. Somit stehst Du nicht komplett gegen die Aussage eines Polizisten (im Übrigen: warum kontrolliert der nicht die MK-Befreiung, wenn er schon die Erlaubnis kontrolliert) und hast bei Bedarf Ansatzpunkte für nen Anwalt ;) Denn wenn er einwandfrei festgestellt hätte, dass Deiner keinen MK drauf hat, und anhand der Erlaubnis ja wusste, dass es ein Listi ist - hätte er die Befreiung doch auch kontrollieren müssen :D
 
Überhaupt NICHTS! sagen, schildern, äußern! Weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei, sondern sofort mit einen fähigen RA Akteneinsicht anfordern. (Die erhält nur der RA, Du als Betroffener leider nicht)
Ab zu Weidemann und Frist zum Widerspruch nicht verpassen.
 
Überhaupt NICHTS! sagen, schildern, äußern! Weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei, sondern sofort mit einen fähigen RA Akteneinsicht anfordern. (Die erhält nur der RA, Du als Betroffener leider nicht)
Ab zu Weidemann und Frist zum Widerspruch nicht verpassen.

Ich würd sagen zu spät :heul:
Und Widerspruch kann noch nicht eingelegt werden,erst wenn dann das Bußgeldverfahren läuft,oder?
 
Bei uns kostet das bis zu 500€. Ich weiß aber nicht, ob das überall gleich ist.
Um deinen Hund musst du allerdings erst im mehrfachen Wiederholungsfall fuerchten.
 
Überhaupt NICHTS! sagen, schildern, äußern! Weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei, sondern sofort mit einen fähigen RA Akteneinsicht anfordern. (Die erhält nur der RA, Du als Betroffener leider nicht)
Ab zu Weidemann und Frist zum Widerspruch nicht verpassen.

Ich würd sagen zu spät :heul:
Und Widerspruch kann noch nicht eingelegt werden,erst wenn dann das Bußgeldverfahren läuft,oder?
Da solltest Du wirklich mal mit einem RA sprechen, sonst verpasst man fix mal die Fristen oder hält sich nicht an die Formalitäten.
Ich kann da Herrn Weidemann auch nur empfehlen, er ist sehr freundlich, kompetent und erteilt auch mal kurze unbürokratische Auskünfte am Telefon ;)
 
Überhaupt NICHTS! sagen, schildern, äußern! Weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei, sondern sofort mit einen fähigen RA Akteneinsicht anfordern. (Die erhält nur der RA, Du als Betroffener leider nicht)
Ab zu Weidemann und Frist zum Widerspruch nicht verpassen.

Ich würd sagen zu spät :heul:
Und Widerspruch kann noch nicht eingelegt werden,erst wenn dann das Bußgeldverfahren läuft,oder?

Es muss ja nicht gleich das schlimmste passieren und das OA verdreht deine Aussagen oder sonst etwas...Das Gefühl mit RA an der Seite ist aber sehr viel besser.

Auf den Schreiben vom OA muss ein Datum angegeben sein...bis wann du dich äußern/antworten sollst.
 
Man MUSS nicht aus jedem popeligen OWI-Verfahren ein Drama machen und gleich mit nem Anwalt losrennen. Man kann sich äussern, sachlich und höflich und dann eben auch die Vorgeschichte schildern. Nur bei einem Polizeibericht wo steht, dass KEIN Beißschutz vorhanden war, kann auch der Anwalt wenig reissen. Bei einem Bußgeldbescheid kann man auch noch Widerspruch einlegen und dann kann es sein, dass es abgegeben wird ans Gericht.
 
nun, aus sachlicher sicht könnte es interessant sein. auf verordnungsebene erklärt sich das zuständige ministerium dahingehend, dass ein "halti" eine dem gesetz genügende vorrichtung ist.

das gesetz hingegen verlangt ausdrücklich einen maulkorb oder eine in der wirkung gleichstehende vorrichtung anzulegen. halti, maulschlaufe und ähnliches sind so etwas eben nicht. aber ich denke nicht, dass es soweit kommt. ;)

was kann dir drohen? bußgeld auflage oder ähnliches. hängt von der vorgeschichte ab.

pete
 
Auf den Schreiben vom OA muss ein Datum angegeben sein...bis wann du dich äußern/antworten sollst.

Hab mich doch schon dazu geäussert. Hab es gestern bei der zuständigen Bearbeiterin zu Protokoll gegeben,so wie ich es hier geschildert habe.

@Gina2006
Ob es einen Polizibericht gibt weiß ich nicht.

@Pete23021972
Was für eine Vorgeschichte? Vom Hund und mir? Gibt soweit keine Vorfälle.
 
Ich wünsche euch einfach das sich das sachlich und in euren Sinn positiv regelt...

Persönlich kenne ich einige listenhundfreundliche Mitarbeiter auf Ordnungsämtern, die kein Drama machen...
andererseits bin ich ein gebranntes Kind und fühle mich mit Rechtsbeistand und Schutz einfach sicherer.
 
Überhaupt NICHTS! sagen, schildern, äußern! Weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei, sondern sofort mit einen fähigen RA Akteneinsicht anfordern. (Die erhält nur der RA, Du als Betroffener leider nicht)
Ab zu Weidemann und Frist zum Widerspruch nicht verpassen.

Ich würd sagen zu spät :heul:
Und Widerspruch kann noch nicht eingelegt werden,erst wenn dann das Bußgeldverfahren läuft,oder?

Sag mal habt ihr in NRW Maulkorbpflicht, wenn der Listi noch nicht den Wesenstest machen konnte? (wegen zu jungem Alter)

Bei uns haben wir vom OA eine Befreiung bekommen bis er so weit ist und den Wesenstest machen kann (vorl. Negativzeugnis - Bayern)


Tom
 
Überhaupt NICHTS! sagen, schildern, äußern! Weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei, sondern sofort mit einen fähigen RA Akteneinsicht anfordern. (Die erhält nur der RA, Du als Betroffener leider nicht)
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Ich würd sagen zu spät :heul:
Und Widerspruch kann noch nicht eingelegt werden,erst wenn dann das Bußgeldverfahren läuft,oder?

Sag mal habt ihr in NRW Maulkorbpflicht, wenn der Listi noch nicht den Wesenstest machen konnte? (wegen zu jungem Alter)

Bei uns haben wir vom OA eine Befreiung bekommen bis er so weit ist und den Wesenstest machen kann (vorl. Negativzeugnis - Bayern)


Tom

wenn man den nachweis einer eingetragenen hundeschule erbringt, dann wird man ( glaube ich ) bei kat 1 hunden bis zum 16.ten monat befreit.. ;)
 
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