SternTV 19.10.11-Nach Rottweiler-Attacke Was wurde aus dem Hund, der Malik angegriff

Das mag schon richtig sein, aber liebe selbsternannte Fachfrau, wie sieht es in der Praxis aus? Hast dus chon mal nen Hund vom THW oder nen Behindertenbegleithund mit Leinen und MK Pflicht gesehen? Nee also hast du schon die Möglichkeit deinen Hund ohne MK und MK zu führen. Wird ja auch gemacht. Die LHG gellten eben nicht für nennen wir es "spezielle Hunde" und für diese fällt dnan auch keine Steuer an.
LG

ok, als Lesefachfrau mein Fazit:
Textverständnis noch weniger vorhanden, als ich befürchtete, jedes weitere Wort ist Perlen vor die Säue werfen.
Sie haben es doch selber geschrieben. Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern ist mir vollkommen schleierhaft, wieso sie hier mit den AOs der Kommunen argumentieren, wenn es um Hunde wie Behindertenbegleithunde usw geht.


NS. was durch die weiteren Antworten bewiesen wurde

Träum weiter, aber rede (schreibe) nicht im Schlaf

Sie sind doch die selbsternannte Lesefachfrau oder?
Ihre zitierte Rechtsgrundlage deckt lediglich die private Hundehaltung ab. Ich rede jedoch die ganze Zeit von Hunden, die einem "öffentlichem Zweck" dienen und somit nicht der "privaten Hundehaltung unterliegen.
Insofern haben sie die vollkommen falsche Rechtsgrundlage zitiert. Die von mir genannten Beispiele unterliegen keineswegs der privaten Hundehaltung. Steuern fallen lt. GG nur für die private HH an!
Ebenso regeln die Hundegesetze einzig und allein die private Hundehaltung.
 
  • 26. Juni 2024
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Hi Pitti_Rotti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...

Jo ist recht, aber "Altbestände" haben sich auch an Leinenpflicht (keine Befreiung möglich) und Maulkorbpflicht (uU Befreiung als Ausnahme) zu halten § 3 LHVO BRB

zB :beim Nachbarbulli wurde die Maulkorbpflicht für die Zeit nach einer OP am Kiefer vom OA ausgesetzt (zeitlich befristet)

und er/sie/esbehauptet legal eine Maulkorb und LEINENbefreiung für seine "Altbestand" zu besitzen.
 
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde:unsicher:

Der §15 kann auf ihn, nachdem, was er bisher schrieb, wohl nicht zutreffen.

Deshalb, meine Frage nach §10 bleibt. Konkret gesagt, ob es ihm gelungen sein sollte, berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Bisher ist mir zumindest kein gelungener Fall bekannt.

Ganz ehrlich gesagt, kann man doch auf dem korrupten Weg so ziemlich alles erreichen, was man sich vorstellen kann. Wie von ihm selber angedeutet, muss man dafür nur die richtigen Leute kennen, die einem diesen Vorteil gewähren. Das glaube ich ihm ungesehen.

Ich würde aber hier damit nicht so hausieren gehen, weil das zum einen kein gutes Licht auf die wirft, die sich diesen Vorteil ehrlich erarbeiten und außerdem frage ich mich, wie schlau es für einen selber ist, solche Dinge in den Raum zu stellen.

@pitti rotti

Sollte ich Dir unrecht tun, tut es mir leid, aber für die Spekulationen bist Du selber verantwortlich, weil Du damit kokettierst und provozierst. Wenn es so sein sollte, finde ich es gruselig, weil Du damit riskierst, dass für andere dieser Weg auf legale Weise zukünftig unmöglich wird, wenn so ein Missbrauch bekannt wird.
 
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...

Jo ist recht, aber "Altbestände" haben sich auch an Leinenpflicht (keine Befreiung möglich) und Maulkorbpflicht (uU Befreiung als Ausnahme) zu halten § 3 LHVO BRB

zB :beim Nachbarbulli wurde die Maulkorbpflicht für die Zeit nach einer OP am Kiefer vom OA ausgesetzt (zeitlich befristet)

und er/sie/esbehauptet legal eine Maulkorb und LEINENbefreiung für seine "Altbestand" zu besitzen.


Noch einmal ich schrieb doch von "speziellen Hunden", die nicht der privaten Hundehaltung unterliegen. Die LHVOs regeln , ebenso wie die Steuersatzungen der Länder nur die private Hundehaltung. Meine Hunde fallen aber nicht unter die private Hundehaltung.

MfG
Frank
 
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde:unsicher:

Der §15 kann auf ihn, nachdem, was er bisher schrieb, wohl nicht zutreffen.

Deshalb, meine Frage nach §10 bleibt. Konkret gesagt, ob es ihm gelungen sein sollte, berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Bisher ist mir zumindest kein gelungener Fall bekannt.

Ganz ehrlich gesagt, kann man doch auf dem korrupten Weg so ziemlich alles erreichen, was man sich vorstellen kann. Wie von ihm selber angedeutet, muss man dafür nur die richtigen Leute kennen, die einem diesen Vorteil gewähren. Das glaube ich ihm ungesehen.

Ich würde aber hier damit nicht so hausieren gehen, weil das zum einen kein gutes Licht auf die wirft, die sich diesen Vorteil ehrlich erarbeiten und außerdem frage ich mich, wie schlau es für einen selber ist, solche Dinge in den Raum zu stellen.

@pitti rotti

Sollte ich Dir unrecht tun, tut es mir leid, aber für die Spekulationen bist Du selber verantwortlich, weil Du damit kokettierst und provozierst. Wenn es so sein sollte, finde ich es gruselig, weil Du damit riskierst, dass für andere dieser Weg auf legale Weise zukünftig unmöglich wird, wenn so ein Missbrauch bekannt wird.

Ich gebe zu, dass ich das gerne mache, aber es springen auch alle darauf an. Meine Hunde sind legal angemeldet und unterliegen nicht der privaten Hundehaltung. Soviel sei gesagt und muss auch genügen. Der ganze Krempel von dem hier so geschrieben wird bezieht sich jedoch nur darauf.

LG Frank
 
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...

Jo ist recht, aber "Altbestände" haben sich auch an Leinenpflicht (keine Befreiung möglich) und Maulkorbpflicht (uU Befreiung als Ausnahme) zu halten § 3 LHVO BRB

zB :beim Nachbarbulli wurde die Maulkorbpflicht für die Zeit nach einer OP am Kiefer vom OA ausgesetzt (zeitlich befristet)

und er/sie/esbehauptet legal eine Maulkorb und LEINENbefreiung für seine "Altbestand" zu besitzen.


Noch einmal ich schrieb doch von "speziellen Hunden", die nicht der privaten Hundehaltung unterliegen. Die LHVOs regeln , ebenso wie die Steuersatzungen der Länder nur die private Hundehaltung. Meine Hunde fallen aber nicht unter die private Hundehaltung.

MfG
Frank
Was tun denn deine Hunde besonderes dass Sie nicht unter diese Verordnung fallen?
 
Auf diese spezielle Thematik werde ich mich hier nicht mehr äußern oder Fragen stellen, weil ich niemandem etwas Böses will, aber auf der anderen Seite möchte ich mich nicht für dumm verkaufen lassen bzw. nicht den Eindruck erwecken, als würde ich so leichtgläubig sein.
 
dann bist du bulle oder ähnliches:verwirrt:

@Sammie:
gar keinen Anstand, oder wie? ;) Wenn schon, Herr Polizist ;)

für mich pers machts keinen Unterschied, ob Polizeihund, Zollhund, Rettungshund, Blindenführhund oder weiß der Geier was ...
... doch ein Hund IM ÖFFENTLICHEN DIENST geführt, mit der Art, Umgangsweise & Einstellung über Hundehaltung-/Verhalten-/ und -Wesen etc pp eines Halters, wie P_R ... das ist schwer verdauliche Kost ...

Auf der anderen Seite ... wie gesagt, die Anonymität sollte nicht ausser Acht gelassen werden ;) ... vill hat er ja nen Chihuahua, der sich gerade genüsslich auf dem Fernsehsessel sein Nachtlager macht?
Vielleicht hat er nur Fische?
Vielleicht hat er gar kein Tier ... und ihm ist es einfach langweilig? - und es macht ihm Spaß zu entertainen ! ? - wer weiß, wer weiß ?? :D
 
dann bist du bulle oder ähnliches:verwirrt:

@Sammie:
gar keinen Anstand, oder wie? ;) Wenn schon, Herr Polizist ;)

für mich pers machts keinen Unterschied, ob Polizeihund, Zollhund, Rettungshund, Blindenführhund oder weiß der Geier was ...
... doch ein Hund IM ÖFFENTLICHEN DIENST geführt, mit der Art, Umgangsweise & Einstellung über Hundehaltung-/Verhalten-/ und -Wesen etc pp eines Halters, wie P_R ... das ist schwer verdauliche Kost ...

Auf der anderen Seite ... wie gesagt, die Anonymität sollte nicht ausser Acht gelassen werden ;) ... vill hat er ja nen Chihuahua, der sich gerade genüsslich auf dem Fernsehsessel sein Nachtlager macht?
Vielleicht hat er nur Fische?
Vielleicht hat er gar kein Tier ... und ihm ist es einfach langweilig? - und es macht ihm Spaß zu entertainen ! ? - wer weiß, wer weiß ?? :D

Genau das weiß keiner, vieleicht ist er auch Bulle und hat jede Beleidigung seiner Person zur Anzeige gebracht. Wer weiß das schon so genau. Vieleicht hat Bianca auch den Reha-Hund nicht ohne Grund.
Nur Spaß, aber es ist schon fast amüsant, dss die "Viehcherei" beleidigend wir und sich dabei fachlich selbst vollkommen ins Abseits stellt ohne es zu merken.
Mir würde es schon genügen, wenn auf angepisse und persönliche Beleidigungen verzichtet werden könnte.
 
dann bist du bulle oder ähnliches:verwirrt:

@Sammie:
gar keinen Anstand, oder wie? ;) Wenn schon, Herr Polizist ;)

für mich pers machts keinen Unterschied, ob Polizeihund, Zollhund, Rettungshund, Blindenführhund oder weiß der Geier was ...
... doch ein Hund IM ÖFFENTLICHEN DIENST geführt, mit der Art, Umgangsweise & Einstellung über Hundehaltung-/Verhalten-/ und -Wesen etc pp eines Halters, wie P_R ... das ist schwer verdauliche Kost ...

Auf der anderen Seite ... wie gesagt, die Anonymität sollte nicht ausser Acht gelassen werden ;) ... vill hat er ja nen Chihuahua, der sich gerade genüsslich auf dem Fernsehsessel sein Nachtlager macht?
Vielleicht hat er nur Fische?
Vielleicht hat er gar kein Tier ... und ihm ist es einfach langweilig? - und es macht ihm Spaß zu entertainen ! ? - wer weiß, wer weiß ?? :D

:lol:wie gesagt,so lange hat noch kein Troll hier überlebt,zumindest was ich mitbekommen habe:verwirrt:

Aber was mich schon seit diversen Beiträgen wundert:jemand der immer wieder Zoophilie thematisiert,anregt mal in entsprechenden Foren zu lesen-honi soit qui mal y pense- ich lese nicht in solchen Foren,obwohl ich mich da wahrscheinlich tummeln müßte da meine Hunde auch massiv von mir mißbraucht werden!
 
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...

:verwirrt: geänderter § 10 (2)Ziffer 6?
 
W
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...

:verwirrt: geänderter § 10 (2)Ziffer 6?

wie gesagt, das ist das was ich aus der Verordnung für Brandenburg von 2004 lese...
 
Genau das weiß keiner, vieleicht ist er auch Bulle und hat jede Beleidigung seiner Person zur Anzeige gebracht. Wer weiß das schon so genau. Vieleicht hat Bianca auch den Reha-Hund nicht ohne Grund.....
Mir würde es schon genügen, wenn auf angepisse und persönliche Beleidigungen verzichtet werden könnte.

dann hast du hoffentlich die Beleidigungen die du so von dir gibst auch gleich mit zur Anzeige gebracht :unsicher: Was sicherlich ohne reelle Namen recht schwer wird, aber ok wer keine Arbeit hat macht sich welche

wenn du dich doch nur auch mal an deinen letztem Satz halten würdest.

Ach und die Frage von Murphy würde mich auch nochmal interessieren? :hallo:
Wenn alles legal ist wärst du doch sicher so nett und würdest die konkrete Vorgehensweise mal sagen :hallo:
 
Genau das weiß keiner, vieleicht ist er auch Bulle und hat jede Beleidigung seiner Person zur Anzeige gebracht. Wer weiß das schon so genau. Vieleicht hat Bianca auch den Reha-Hund nicht ohne Grund.....
Mir würde es schon genügen, wenn auf angepisse und persönliche Beleidigungen verzichtet werden könnte.

dann hast du hoffentlich die Beleidigungen die du so von dir gibst auch gleich mit zur Anzeige gebracht :unsicher: Was sicherlich ohne reelle Namen recht schwer wird, aber ok wer keine Arbeit hat macht sich welche

wenn du dich doch nur auch mal an deinen letztem Satz halten würdest.

Ach und die Frage von Murphy würde mich auch nochmal interessieren? :hallo:
Wenn alles legal ist wärst du doch sicher so nett und würdest die konkrete Vorgehensweise mal sagen :hallo:

Murphy? Frage?
mir langt es.. bin doch nicht im kindergarten... :D

Dieser Beitrag wird nicht angezeigt, da sich Pitti_Rotti auf deiner Ignorier-Liste befindet.


Ich hatte es doch nun schon geschrieben unter welchem Umständen nen Hund nicht unters HG fällt. Da kannst du doch schauen, ob da eventuelle Möglichkeiten für deine Hunde dabei sind. Allerdings müssen sie hat physisch und psychisch belastbar sein und keine Züge zeigen, wie die Rotti-Dame, die das Kind "zerlegt" hat.
Rettungshunde, wenn sie für Behören tätig sind und im Einsatz sind, Polizeihunde, Behindertenhunde, privates Sicherheitsbedürfnis und damit speziell ausgebildete Hunde.
 
Sie hat doch einen ausgebildeten geprüften Rettungshund der auch Einsätze geht wenn ich nicht irre..also nun erkläre es doch bitte .
 
..... privates Sicherheitsbedürfnis und damit speziell ausgebildete Hunde.


§ 15 Ausnahmeregelungen

(1) Die Verordnung gilt nicht für Diensthunde des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Bundeswehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Polizei.
(2) Die Verordnung gilt nicht für Jagd- und Herdengebrauchshunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.
(3) Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind mit Ausnahme der Anzeigepflicht des § 6 Abs. 1 von den Regelungen dieser Vorordnung befreit, wenn der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwendungszweck des Hundes nachgewiesen wird.


Nee, Sicherheitsdienst nicht:unsicher:
 
werden denn so alte hunde noch im dienst eingesetzt?
ich meine wenn er seine pit hündin als oma bezeichnet müsste sie ja schon weit über 10jahre sein.
 
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