Pitti_Rotti
Das mag schon richtig sein, aber liebe selbsternannte Fachfrau, wie sieht es in der Praxis aus? Hast dus chon mal nen Hund vom THW oder nen Behindertenbegleithund mit Leinen und MK Pflicht gesehen? Nee also hast du schon die Möglichkeit deinen Hund ohne MK und MK zu führen. Wird ja auch gemacht. Die LHG gellten eben nicht für nennen wir es "spezielle Hunde" und für diese fällt dnan auch keine Steuer an.
LG
ok, als Lesefachfrau mein Fazit:
Textverständnis noch weniger vorhanden, als ich befürchtete, jedes weitere Wort ist Perlen vor die Säue werfen.
Sie haben es doch selber geschrieben. Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern ist mir vollkommen schleierhaft, wieso sie hier mit den AOs der Kommunen argumentieren, wenn es um Hunde wie Behindertenbegleithunde usw geht.
NS. was durch die weiteren Antworten bewiesen wurde
Träum weiter, aber rede (schreibe) nicht im Schlaf
Sie sind doch die selbsternannte Lesefachfrau oder?
Ihre zitierte Rechtsgrundlage deckt lediglich die private Hundehaltung ab. Ich rede jedoch die ganze Zeit von Hunden, die einem "öffentlichem Zweck" dienen und somit nicht der "privaten Hundehaltung unterliegen.
Insofern haben sie die vollkommen falsche Rechtsgrundlage zitiert. Die von mir genannten Beispiele unterliegen keineswegs der privaten Hundehaltung. Steuern fallen lt. GG nur für die private HH an!
Ebenso regeln die Hundegesetze einzig und allein die private Hundehaltung.