Staatsbürgerkunde:
Eine Anzeige bedeutet in Deutschland nicht, dass jemand straffällig geworden ist.
Es besteht die Vermutung, die bestätigt oder widerlegt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft überprüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verstoss vorliegt oder nicht.
Sieht sie einen, wird ein Gerichtsverfahren anberaumt, sieht sie keinen, wird die Anzeige eingestellt.
Und selbst zu diesem Zeitpunkt ist nicht klar, ob der Beschuldigte gegen Gesetze verstossen hat. Das entscheidet dann ein Richter.
Und erst dann, mit einem Richterspruch, der den Beschuldigten verklagt, darf man sagen, dass der Beschuldigte gegen geltendes Recht verstossen hat.
Vorher gilt die Unschuldsvermutung -in diesem Fall auch für den Sokahalter im Zeitungsbericht.
Eine Anzeige bedeutet in Deutschland nicht, dass jemand straffällig geworden ist.
Es besteht die Vermutung, die bestätigt oder widerlegt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft überprüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verstoss vorliegt oder nicht.
Sieht sie einen, wird ein Gerichtsverfahren anberaumt, sieht sie keinen, wird die Anzeige eingestellt.
Und selbst zu diesem Zeitpunkt ist nicht klar, ob der Beschuldigte gegen Gesetze verstossen hat. Das entscheidet dann ein Richter.
Und erst dann, mit einem Richterspruch, der den Beschuldigten verklagt, darf man sagen, dass der Beschuldigte gegen geltendes Recht verstossen hat.
Vorher gilt die Unschuldsvermutung -in diesem Fall auch für den Sokahalter im Zeitungsbericht.