Nein, das ist keine Strafe im juristischen Sinne - und solche Strafen wären mMn dringendst nötig, um zumindest nicht noch mehr unnötiges (weil verbotenes) Leid zu dem ohnehin üblen Leidensweg der Tiere hinzuzufügen _und_ Tätern zu zeigen, dass sie auch juristisch belangt werden und mit den bedauernswerten Tieren nicht einfach machen können, was sie wollen.
mMn müssten auch der "Bauer", der die hochträchtigen Tiere zum Schlachten hat abstransportieren lassen und der Transportunternehmer, der die shice mitmacht, ebenfalls belangt werden - und das so lange, bis klar ist, dass es verboten (und teuer) ist, gegen diesen Teil des sogenannten Tierschutzgesetzes zu verstoßen. Ich glaube weder den Mästern noch den Transporteuren, dass das unwissentliche geschehen ist oder nicht aufgefallen ist - in keinem der zahllosen bedauerlichen "Einzelfälle".