Ersatzunterkunft, Ihre Schäden an den Einrichtungsgegenständen, die Räumung und die damit verbundenen Kosten etc., also alles was Sie hier genannt haben, muss der Vermieter zahlen (bzw. seine Gebäudeversicherung), wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat.
Nur wenn er selbst positiv nachweisen kann, dass er es unter keinen Umständen war, indem er insbesondere den wahren Schädiger benennt, dann scheidet seine Haftung aus.