Sorry Jackie, aber was möchtest du hier eigentlich erreichen?
Nichts.
Eigentlich wirklich rein gar nichts.
Meine Erwartungen an den Thread war sehr niedrig und ich wurde diesbzgl (leider) nicht enttäuscht.
That's it für mich.
naja für meine erwartungen war des hier eigentlich sehr sachlich,
von einzelnen, gehäßigen einwürfen mal abgesehen
ansonsten:
natürlich ist in erster linie der jäger für seine schüsse verantwortlich!
und bei über 4 millionen erlegten tieren im jahr klappt das überwiegend gut!
das problem sind die unfälle, entweder durch unglück od fehlverhalten von "vollhonks"
diese haben auch die entsprechenden konsequenzen zu tragen!
nur nützt das hinter herzlich wenig.
das, auf was jackie raus wollte, ist nur:
genau wie im strassenverkehr kann ichs dem anderen schwer machen od ich kann selbst an meiner sicherheit "mitwirken"
wer fährt im dunkeln ohne reflektoren an kleidung und ausreichender beleuchtung auf ner landstr fahrrad?
von reflektoren an kleidung steht nichts in der stvo und als beleuchtung reicht ja ne 5 lumen funzel.
wäre der autofaher schuld? ja
was bringts? nix
ist der jäger schuld: ja
was bringts? nix
das "erschossene" vereinsheim war im oktober 2010, nette anekdote aber mehr nicht.
im unterforum presse steht gerade n artikel, bei insgesamt ca 133 000 hunde wurden 263 menschen angegriffen und 43 davon schwer verletzt.
es gibt in D knapp 3 mal soviele jäger. die haben mit sicherheit nicht knapp 800 menschen verletzt/gefährdet und schon gar nicht 120 schwer!
was hundehaltung mit jagd gemeinsam hat?
deutschland kann ganz gut ohne beides auskommen!
glaubt ihr nicht? dann fragt mal auf ge.gen.hu.nd: org nach...
was es noch gemeinsam hat:
wenn der nichtausübende seine "rechte" ausreizt hat der ausübende immer die arschkarte.
zum konkreten beispiel
ein jagdrevier wird auf jahre verpachtet, niederwild 9 jahre, hochwild 12 jahre, da wechselt nicht alle paar wochen der pächter
mit einander reden hilft auf alle fälle schon weiter!
der pächter vergibt idR sogenante "begehungsscheine", dh er lässt andere jäger unter seiner verantwortung in seinem revier jagen.
normal wechseln die auch nicht alle paar tage und es ist eine überschaubare, weil von gesetz begrenzt, anzahl. die kennen idR auch das revier, wissen wo was ist, wege laufen und koppeln sind...
problematischer sind meist jagdgäste, einmal bzw seltenheitsbesucher ohne richtige ortskentnisse. wenn die falsch bzw zu wenig eingewiesen sind wäre das ein zusätzlicher gefahrenpunkt...
je nach örtlichkeit würde es schon helfen, wenn ein entsprechendes zeichen vereinbart ist, irgendeine markierung am tor od einer bestimmten ecke der koppel oä
kurzer anruf beim pächter wenn sich an der belegung der koppel was ändert ist zwar nicht vorgeschrieben und ja, der jäger bleibt auch ohne selbst verantwortlich, halt ich aber für hilfreich.
@Meike
was das bei dir sollte hab ich keine ahnung, mitten am tag wird nur selten angesesen weil das wild da nur wenig unterwegs ist, drückjagd, blattern od pirsch wäre möglich...
war es der pächter selbst, dh kanntest du ihn und kannte er dich od hat er es nur behauptet u wollte sich wichtig machen? ka was er sich dabei gedacht hat, in den revieren, die ich kenne wärst du nicht so einfach mit dem satz weggeschickt worden ohne hinweis auf eine laufende jagd
zum thema
befreien von der jagd:
Nach § 21 Abs. 2 BJagdG darf insbesondere Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der erfüllt werden muss und dessen Erfüllung erzwungen werden kann. Nach § 27 BJagdG kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Jagdausübungsberechtigte unabhängig von den Schonzeiten innerhalb einer bestimmten Frist in bestimmtem Umfange den Wildbestand (welcher Wildart auch immer) zu verringern hat, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist, und im Falle der Nichtbefolgung die Verringerung anderweitig veranlassen. Im Falle einer Anwendung dieser Vorschriften ausschließlich im Allgemeininteresse, insbesondere zur Reduktion überhöhter Wildbestände, und einer (dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechenden) Vollziehung der getroffenen Festlegungen mit der Folge, dass die jeweilige Einflussnahme auf Wildbestände durch keinerlei private Interessen (mit-)geprägt ist, würde der Antragsteller nicht in Grund- oder Konventionsrechten verletzt.
der passus stammt aus einem urteil von einem verwaltungsgerichtshof in Bayern, vom 30.01.2013 und findet sich so od so ähnlich in allen bisherigen urteilen wieder, die behörden entscheiden, ab wann zwangsbejagt wird
dann noch das thema:
kurzsichte blindfische mit waffen
es gibt eine zeitspanne in der dämmerung, da sieht man einfach keine kontraste, der ganze wald wird schwarz-weis, dazu kommt, der übergang von licht (tag od künstlich) in dunkelheit, auch eine zeitspanne von ca 30 - 45 min...
das hat nichts mit sehfehler od kurzsichtigkeit zu tun, sondern wird hier gut beschrieben:
vorbeifahrendes auto, blick aufs handy usw udn die zeit beginnt von vorne...
was das mit dem fall zu tun hat?
rein hypothetisch: wenn ein ortsfremder jagdgast erst in dunkelheit einen ansitz einnimmt, nichts von einer angrenzende koppel weiß, geschweige den das die belegt ist (ggf weil der pächter auch nciht informiert wurde, aber das sag ich nicht laut, sonst heißt es wieder ich will die schuld abschieben) und innerhalb der ersten halb/dreiviertel std sieht er eine bewegung....
ist alles ******* gelaufen und steht die entscheidung, den finger gerade zu lassen gegen den erwartungs u erfolgsdruck
ja, ist die schuld des jägers
ja, normal läufts anderst