P R E S S E M I T T E I L U N G
aktion tier – menschen für tiere e.V.,
Deutschlands große Tier- und Artenschutzorganisation
Kein Abschuss von Katzen und Hunden
aktion tier fordert Novellierung des Jagdgesetzes
Berlin/München, 03.11.2011. Anlässlich der alljährlich ab den 3.November beginnenden Hubertusjagden fordert aktion tier e.V. eine Novellierung des Jagdgesetzes. Dieses lässt es immer noch zu, dass Jäger Haustiere, die nach Ansicht des Waidmannes wildern, abschießen können.
Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 350 000 Katzen und 50 000 Hunde von Jägern durch Abschuss völlig legal getötet. Grundlage hierfür ist eine Jagdgesetzgebung, die weitgehend auf dem Reichsjagdgesetz von 1934 basiert. Die bisher durchgeführten Novellierungen des Jagdgesetzes ändern an dieser Tötungspraxis von Haustieren durch Jäger wenig. Weder das Tierschutzgesetz noch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz (Art. 20a) im Jahre 2003 können Jäger daran hindern, Haustiere als vermeintliche Wilderer rücksichtslos zu töten. Dabei kennen viele Jäger nicht einmal die jetzt bestehende Rechts- und Gesetzeslage. Danach dürfen sie einen Hund nur dann töten, wenn dieser erkennbar einem Wild nachstellt und der Hund aufgrund seiner Rasse und Größe überhaupt in der Lage ist, ein Wild zu gefährden. Eine Katze darf bereits dann von den Waidmännern getötet werden, wenn sie sich mehr als 200-500m (variiert je nach Bundesland) vom nächsten bewohnten Haus entfernt aufhält.
aktion tier ist der Ansicht, dass hier nur eine grundsätzliche Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes Abhilfe schaffen kann. „Wir fordern ein Verbot des Abschusses von Haustieren durch Jäger“, sagt Judith Bettmeister von aktion tier- München und ergänzt: „Auch wir wollen Wildtiere vor tatsächlich wildernden Hunden schützen. Jedoch kann dies mit anderen Mitteln bewerkstelligt werden, als durch ein aus unserer Sicht weitestgehend im Ermessen des Jägers liegendes Abschussrecht“. Richtig wäre es, den Besitzer des Hundes festzustellen und diesen zur Verantwortung zu ziehen, sei es durch ein Bußgeld oder gar durch eine Wegnahme des Hundes, wenn sich der Besitzer völlig uneinsichtig verhält.
Bereits 2004 kündigte die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes an. Ein Referentenentwurf lag hierzu bereits vor, wonach ein von Tierschutzverbänden gefordertes generelles Verbot des Tötens von Hunden und Katzen eingeführt werden sollte. Leider kam es nie soweit. Seit dieser Zeit herrscht Stille im Ministerium und das Töten von Haustieren geht ungehindert weiter.
aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.
Weitere Informationen bei:
Judith Brettmeister, aktion tier - Geschäftsstelle München, Tel: 089-326698-10 (
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